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Informationen des Stadtverbandes Bremerhaven 10-11 / 2015

Autonomie gesichert – Qualität ungewiss Resolution der Mitgliederversammlung vom 07.10.2015 zur Situation in den Bremerhavener Schulen

Autonomie gesichert – Qualität ungewiss

Im Fokus der GEW steht nach wie vor das Bestreben, die Situation an den Schulen zu verbessern. Die Absage der Stadtverordnetenversammlung an das Vorhaben der Landesregierung, Polizei und Lehrkräfte in den Landesdienst zu überführen, erhält die bestehende rechtliche Situation, bewirkt aber keine faktische Verbesserung. Die Anforderungen an die Mitarbeiter*innen in den Bildungseinrichtungen sind durch die Zuwanderung sogar noch weiter gestiegen. Wir benötigen zusätzliches gut qualifiziertes Personal!

Die GEW weist ausdrücklich darauf hin, dass Zuwanderer und Flüchtlinge nicht gegen Menschen ausgespielt werden dürfen, die schon länger (oder „schon immer“) in Bremerhaven leben. Auch von den derzeitigen enormen Herausforderungen unabhängig bleibt die Kernaussage bestehen, dass die Bildung in diesem Land unterfinanziert ist. Vor dem Hintergrund des existierenden Reichtums ist eine Umverteilung ein Gebot der Stunde. Alles andere ist beschämend. Um die derzeitige Krise zu bewältigen, müssen schnelle Maßnahmen erfolgen. Zuwandernde Menschen müssen in Deutschland sicher sein, verpflegt werden, ein Dach über dem Kopf haben, unter menschenwürdigen Bedingungen leben. Das Recht auf Bildung gehört dazu und gilt für alle. Der nächste Winter kommt von selbst, nicht aber eine genügende Zahl von Pädagogen unterschiedlichster Kompetenzen. Deshalb muss neben sofortiger Hilfe ein Plan erstellt werden, der Voraussetzungen zur Teilhabe an unserer Gesellschaft schafft. Jetzt zu uns kommende Menschen werden bleiben wollen – dies, nach den gemachten Erfahrungen, zu Recht!

 

Die GEW Bremerhaven fordert in dieser Situation:

  • Die Zuwächse an den Schulen und die den Lehrkräften zusätzlich zugewiesenen Aufgaben erfordern eine Aufstockung des Personalbestands. Der Umfang ist durch die Veröffentlichung einer Aufstellung des realen Personalbedarfs nach nachvollziehbaren, transparenten Kriterien zu verdeutlichen; eine entscheidende Rolle spielt dabei die Berücksichtung eines „Sozialindexes“;
  •  nachzuweisen, ob und wie die so genannten „zusätzlichen Mittel“ verwendet wurden. Bei diesen Mitteln handelt es sich zum einen um die so genannten BAFöG Mittel und zum andren um 6 % Zusatzzuweisung, die von Frau Senatorin Bogedan für Vertretungsunterricht zugesagt wurden (bei der derzeitigen Anzahl der Planstellen für unterrichtendes Personal entspräche das fast 70 Stellen);
  • ein Personalentwicklungskonzept zu veröffentlichen, das bereits für Ostern 2015 zugesagt war und das die wesentlichen Probleme wirklich angeht: das Problem qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten, qualifiziert im Hinblick auf Fachbedarfe und Leitungsbefähigung. Die hohe Zahl von „Freigabewünschen“ in der sich die Unzufriedenheit der Kollegen und Kolleginnen dokumentiert, sollte Anlass sein, dieser Unzufriedenheit auf den Grund zu gehen und insbesondere die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
  • Umsetzung der lange zugesagten und über den Ausschuss für Schule und Kultur (ASK) politisch geforderten Evaluation der bisherigen Reformbemühungen einschließlich der Wirksamkeit der Unterstützungssysteme;
  • eine realistische Einschätzung zur Zukunft der Ganztagsschule (derzeit findet an mehreren Schulen der Ganztag als „Notbetreuung“ statt, durch schlechtere Vertragsbedingungen bei den Honorarkräften sind viele Mitarbeiter*innen vor allem in der Primarstufe abgesprungen);
  • die Sicherung der Referendar*innenausbildung zu mindestens 100 % und ggf. bedarfsdeckende Erhöhung der Ausbildungskapazitäten für die erste und zweite Stufe der Lehrer*innenausbildung;
  • einen „Fünfjahresplan“ zur Erweiterung der Raumkapazitäten durch An- oder Neubau, sowohl in Quartieren mit deutlichem Zuwachs als auch in den angestrebten Neubaugebieten;
  • ein Konzept, um die Herausforderungen der Inklusion, insbesondere bzgl. Armut und Migration, zu bewältigen;
  • die Sicherung der Qualifikation der in Schule Beschäftigten. Ein hoher Prozentsatz der Kolleg*innen mit Zeitverträgen ist nicht voll ausgebildet. Ihnen ist eine begleitende Unterstützung zu gewähren. Ebenso müssen die Kolleg*innen an den Schulen spürbar entlastet werden, welche die Einarbeitung neuer, fachfremder, nicht pädagogisch ausgebildeter Kolleg*innen übernehmen;
  • nicht aus dem Blick verlieren darf man die Tatsache, dass in der Schule Menschen mit unterschiedlicher Profession arbeiten. Deren Leistung trägt wesentlich zum Gelingen von Schule bei. Deshalb sind u. a. die Kapazitäten in den Sekretariaten zu erhöhen, die Reinigungskräfte in den städtischen Dienst zurückzuführen, Haustechnik und Schulverpflegung entsprechend der Anforderungen abzusichern;
  • Installation eines umfangreichen Gesundheitsmanagement für alle Berufsgruppen, die in Schule tätig sind.

 Alles gut?

Anmerkungen zur Unterrichtsausfallstatistik, vorgelegt im Ausschuss für Schule und Kultur vom 13.10.2015

„Unterrichtsausfall gesenkt“ meldete die Nordsee-Zeitung mit Bezug auf die Ausfallstatistik, die alljährlich dem Ausschuss für Schule und Kultur vorgelegt wird und mittlerweile dem Aufbau der stadtbremischen Übersicht entspricht. Verbleibt man bei den Endergebnissen „über alles“, so weist die Tabelle im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von 3,0 % auf 2,2 % aus.

Nimmt man allerdings mehr als nur diese beiden Prozentsätze zur Kenntnis, so stößt man auf Bemerkenswertes:

  • Der Ausfall durch Krankheit aller Lehrkräfte beträgt 6,7 %. Zum Vergleich: Fehltage durch Krankheit bei allen Arbeitnehmer*innen: 3,7%. Wie ist diese Differenz zu erklären?
  • Der Krankheitsausfall in der Grundschule weist mit 9,9 % den absoluten Spitzenwert aus. Die Erklärungen im ASK überzeugen nicht (nicht nur Grundschullehrer*innen werden schwanger). Welche Arbeitsbelastung (für alle Kolleg*innen) steckt dahinter, wenn ein realer Ausfall von 0,0 % für die Grundschulen angegeben wird.
  • In den Förderzentren werden 7,1 % des Unterrichts durch „Mitbetreuung bzw. –unterweisung durch eine andere Lehrkraft“ sichergestellt. Dies zeigt eine verschlechterte Arbeits- und Lernsituation (→ „Förderung“) in erheblichem Umfang an;
  • im durchgängigen Gymnasium ist der Anteil des „angeleiteten Selbststudiums“ in einem Jahr von 3,7 % auf 5,6 % gestiegen. Dies ist kein Unterricht!

Insofern sagt der ausgewiesene Unterrichtsausfall für sich weiterhin wenig aus. Immerhin zeigen die Zahlen „versteckte“ Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen auf.