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Inklusion light

Die bremische Bürgerschaft hat im Juni 2009 ein neues Schul- und Schulverwaltungsgesetz beschlossen. Neben der Neugliederung der Sekundarstufe sollen die Förderzentren und ihre schulischen Angebote umfassend verändert werden. Die im März 2009 in Kraft getretene UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen war sicherlich ein weiteres Argument für die bremische Gesetzgebung, eine Abkehr von den bisherigen Förderzentren hin zu einer inklusiven Schule zu planen.

Die Ausgangslage

Im Schuljahr 2009/2010 haben in Bremen 7,4% aller Schülerinnen und Schüler aus den Klassenstufen 1 - 10 der öffentlichen Schulen einen anerkannten sonderpädagogischen Förderbedarf. Dieser Prozentsatz ist seit mehreren Jahren etwa gleich bleibend. Bislang werden von diesen 3.245 Schülerinnen und Schülern 42,3% integrativ in Regelschulklassen unterrichtet. Der hohe Anteil an gemeinsamer Beschulung ist zwar in der Bundesrepublik einmalig, europa- und weltweit aber immer noch weit unterdurchschnittlich. Vor 4 Jahren lag er in Bremen noch bei 49%.
Schulische Kooperation bedeutet, dass Klassen aus dem Förderzentrum (in Bremen meist W&E) und Regelschule kooperieren über einen längeren Zeitraum mit teils gemeinsamem Unterricht (meist musische/sportliche Fächer) und oft gemeinsamen Aktivitäten (Schulleben, Ausflüge, Klassenfahrten, ...)
Kinder mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, Verhalten [LSV] werden im Primarbereich fast flächendeckend in Regelklassen mit Unterstützung durch Sonderschullehrkräfte unterrichtet. Nur für ein einziges Förderzentrum LSV gilt, dass alle Schülerinnen und Schüler bis Klassenstufe 10 integrativ in Regelklassen unterrichtet werden. Ansonsten besuchen in der Sek. I fast alle dieser Schülerinnen und Schüler separate Förderzentren. Die Beschulung von Kindern mit den Förderschwerpunkten Wahrnehmung und Entwicklung [W&E] findet fast ausschließlich in sogenannten Kooperationsklassen an Regelschulstandorten statt.
In den neuen Gesetzen sind die Förderzentren (bis auf die drei für sinnesgeschädigte und körperbehinderte Kinder) unter den bestehenden Schularten nicht mehr aufgeführt. Nach wie vor behält sich die Behörde aber die Entscheidung über den Förderort des Kindes oder des Jugendlichen vor.
Von der Grundstruktur könnte dies Schulgesetz als großer Wurf zur Umgestaltung in Richtung eines inklusiven Schulsystems gelten. Es sind aber diverse Hintertüren enthalten, um die bestehende Struktur der Förderzentren aufrecht erhalten zu können.

Planungen zur inklusiven Beschulung

Obwohl seit der Veröffentlichung des Klemm/ Preuß-Lausitz Gutachtens fast anderthalb Jahre vergangen sind, Eltern inzwischen einen Rechtsanspruch auf eine Beschulung ihrer Kinder in der Regelschule haben und auch einfordern, stecken die Planungen der Behörde noch im Anfangsstadium. Diese Verzögerungen bei der Umsetzung der gemeinsamen Beschulung liegen zum einen an den vielen Baustellen, mit denen das bremische Schulsystem derzeit übersät ist. Lieber eine Baustelle weniger! Andererseits sind schon häufiger Vorgaben der Schulgesetze diesen Bereich betreffend, durch die Behörde ignoriert worden. Wir machen weiter wie bisher! So bleibt zu befürchten, dass recht unkoordiniert im kommenden Schuljahr mit der Inklusion begonnen werden wird, ohne Bereitstellung ausreichender Ressourcen und ohne ein einheitliches Konzept.

Zentren für unterstützende Pädagogik (ZuP)

Gemäß Schulgesetz wird diesen Zentren die entscheidende Rolle bei der inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit individuellen Problemlagen zugewiesen. Sie sind als ein fachliches Kompetenzteam in jeder allgemeinen Schulen anzusehen, nicht als eine Schule in der Schule. Die ZuP sollen die Regelschulen bei der Beschulung der Kinder und Jugendlichen mit individuellen Problemlagen unterstützen, dies können sonderpädagogische Förderbedarfe, LRS, Hochbegabung sowie weitere individuelle Förderbedarfe sein. Diese Aufgaben verlangen ein multiprofessionelles Team in dem neben Lehrkräften auch nichtunterrichtende pädagogische Fachkräfte tätig sind. Die Unterstützung soll im binnendifferenzierten Unterricht und nicht in separaten Kleingruppen erfolgen.
Bei den derzeit in Bremen stattfindenden Planungen spielen die ZuP nur eine untergeordnete Rolle. Erschwerend kommt für eine zuverlässige Planung hinzu, dass die Behörde von ca. 30 Kinder mit Förderbedarf LSV, die integrativ in den 5. Klassen der Regelschulen unterrichtet werden sollen, ausging. Angemeldet sind aber etwa 150.
Für den Bereich der Sekundarstufe werden in einem ersten Schritt fast alle Oberschulen und einige Gymnasien mit ZuP zum Schuljahr 2010/11 ausgestattet, die übrigen Schulen werden zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Pro Jahrgangsbreite sollen in 1 oder 2 Klassenverbänden die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf konzentriert werden. Dabei wird von einer Klassenfrequenz von 17+5 ausgegangen. Für jeden dieser Klassenverbände ist eine halbe Sonderschullehrerstelle vorgesehen. Bislang! Wo diese Stunden herkommen sollen ist noch unklar. Die Notwendigkeit der Zuweisung weiterer Ressourcen (Personal- und Sachmittel) ist verbal anerkannt worden, eine Planung ist auch hier nicht bekannt.
Bei der Weiterführung der Planung sind folgende Punkte unbedingt zu beachten:

  • Die ZuP an den Regelschulen müssen an allen gleichzeitig eingerichtet werden. Ansonsten führt dies vorübergehend oder längerfristig zu zweierlei Sorten Schulen.
  • Die Zuweisung der personellen Ressourcen für die ZuP darf nicht an die individuellen Förderbedarfe gekoppelt werden. Gerade für die Bereiche LSV ist den Schulen eine ausreichende Grundausstattung, in Abhängigkeit von der sonderpädagogischen Förderquote (derzeit 5,8% LSV), der jeweiligen Schülerzahl und dem Sozialindikator zuzuweisen. Für die Förderbedarfe W&E und Sinnesbeeinträchtigungen sind individuelle Zuweisungen sinnvoll.
  • Für präventive Arbeit sind somit keine Ressourcen vorhanden und eine Verlässlichkeit der Versorgung mit ZuP-/LSV-Stunden sind nicht gegeben.
  • Eine optimale inklusive oder integrative Beschulung ist auch ohne die Zuweisung zu einem Bildungsgang möglich, ein sonderpädagogisches Gutachten somit nicht unbedingt erforderlich. Das Beharren auf der traditionellen Begutachtung bedeutet für die notwendige sonderpädagogische Förderung, dass weiterhin viele Stunden durch überflüssige defizitorientierte Feststellungsdiagnostik verloren gehen. Eine Förderdiagnostik, die beschreibt wie jemand optimal gefördert werden kann, sollte und muss stattfinden.

Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBuZ)

Diese Zentren, die gemäß Schulgesetz nur eine untergeordnete unterstützende Rolle spielen sollen, haben sich zum Dreh- und Angelpunkt der gesamten Planung entwickelt. Die ReBuZ vereinen unter anderem die Beratungs- und Unterstützungsaufgaben des Zentrums für schülerbezogene Beratung, Aufgaben aus Teilen der Förderzentren LSV, sofern sie in den ZuP der allgemeinbildenden Schule nicht bearbeitet werden können und des Förderzentrums Fritz-Gansberg-Straße. Für diese Zentren sind 8 Standorte geplant, die meisten sind derzeitige Förderzentren LSV.
Ihre tatsächliche Funktion ist noch nicht deutlich definiert, wird aber zwischen den beiden folgenden Positionen liegen: ReBuZ als Nachfolgeorganisation des Förderzentrums - ReBuZ als Unterstützungssystem außerhalb von Schule.
Derzeit werden an vier Förderzentren, meist beauftragt durch die Behörde, Konzepte für ReBuZ erarbeitet. Eine einheitliche Planung ist bislang nicht in Sicht. Die im Schulgesetz vorgesehene Betonung auf Beratung und Unterstützung und die Anbindung an Schulpsychologische Beratung wird immer mehr von den schul- und unterrichtsersetzenden Maßnahmen in den Hintergrund gedrängt. So sind auch die 4 Zentren für schülerbezogene Beratung nur am Rande in die Planung einbezogen, obwohl deren Kompetenzen in ReBuZ aufgehen sollen.
Im Hamburger Rebus, an dem sich das bremische ReBuZ orientiert, findet eine vernetzte ressortübergreifende Arbeit statt, die sich nicht nur, wie in Bremen geplant, auf den Bereich Bildung konzentriert. Die Einrichtung der bremischen ReBuZ wird unter anderem mit der geplanten Auflösung des Förderzentrums Fritz-Gansberg-Straße begründet, denn für die dort beschulten Schülerinnen und Schüler sollen regionale Angebote bereitgestellt werden. In der Fritz-Gansberg-Straße werden derzeit 43 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Allein in drei der vorgesehenen ReBuZ-Standorte werden derzeit aber über 380 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarfen LSV unterrichtet. Der Platz ist somit für die benannte Schülerschaft doch recht üppig bemessen.
Da bei den meisten Schülerinnen und Schülern mit Lernbeeinträchtigungen auch eine Verhaltensauffälligkeit diagnostiziert werden kann, besteht bei einer solchen Planung für die allgemein bildende Schule weiterhin bzw. dann wieder die Möglichkeit Schülerinnen und Schülern in separate Förderzentren/ReBuZ zu schicken. Dass wir in einigen Jahren statt der jetzt 14 Förderzentren LSV und W&E dann 8 ReBuZ mit fast identischer Schülerschaft und -anzahl haben, muss leider befürchtet werden.
Auch unter historischem Gesichtspunkt ist diese absehbare pädagogische Fehlleistung zu betrachten: Anfang der 90er Jahre wurden in Bremen-Nord vier Kleinklassen gegründet um verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler vorübergehend außerhalb ihres Regelschulverbandes zu beschulen. Innerhalb kürzester Zeit wuchs die Anzahl dieser Klassenverbände auf 20 an, in denen die Schülerinnen und Schüler nun meist dauerhaft unterrichtet wurden.
Ein Fehler wird dadurch nicht verbessert, dass man ihn wiederholt!