Die Ausgangslage
Im Schuljahr 2009/2010 haben in Bremen 7,4% aller Schülerinnen und Schüler aus den Klassenstufen 1 - 10 der öffentlichen Schulen einen anerkannten sonderpädagogischen Förderbedarf. Dieser Prozentsatz ist seit mehreren Jahren etwa gleich bleibend. Bislang werden von diesen 3.245 Schülerinnen und Schülern 42,3% integrativ in Regelschulklassen unterrichtet. Der hohe Anteil an gemeinsamer Beschulung ist zwar in der Bundesrepublik einmalig, europa- und weltweit aber immer noch weit unterdurchschnittlich. Vor 4 Jahren lag er in Bremen noch bei 49%.
Schulische Kooperation bedeutet, dass Klassen aus dem Förderzentrum (in Bremen meist W&E) und Regelschule kooperieren über einen längeren Zeitraum mit teils gemeinsamem Unterricht (meist musische/sportliche Fächer) und oft gemeinsamen Aktivitäten (Schulleben, Ausflüge, Klassenfahrten, ...)
Kinder mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, Verhalten [LSV] werden im Primarbereich fast flächendeckend in Regelklassen mit Unterstützung durch Sonderschullehrkräfte unterrichtet. Nur für ein einziges Förderzentrum LSV gilt, dass alle Schülerinnen und Schüler bis Klassenstufe 10 integrativ in Regelklassen unterrichtet werden. Ansonsten besuchen in der Sek. I fast alle dieser Schülerinnen und Schüler separate Förderzentren. Die Beschulung von Kindern mit den Förderschwerpunkten Wahrnehmung und Entwicklung [W&E] findet fast ausschließlich in sogenannten Kooperationsklassen an Regelschulstandorten statt.
In den neuen Gesetzen sind die Förderzentren (bis auf die drei für sinnesgeschädigte und körperbehinderte Kinder) unter den bestehenden Schularten nicht mehr aufgeführt. Nach wie vor behält sich die Behörde aber die Entscheidung über den Förderort des Kindes oder des Jugendlichen vor.
Von der Grundstruktur könnte dies Schulgesetz als großer Wurf zur Umgestaltung in Richtung eines inklusiven Schulsystems gelten. Es sind aber diverse Hintertüren enthalten, um die bestehende Struktur der Förderzentren aufrecht erhalten zu können.
Planungen zur inklusiven Beschulung
Obwohl seit der Veröffentlichung des Klemm/ Preuß-Lausitz Gutachtens fast anderthalb Jahre vergangen sind, Eltern inzwischen einen Rechtsanspruch auf eine Beschulung ihrer Kinder in der Regelschule haben und auch einfordern, stecken die Planungen der Behörde noch im Anfangsstadium. Diese Verzögerungen bei der Umsetzung der gemeinsamen Beschulung liegen zum einen an den vielen Baustellen, mit denen das bremische Schulsystem derzeit übersät ist. Lieber eine Baustelle weniger! Andererseits sind schon häufiger Vorgaben der Schulgesetze diesen Bereich betreffend, durch die Behörde ignoriert worden. Wir machen weiter wie bisher! So bleibt zu befürchten, dass recht unkoordiniert im kommenden Schuljahr mit der Inklusion begonnen werden wird, ohne Bereitstellung ausreichender Ressourcen und ohne ein einheitliches Konzept.