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GEW-Fraktion

Kampf dem Fachkräftemangel

Arbeitsschwerpunkte und Erfolge des GEW-dominierten Personalrats Schulen Bremen

Die Personalratsarbeit der vergangenen vier Jahre war stark geprägt vom stetig zunehmenden Fachkräftemangel sowohl bei den Lehrkräften als auch bei den pädagogischen Fachkräften. Nach außerordentlich zähen Verhandlungen ist es dem Personalrat Schulen, in dem die GEW-Fraktion klar dominiert, gelungen, eine längst überfällige Erhöhung der Referendariatsplätze zu erreichen. Wir haben in einer Arbeitsgruppe der Behörde Vorschläge eingebracht, die mit dazu geführt haben, dass neue Wege für Seiteneinstiege in den Schuldienst geschaffen und bestehende angepasst, bzw. ausgeweitet wurden. Auch über die Ausweitung der Erzieher*innenausbildung und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der pädagogische Fachkräfte stehen wir im Austausch mit der Bildungsbehörde.

Es ist uns gelungen, den Wildwuchs von Beschäftigungsverhältnissen bei der Stadteilschule zu beseitigen und viele Kolleg*innen konnten in den Schuldienst übernommen und weiterqualifiziert werden. Ein anderes großes Arbeitsfeld sind die stetig zunehmenden Arbeitsbelastungen aller Beschäftigten im Schulbereich. Dass endlich – beginnend bei den Grundschulen – die sogenannten Gefährdungsbeurteilungen zur psychischen Belastung durchgeführt werden, wie sie das Arbeitsschutzgesetz schon seit 2013 vorschreibt, wird uns in naher Zukunft dabei helfen, dass die Belastungen durch Arbeitsmenge und -verdichtung sowie durch andere Faktoren, endlich anerkannt und dann auch abgebaut werden.

Aber es gibt natürlich - neben der Beratung und Vertretung einzelner Kolleg*innen und ganzer Kollegien sowie der über das Personalvertretungsgesetz geregelten Mitbestimmung - noch viele weitere Tätigkeitsfelder für den Personalrat, von denen einige im Folgenden dargestellt werden:

 

Erfolgreiche Angestellten-PV

Bei der Teilpersonalversammlung Angestellte im Jahr 2019 konnten sich alle Beschäftigten an Schulen der verschiedenen Professionen über ihre Arbeit austauschen und informieren. Es gab von den Gewerkschaften Informationen zu den Forderungen der Tarifrunde 2019. Während der Tarifauseinandersetzungen informierte der PR Schulen über rechtliche Fragen rund um das Thema Streik und brachte dazu auch ein PR-Info heraus. Nach Abschluss der Tarifrunde berät der PR-Schulen die angestellten Kolleginnen und Kollegen weiterhin bei Fragen der Umsetzung der Tarifergebnisse und organisiert auch gemeinsam mit den Gewerkschaften Informationsveranstaltungen - wie zum Beispiel zur neuen S- und E-Tabelle am 21. Januar.

Im Zuge der erfolgreichen GEW-Kampagne „A13/E13 für alle“ werden - auch zahlreiche angestellte Lehrkräfte - ab 2021 E13 erhalten. Der PR-Schulen berät davon betroffene angestellte Lehrkräfte zu Fragen der Angleichungszulage und endgültigen Überleitung in E13 in 2021 (siehe auch PR-Homepage). Der PR-Schulen setzt sich auch für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der pädagogischen Mitarbeit*innen und sozialpädagogischen Fachkräfte in Schulen ein und informierte mit einem PR-Info zu Fragen der Kooperationszeiten, Aufstockung des Stundenumfanges, Fortbildung und Bildungszeit, Krankheit im Urlaub, sowie Vertretung von Lehrkräften. Auch vom zähen und letztendlich erfolgreichen Kampf um die Rückgabe der U-50 Stunde sind viele angestellte Lehrkräfte betroffen, die diese Mehrarbeitsstunde wie ihre verbeamteten Kolleg*innen ableisten mussten.

Weiter unterstützt der PR-Schulen alle Angestellten bei Fragen der Berufseingliederung, zu den Themen Krank im Urlaub, Teilzeit und Mehrarbeitsvergütung, Rente sowie Kündigungsschutz und –fristen. In einigen Bereichen gelten andere rechtliche Grundlagen (siehe TV-L) als bei verbeamteten Kolleg*innen. Der PR-Schulen hilft bei der Herstellung von Transparenz und Berücksichtigung dieser Unterschiede in den Schulen selbst.

 

Effektive Hilfe im BEM-Verfahren

Ein großer Teil der Personalratsarbeit besteht in der Beratung und Vertretung einzelner Kolleg*innen rund um das Thema Gesundheit. Unter anderem führen wir Beratungen bei der Rückkehr aus Krankheit oder bei einer anstehenden amtsärztlichen Untersuchung durch. Wir begleiten und beraten in so genannten BEM-Verfahren (Betriebliches Eingliederungsmanagement), die nach 42 Krankheitstagen in einem Kalenderjahr eingeleitet werden. Auf Wunsch nimmt ein Mitglied des Personalrats am BEM-Gespräch teil. Vor dem offiziellen BEM-Gespräch informiert und berät der Personalrat über den Ablauf und mögliche individuelle Maßnahmen, die zur Gesunderhaltung möglich sind. Die Handlungshilfe zum BEM ist 2019 überarbeitet worden und sieht nun vor, feste BEM-Teams einzurichten, die statt der Vorgesetzten die Gespräche führen. In vielen Dienststellen des Öffentlichen Dienstes wurde die Änderung bereits umgesetzt, Bildung hängt allerdings wieder einmal hinterher. Der PR drängt darauf, dass auch die Behörde die neue Handlungshilfe umsetzt.

Mobile Endgeräte gefordert

Der Fortschritt macht auch vor Schulen nicht halt. Mittlerweile ist es für viele Kollegien normal, Informationen per E-Mail mitgeteilt zu bekommen und weiterzugeben. Auch der Kontakt zu den Eltern läuft zunehmend über E-Mails ab. Allerdings macht es sich die Senatorin hier sehr bequem, denn für das Lesen und Schreiben der E-Mails benötigt man ein Gerät. Bislang stehen den meisten Lehrkräften dafür nur die Schulrechner zur Verfügung. Da viele über ein eigenes Handy verfügen, nutzen sie dieses für E-Mails. Hier aber hat der PR-Schulen eine eindeutige Grenze gezogen: Niemand kann verpflichtet werden, sein eigenes Gerät für dienstliche Zwecke zu verwenden oder gar eines dafür auf eigene Kosten anzuschaffen. Deswegen wurde die Pflicht, dienstliche E-Mails abzurufen, in einer im Februar unterzeichneten Dienstvereinbarung auf einen Abruf pro Woche beschränkt – mit der Überlegung: einmal pro Woche die E-Mails am Schulrechner abzurufen, ist zumutbar. Auf Schulfahrten müssen keine E-Mails bearbeitet werden. Solange wir keine mobilen Endgeräte von der Senatorin erhalten, wird dies auch so bleiben.

Digitales Klassenbuch

Die Stundenplanungs-Software Untis bietet auch die Möglichkeit, ein sogenanntes digitales Klassenbuch (dKB) zu führen. Nachdem einige Schulen den Wunsch geäußert hatten, dieses zu nutzen, wurde eine Pilotphase ab Herbst 2019, an welcher insgesamt 19 Schulen beteiligt waren, vom PR-Schulen eng begleitet, wobei ein besonderes Augenmerk darauf gelegt wurde, ob die Verwendung des dKB wirkliche Arbeitserleichterung mit sich bringt und ob den Lehrkräften bei Bedarf mobile Endgeräte zur Verfügung gestellt werden. Die Pilotierung bezieht sich nur auf die digitale Abwesenheitkontrolle, alle anderen Möglichkeiten wie Unterrichtsinhalte, Hausaufgaben etc. konnten auf freiwilliger Basis erprobt werden. Eine Voraussetzung für die Verwendung des dKB ist eine breite Zustimmung im Kollegium (GK-Beschluss).

Nach Abschluss der zurzeit laufenden Evaluationsphase wird entschieden, ob das dKB an Bremer Schulen genutzt werden darf. Die Rückmeldungen aus den Pilotschulen zeigen ein Interesse vieler Lehrkräfte, das dKB zu nutzen, wobei insbesondere an größeren Schulen Vorteile gesehen werden, allerdings wurde auch Optimierungsbedarf bei der Software gesehen, um eine reibungslose Bedienung im und außerhalb des Unterrichtsbetriebs zu gewährleisten. Datenschutzrechtlichen Fragen müssen über ein genau abgestimmtes Rechte- und Rollensystem Rechnung getragen werden. Zudem wurden an den Schulen unterschiedliche Systeme erprobt, wie Kolleg*innen ohne eigenes Endgerät das dKB ohne Mehrarbeit nutzen können.

Gefährdungsbeurteilung: Wir bleiben dran

Nach mehr als vier Jahren Vorlauf hat im Mai 2019 die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, die das Arbeitsschutzgesetz in § 5 unter Pflichten des Arbeitgebers festschreibt, an zwei Grundschulen begonnen. Mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 sind sechs weitere Grundschulen in die Befragung aufgenommen worden. Dazu wurde auf Seiten der senatorischen Behörde eine Steuergruppe, die sich mit der Durchführung, der Auswertung und der Entwicklung von Maßnahmen beschäftigt, eingerichtet. Der Personalrat ist an dieser Steuergruppe neben den anderen Interessenvertretungen (Schwerbehindertenvertretung und Frauenbeauftragte), beteiligt.

Es werden zunächst nur Lehrer*innen befragt, da es für die pädagogischen Mitarbeiter*innen und die Verwaltungskräfte noch kein erprobtes Befragungsinstrument gibt, das soll aber natürlich bald folgen. Gearbeitet wird mit einem Fragebogen (GAPS), der 16 Fragen umfasst. Ein Arbeitspsychologe vom Zentrum für gesunde Arbeit (ZfG) wertet die Fragebögen aus und führt im Anschluss ein Auswertungsgespräch der Ergebnisse mit dem gesamten Kollegium. Bislang zeigt die Erfahrung, dass insbesondere diese Auswertungsgespräche für die Kollegien sehr wertvoll sind, da sie die Möglichkeit bieten, hier auch Problemlagen anzusprechen, die sich im Fragebogen nicht abbilden. Die Kollegien haben die Möglichkeit, sich für ein weiteres moderiertes Gespräch zu entscheiden, sollte sich im Auswertungsgespräch ein Bedarf ergeben haben, der schulintern aufzuarbeiten ist.

Dieses Angebot wird gut angenommen und tatsächlich kommt in einigen Schulen etwas in Bewegung. Aus den festgestellten Veränderungsbedarfen werden Maßnahmenvorschläge entwickelt, die zum einen in den Schulen selbst und zum anderen übergeordnet in den Zuständigkeitsbereich der senatorischen Behörde fallen.  Hierzu gehören u.a. Doppelbesetzung, Senkung der Unterrichtsverpflichtung. Insgesamt sehen wir die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung positiv. Abzusehen ist allerdings, dass es noch lange dauern wird, bis alle Kollegien an Bremer Schulen befragt worden sind und Maßnahmen seitens der Behörde umgesetzt werden, die die Belastung wirklich senken. Wir bleiben dran!

„Inklusion besser ausstatten“

Mit der Inklusion ist es in Bremen nicht gut bestellt. Die Ressourcenausstattung ist auf allen Ebenen absolut ungenügend. Für eine fachliche pädagogische Auseinandersetzung ist kein Platz mehr. An den Schulen sind Stellen für Sonderpädagog*innen, Klassen- und Individualassistenzen unbesetzt. Sonderschullehrer*innen werden dauerhaft für die allgemeine Vertretung eingesetzt. Es gibt keine Vertretungsreserve für erkrankte Sonderschullehrer*innen. Nicht nur, aber besonders in Grundschulen ist die Stundenzuweisung für Sonderschullehrer*innen viel zu gering. Es gibt kaum Differenzierungsräume und viel zu kleine Klassenräume. Lehrer*innenarbeitsplätze fehlen. Es gibt keine Zeitfenster für wirkliche Teamarbeit. Es gibt viel zu wenig Stunden für nichtunterrichtende pädagogische Fachkräfte. Es gibt keine Supervision. Es gibt viel zu wenig Fort- und Weiterbildung. In den Berufsschulen gibt es kaum spezielles Fachpersonal für SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Kolleg*innen werden komplett allein gelassen. Die Ausstattung mit Personal, Räumen, zeitlichen Ressourcen, Material und Technik ist insgesamt desolat.

Aufgrund dieser katastrophalen Bedingungen in den Schulen können die Beschäftigten den Kindern nur selten gerecht werden. Insgesamt betrachtet werden im pädagogischen Alltag durch eine mangelhafte Ressourcenausstattung oft isolierende Bedingungen erzeugt. Besonders die Kinder mit Förderbedarf werden am Lernen gehindert und damit behindert. Ihnen wird die notwendige Unterstützung in Form von Individualisierung und Differenzierung versagt.  Die inklusive Schule erzeugt damit unter Umständen Behinderung. Also genau das, was sie angetreten ist, aufzuheben. Noch gibt es in den Kollegien eine Akzeptanz für die inklusive Schule, aber unzureichende schulische Bedingungen und stetig voranschreitende Verschlechterungen der Arbeitssituation gefährden diese.

Deshalb setzen wir uns als GEW-Fraktion im Personalrat Schulen auch weiterhin für eine Fortschreibung des Entwicklungsplans Inklusion und vor allem für eine auskömmliche Ressourcenausstattung auf allen schulischen Ebenen ein und kämpfen für bessere Arbeitsbedingungen der pädagogischen Fachkräfte und Verwaltungsangestellten an Schulen.

Multiprofessionalität durch pädagogische Fachkräfte

Schon lange findet in Schulen nicht mehr nur Unterricht statt. Schule ist für viele Kinder und Jugendliche, ob mit oder ohne Förderbedarf, ob mit oder ohne Fluchterfahrungen oder traumatisierenden Erlebnissen zu einem ganztägigen Lebensort geworden. Aber nur ein Schulkonzept, welches multiprofessionell aufgestellt ist, kann den heutigen Anforderungen auch gerecht werden. Einen wichtigen Eckpfeiler dieser Multiprofessionalität stellen die pädagogischen Fachkräfte dar. Doch müssen die pädagogischen Fachkräfte ihre Rechte als Arbeitnehmer*innen immer noch erkämpfen.

Wir haben eine Dienstvereinbarung erstritten, die der GEW-Personalrat eingefordert hat und die mit Honorarverträgen, Dumpinglöhnen und Dauerbefristungen Schluss macht. Auch die Bereitschaft der Bildungsbehörde die Schulvereine als Arbeitgeber aufzulösen und die Beschäftigten zu fairen Bedingungen zu übernehmen, wurde vom GEW-Personalrat mit langem Atem erkämpft. Trotz bestehendem Bundesurlaubsgesetz musste das Recht für die pädagogischen Fachkräfte erstritten werden, die durch Krankheit verlorenen Urlaubstage außerhalb der Ferien nachholen zu können. Wegen der desolaten Personalausstattung an Schulen müssen pädagogische Fachkräfte als Lückenbüßer herhalten und werden immer wieder als Ersatzlehrkräfte missbraucht. Auch gegen diese gängige Praxis wurde häufig erfolgreich gekämpft.

Immer noch ist der Großteil der pädagogischen Fachkräfte in Teilzeit beschäftigt und das mit Sicherheit nicht immer freiwillig. Viele pädagogische Fachkräfte haben Verträge mit weniger als 20 Wochenstunden und ein erheblicher Anteil der Kolleg*innen arbeiten in sogenannten Minijobs. Dass vielen dieser Pädagog*innen die Altersarmut droht, ist ein Skandal und einem öffentlichen Arbeitgeber nicht würdig. Das wollen wir ändern.

Die Schule als Arbeitsplatz ist für Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen quasi ein Arbeitsplatz mit fehlender Karriereleiter. Doch nach zwanzig Jahren, in denen die pädagogischen Fachkräfte als Teil der multiprofessionellen Teams die Schulen bereichern, sollten diese Kolleg*innen bei der Vergabe von leitenden Aufgaben nicht übergangen werden. Warum zum Beispiel nicht mal eine Erzieherin als Ganztagskoordinatorin? Die von uns erkämpfte Kooperationszeit von einer Stunde werden den vielen Kooperationsanforderungen (Klassenteams, Jahrgangsteams, Konferenzen etc.) nicht gerecht und muss dringend erhöht werden.

Erfolg bei der U-50-Stunde

Die Klage zweier GEW-Personalrätinnen ist erfolgreich vom Verwaltungsgericht entschieden worden. Wie bereits aus der Presse entnommen werden konnte, verzichtet die Bildungsbehörde auf eine Berufung und nimmt das Urteil an. Die Bildungsbehörde muss jetzt eine Verordnung erlassen, in der das Rückgabeverfahren der U-50-Stunde ausgestaltet werden muss. Zur Erinnerung: Vollzeitlehrkräfte, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, mussten zwischen dem 1.8.2003 bis zum 31.7.2015 über einen Zeitraum von zwei Jahren eine Stunde (Verordnung über die Festlegung abweichender Unterrichtsverpflichtung) mehr unterrichten, Teilzeitkräfte jeweils eine halbe Stunde.  Diese beiden zusätzlich geleisteten Stunden (halben Stunden) sollten auf einem Arbeitszeitkonto festgehalten werden und im Rahmen einer Altersermäßigung ausgeglichen werden.

Wie geht es weiter? Bevor eine Verordnung durch die Bürgerschaft abgestimmt werden kann, vergeht mindestens ein halbes Jahr, also kann damit gerechnet werden, das frühestens zum 1.8.2020 eine Rückgabe der Stunden eintreten kann. Jede berechtigte Person muss ihren Anspruch individuell geltend machen. Die Behörde wird nach dem Erlass der Verordnung einen entsprechenden Antrag zur Verfügung stellen.

Sinnvolle Neuerungen durch Untis

Die Stundenplanungs-Software Untis hat sich mittlerweile etabliert und wird in den meisten Schulen zur Erstellung der Stundenpläne sowie zur Verwaltung der Vertretungsstunden genutzt. Neben den Vorteilen einer digitalen Datenverarbeitung können allerdings auch Nachteile stehen wie z. B. ein hoher Initialaufwand, um alle Kurse und Klassen einzupflegen – nicht für alle Schulformen lohnt sich das. Außerdem lassen sich manche Lerngruppenstrukturen nicht 1:1 umsetzen; die Schulen verwenden dann doch wieder eine „händische“ Planung.

Demgegenüber stehen aber auch große Vorteile wie die Online-Verfügbarkeit von Vertretungsplänen für Eltern, Schülerschaft und Kollegium. Einige „Module“ in Untis erlauben auch, weitere Funktionen zu nutzen, z. B. die Buchung von Ressourcen. An allen Fällen hat der Personalrat Schulen darauf geachtet, dass sinnvolle Neuerungen ermöglicht, Mehrarbeit und unnötiger Aufwand für die Kolleginnen und Kollegen aber vermieden wird. Kritische Module wurden zunächst in Pilotprojekten getestet, evaluiert und dann über ihren Einsatz mitbestimmt. So wollen wir es auch in Zukunft halten.

Jugend- und Auszubildendenvertretung aktiv

In der vergangenen Wahlperiode gab es zum ersten Mal eine Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) im PR-Schulen. Obwohl zwei Vertreter*innen gewählt werden dürfen, gab es nur einen Kandidaten. Im Rahmen dieser Aufgabe wurde eine enge Kooperation des PR-Schulen mit dem jeweiligen Ausbildungspersonalrat (APR) im LIS realisiert. Etliche Referendar*innen wurden beraten und einige in ihren Lehrproben begleitet. Außerdem wurde der PR-Schulen beim Mitbestimmungsvorgang zur neuen APV-L (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung) unterstützt.

Frauenförderplan ausgehandelt

In langen, aber konstruktiven Sitzungen haben wir gemeinsam mit dem großen Einsatz der Frauenbeauftragten mit der Bildungsbehörde einen neuen Frauenförderplan ausgehandelt, um die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen zu bekämpfen. Dies ist in der Vergangenheit teilweise schon gelungen, doch Verbesserungen im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und das Ziel einer Gleichstellung von Frauen im Bereich Schule ist weiter ein Thema für das sich der Personalrat Schulen einsetzen wird. Gerade die Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten sowie unklare und unverbindliche Vereinbarungen für Kolleg*innen in Teilzeit  müssen abgeschafft werden. Dafür setzen wir uns ein. Gelungen ist hier bisher ein regelmäßiges Treffen der Arbeitsgruppe zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ziel ist die Bedingungen von Menschen mit Sorgetätigkeiten, mit Hilfe von externen Expert*innen, grundlegend zu verbessern.