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Höhergruppierung für ErzieherInnen an Schulen auf Entgeltgruppe 8 TVL

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ErzieherInnen an Schulen erhalten entsprechend der von der GEW und den anderen Gewerkschaften durchgesetzten tarifvertraglichen Einigung mit Wirkung vom 1.1.2012 ein Gehalt in der Entgeltgruppe 8 des TV-L - die bei der Bildungsbehörde direkt Beschäftigten direkt nach TV-L, die bei anderen Trägern Beschäftigten auf der Grundlage der Dienstvereinbarung von 2011 (Bezahlung entsprechend TV-L). Für seit dem 1.1.2012 Eingestellte gilt die Erhöhung von Entgeltgruppe 6 auf EG 8 direkt, die bereits vorher Beschäftigten müssen dazu einen Antrag bei ihrem Arbeitgeber stellen. Einzelne Träger haben ihre Beschäftigten schon von sich aus darauf hingewiesen. Es reicht ein formloser Antrag:

"Hiermit beantrage ich mit Wirkung vom 1.1.2012 meine Höhergruppierung als ErzieherIn entsprechend/nach TV-L von Entgeltgruppe 6 auf Entgeltgruppe 8."

Pädagogischen MitarbeiterInnen ohne ErzieherInnenausbildung sollten die Höhergruppierung als Angestellte in der Tätigkeit einer ErzieherIn auf Entgeltgruppe 7 beantragen, da nach der Logik des Tarifvertrages Beschäftigte ohne formale Qualifikation für ihre Tätigkeit in der Regel eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert werden.