Zum Inhalt springen

Mein Leben mit dem Berufsverbot von 1975 bis 1990

„Sie bieten nicht die Gewähr....“ war der zentrale Satz über mehr als 15 Jahre meines Lebens und er verfolgt mich bis heute.

Nach dem Referendariat und einem halben Dienstjahr in der GSO wurde ich im Juni 1975 vom Bildungssenator Thape, zum ersten Dienstgespräch wegen politischer Aktivitäten in die Behörde beordert. Einen Rechtsbeistand dafür musste ich per einstweiliger Verfügung vom Verwaltungsgericht erwirken. Danach wurde das Gespräch von der Bildungsbehörde erstmal verschoben. Ich konnte das nur als Indiz werten, dass in so einem Dienstgespräch Entlassungsgründe geschaffen werden sollten, die vorher gar nicht da waren, wie es schon bei anderen Betroffenen geschehen war.
In den folgenden Jahren vertrat meine Schule den Standpunkt, dass der Dienstherr kein Recht hat, hinter den Bediensteten herzuschnüffeln und ihnen das Recht auf Meinungs-, Versammlungs-, Organisationsfreiheit zu verwehren. Die KollegInnen der GSO forderten mich durch Konferenzbeschlüsse auf, mich nicht zu meiner politischen Betätigung zu äußern. Es gab Demonstrationen, Petitionen und eine überaus geschlossene Haltung der gesamten Schule (Eltern, Schülerschaft, Kollegium und Schulleitung). Auch Organisationen, Institutionen, Pastoren, Medien stellten sich an meine Seite.
Dieses alles zeigte keine Wirkung auf die politisch Verantwortlichen: ich bekam im Februar 1979 ein Schreiben des Senators für Bildung, dass er bei der Senatskommission für das Personalwesen meine Entlassung „wegen mangelnder Bewährung“ beantragt hätte. Obwohl ich von allen Seiten einschließlich von der Bildungsbehörde selbst eine tadellose und „über das normale Maß hinausgehende“ (Dienstzeugnis) Unterrichts- und Berufstätigkeit bestätigt bekam, redet der Dienstherr von „mangelnder Bewährung“ und begründet sie mit der außerdienstlichen politischen Betätigung und meinem fehlenden Vertrauen, mich gegenüber dem Dienstherrn in Dienstgesprächen darüber zu äußern. Als konkrete Entlassungsgründe wurden die Teilnahme an Demonstrationen gegen die damalige Fahrpreiserhöhung der Straßenbahn, die Unterstützung des Befreiungskampfes der ZANU in Zimbabwe, die von mir geäußerten Forderungen auf einer Personalversammlung der Bremer Lehrer gegen das Beamtenrecht und für ein einheitliches Dienstrecht und nach einem Bildungssystem im Interesse des Volkes ohne das Notensystem von 1 bis 6. Dies bringe mich in die Nähe des KBW (Kommunistischen Bund Westdeutschland) und damit stünde ich nicht mehr auf der FDGO

Der Entlassungsbescheid kam dann am 5.11.1979. Die GSO ging davon aus, dass diese Entlassung zum 31.12. vollzogen würde. Es begannen vehemente Aktivitäten, Alle wollten die Weihnachtsferien in der GSO verbringen und gegen meine Entlassung demonstrieren. --Dies bewirkte, dass der Senat zusichern musste, vom üblichen Sofortvollzug abzusehen, solange die Entlassung nicht gerichtlich bestätigt war.
Es folgten zwei schwierige Jahre des Prozessführens. Als ich am 7.12.81 eine Nullabrechnung aus meinem schulischen Brieffach nahm, musste ich daraus schließen, dass man mich entlassen, aber nicht weiter darüber informiert hatte.
Die Schule wollte mich auf der Grundlage von Spenden weiterbeschäftigen, für den Fall des Hausverbots gab es das Angebot der Stadtbibliothek, den Unterricht dorthin zu verlegen, wenn das verboten würde, bat der benachbarte Pfarrer mich, im Gemeindesaal zu unterrichten. Osterholz-Tenever stand Kopf. Ich stellte vorsorglich den Antrag, mich im Angestelltenverhältnis weiter unterrichten zu lassen, was die Behörde rundheraus ablehnte.
Nicht nur in meiner Schule, in der ganzen Stadt gab es Empörung über das Vorgehen gegen mich. Der Bildungssenator (von Hassel war es nunmehr) musste - von Michael Geyer hart befragt - stotternd als Studiogast bei buten un binnen Stellung nehmen.
Ich jobbte in der VHS als Honorarkraft und bekam dort schließlich sogar eine ABM-Stelle für ein Jahr angeboten. Der Bremer Senat beschloss, dass dies wegen fehlender Verfassungstreue nicht tragbar sei. Der Leiter des Arbeitsamtes setzte meine Anstellung mit der Begründung durch, dass das Arbeitsamt einstellende Institution sei und der Senat da gar nichts zu beschließen habe. Ich bekam die ABM-Stelle später sogar noch um ein weiteres Jahr verlängert.
Im Februar 1982 bestätigte auch das Bundesverwaltungsgericht meine Entlassung als Beamtin. Als die Behörde erneut meine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis mit den gleichen alten Kamellen aus der Mitte der 70er Jahre ablehnte, ohne auf die Tätigkeiten in der Zwischenzeit einzugehen, setzte sie sich in offenen Widerspruch zu einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Ich klagte erneut – jetzt vor dem Arbeitsgericht Bremen. Dort konnte sich die Behörde nicht durchsetzen und musste einem vom Richter vorgeschlagenen Vergleich zustimmen. Das hieß, mit halber Stelle an einer Berufsschule den Unterricht aufzunehmen unter der Perspektive, diese halbe Angestelltenstelle möglichst bald zu einer ganzen aufzustocken.
Ab 1.8. 85 begann ich auf halber Stelle am SZ Walle zu unterrichten. Die Umwandlung in eine ganze Stelle kam nach hartnäckigem Nachhaken – nicht automatisch – einige Jahre später zustande.