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Loben alleine reicht nicht

Im Juni fand im Deutschen Historischen Museum in Berlin ein besonderes Fest statt: Mit Bundespräsident Joachim Gauck und Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer feierten die Gewerkschaften gleich zwei Geburtstage: Seit 40 Jahren gibt es das Gesetz zur paritätischen Mitbestimmung in Aufsichtsräten großer Unternehmen, seit 65 Jahren die Montanmitbestimmung.

Kein Wunder, dass so prominente Gäste kommen: Die Mitbestimmung ist ein Erfolg, und nach allen vorliegenden Meinungsumfragen in der Gesellschaft auch überaus anerkannt. Diese breite Zustimmung hat gute Gründe: Dort, wo es Mitbestimmung gibt, gestaltet sich Wirtschaft deutlich sozialer und demokratischer. Die Demokratie im Unternehmen stützt auch die Demokratie im parlamentarischen Verfahren, weil durch Betriebsrats- und Aufsichtsratswahlen demokratische Verfahren direkt am Arbeitsplatz und damit ganz nah an der Lebensrealität der Menschen praktiziert und erlebt werden können. Die Unternehmensmitbestimmung ist weiterhin ein integraler Bestandteil guter Unternehmenspolitik, die vor allem die Langfristinteressen berücksichtigt. Denn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer denken nicht nur bis zu den nächsten Quartalszahlen, sondern orientieren sich an der langfristigen und nachhaltigen Zukunft des Unternehmens.

Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft

Aber angesichts der kommenden Herausforderungen – Globalisierung, Digitalisierung, Demographie – reicht der wohlwollende Blick zurück bei weitem nicht. Das Zukunftsthema Mitbestimmung muss erneut auf die politische Agenda. Es darf in keinem Regierungsprogramm fehlen. Denn gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Fortschritt beruht zentral auf Mitwirkung und auf gleicher Augenhöhe – und um diese Erfolgsfaktoren zu erhalten, muss das Gesetz weiterentwickelt werden. Die Mitbestimmung ist ein Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft und des wirtschaftlichen Erfolgs in der Bundesrepublik. Insbesondere während der Finanzkrise 2008/09 hat sie sich bewährt: Das seit Jahrzehnten erprobte Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten war die Grundlage dafür, dass die Unternehmen mit Bedacht auf die Krise reagiert haben -und viele schnell wieder Fahrt aufnehmen konnten. Betriebsräte und Tarifvertragsparteien regelten den Abbau von Überstunden, den Einsatz von Arbeitszeitkonten und verkürzten Arbeitszeiten. Das rettete in wirtschaftlich schweren Zeiten hunderttausende von Arbeitsplätzen und sicherte den Betrieben die Fachkräfte.

Schlupflöcher schließen

Diese Zusammenarbeit wurde in den vergangenen Jahren von höchsten Stellen gelobt, darunter von der Kanzlerin. Aber loben alleine reicht nicht. Fakt ist: Viele Unternehmen nutzen gesetzliche Schlupflöcher in deutschen Mitbestimmungsgesetzen sowie im europäischen Gesellschaftsrecht aus, um vor der Mitbestimmung zu fliehen oder wenden die Gesetze schlichtweg nicht an. Nicht einmal die Hälfte der Unternehmen mit 500 bis 2000 Beschäftigten hat einen drittelbeteiligten mitbestimmten Aufsichtsrat, obwohl das Gesetz dies vorsieht. Wir wissen, dass heute mehr als 800.000 Arbeitnehmern in Deutschland ihr Recht auf Mitbestimmung vorenthalten wird.

Es wird höchste Zeit: Die Gewerkschaften fordern die Politik auf, jetzt endlich aktiv zu werden und haben dafür die Offensive Mitbestimmung aufgestellt. (Mehr Informationen dazu unter www.mitbestimmung.de).

Wir fordern:

1. Mitbestimmung muss in Deutschland Standard bleiben. Alle Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten unterliegen der Mitbestimmung.

2. Mitbestimmung muss stärker zum Element nachhaltiger Unternehmensführung werden. Unternehmerische Verantwortung und Finanzierung fallen immer weiter auseinander. Wir brauchen Mitbestimmung, um Renditeinteressen von Investoren stärker an langfristige Perspektiven von Unternehmen zu binden. Wer das will, muss echte gesetzliche Parität mit einem „neutralen Mann“ im Aufsichtsratsvorsitz einführen.

3. Mitbestimmung muss zum Treiber für sozialen Ausgleich im europäischen Sozialmodell werden. National unterschiedliche Standards dürfen nicht dazu führen, dass Arbeitnehmerrechte ausgehöhlt werden. Der Europäische Betriebsrat muss rechtlich gestärkt und zu einem „Europäischen Wirtschaftsausschuss“ werden.

Mitbestimmung passt zu Europa

Oft heißt es als Gegenargument, zu Europa passe die Mitbestimmung nicht. Das ist falsch. Die deutsche Mitbestimmung ist ein starkes Argument in Europa. In 18 von 28 EU-Mitgliedsstaaten und in Norwegen haben Arbeitnehmervertreter das Recht, im Aufsichts- oder Verwaltungsrat mitzuentscheiden. Diejenigen EU-Staaten mit entwickelter Mitbestimmung stehen dabei häufig besser da, als Länder mit schwacher oder keiner Mitbestimmung, wie eine Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zeigt. So ist die Zahl der Erwerbstätigen höher, die Aus- und Weiterbildungsquote, und der Anteil an strategischen Zukunftsinvestitionen.

Die Unternehmensmitbestimmung ist ein wichtiger Baustein einer erfolgreichen und nachhaltigen Unternehmenspolitik. Das müssen wir nicht nur erhalten, sondern ausbauen - jetzt.

Kontakt
Karsten Krüger
Schriftleiter des Bildungsmagaz!ns
Adresse Bahnhofsplatz 22-28
28195 Bremen
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