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Martinsclub kann jetzt Tarif…

GEW und verdi werden in Kürze einen Tarifvertrag (TV) Martinsclub unterzeichnen, der am TV-L orientiert ist. In allen wesentlichen Punkten konnte nach einem Jahr intensiver Verhandlungen Einigung, wenn auch nicht immer ein Höchstmaß an Zufriedenheit, erzielt werden. Damit kommt es für die meisten Beschäftigten zu deutlichen Verbesserungen. Dieser TV gilt für alle Fachbereiche des m|c.

Der TV hat eine Laufzeit bis 2017 und sichert bis dahin auch die weiteren Lohnsteigerungen im Bereich des TV-L. Ein Einstieg wurde erreicht in Fragen des Krankengeldzu-schusses, der betrieblichen Altersvorsorge und in der Jahressonderzahlung. Die Arbeits-zeit beträgt 39,2 Std.
Die im Folgenden dargestellten Ergebnisse für den Fachbereich „Assistenz in Schule“ geben einen groben Überblick, alle Einzelfälle und Besonderheiten, z.B. bei geringfügig Beschäftigten oder in Fragen unterschiedlich langer Betriebszugehörigkeit können hier nicht dargestellt werden. Gewerkschaftsmitglieder können sich bei ihrer Gewerkschaft informieren oder bei Bedarf beraten lassen.

Alle bereits beschäftigten persönlichen, Klassen- und Schul-Assistenzen werden in der Regel übergeleitet in die Entgeltgruppe (EG) 6, Stufe 3; bei einer Beschäftigungszeit ver-kürzt sich der Aufstieg in die nächste Stufe um bis zu 2 Jahre. Assistenzen als SPF, Teamleitungen oder zukünftige Standortsprecher werden je nach Anteil an ihrer Gesamt-arbeitszeit in die EG 8 eingruppiert oder erhalten für diese Tätigkeit eine Zulage; eine Überprüfung der Eingruppierung für bisherige „Klassenassistenzen im W&E-Bereich“ mit dem Ziel, eine Eingruppierung in die EG 8 ermöglichen, wird bis zum 31.12.2014 erfolgen; Koordinatorinnen werden in der EG 9 eingruppiert.
Die Grundeingruppierung für (neue) Assistenzen ist die EG 4. Dies ist eine der größten Kröten, die geschluckt werden (mussten). Ebenso konnte keine Mindestqualifikation für die Tätigkeit als Assistenz festgeschrieben werden. Hier wird die GEW versuchen, mit der Senatorin für Bildung zu einer „Fachkräftevereinbarung“ zu kommen, die dann auch ein-gruppierungsrelevant nach TV-L sein muss und den mIc bindet.
Die Jahressonderzuwendung („Weihnachtsgeld“) wird bis zur EG 11 von 500€ in 2014 über 750€ (2015), 1000€ (2016) auf 75% des Monatsentgeltes in 2017 steigen; ab 2018 soll die Übernahme der TV-L-Regelungen (95% bis EG 8) verhandelt werden.
Bei einer Entgeltumwandlung wird vom Arbeitgeber ein Zuschuss zur Altersvorsorge von bis zu 1% (ab 2015 bis zu 2%) des Monatsgehaltes gezahlt.
Mit Beginn der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit wird – in Abhängigkeit von der Beschäftigungszeit – ein Krankengeldzuschuss längstens bis zur 26 Woche gezahlt; hierbei wird die Differenz zum bisherigen Netto vom Arbeitgeber gezahlt.
Ein besonderes Bonbon gibt es für alle Gewerkschaftsmitglieder: 2014 und 2015 erhalten diejenigen, die nachweislich bis zum 31.3.2014 einer der beiden Gewerkschaften (GEW oder verdi) beigetreten sind jeweils im Juni eine zusätzliche Erholungsbeihilfe in Höhe von 156€ (Vollzeit), mindestens jedoch 78€.
Dieser TV befriedigt nicht alle Erwartungen, einige sind auch von den Ergebnissen ent-täuscht; aber er stellt einen Einstieg dar, der nicht mehr rückgängig zu machen ist. An dieser Stelle sei noch einmal sehr deutlich hervorgehoben, dass die zahlreichen Neueintritte nicht nur einen Motivationsschub für die Verhandlungsführer bewirkten, sondern auch den Druck auf die Arbeitgeberseite erhöhten, zu einem Abschluss zu kommen. Unsere gemeinsame Aufgabe wird sein, diesen TV in den nächsten Jahren weiter zu entwickeln! Dazu werden wir stets Kolleginnen und Kollegen brauchen, die bereit sind, für weitere Verbesserungen zu kämpfen, getreu dem Motto:
Mit der GEW geht nicht alles, aber ohne die GEW geht noch weniger!
In diesem Sinne, herzlichen Dank und solidarische Grüße!