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Schwerpunkt

Gute Arbeit an der Uni?

Manches ist anders! Der Personalrat der Universität und seine Baustellen

Der Personalrat vertritt die Interessen aller Beschäftigten der Universität und der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen. Einige Schlaglichter sollen illustrieren, welche besondere Probleme uns beschäftigen:

Mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) wurde ein problematisches Sonderbefristungsrecht für die Wissenschaft geschaffen, welches befristete Arbeitsverhältnisse erlaubt, sofern diese dem Erreichen bestimmter Qualifikationsziele dienen oder drittmittelfinanziert sind. Rechtlich werden lange Befristungskarrieren ermöglicht und damit Abhängigkeiten verstärkt, Berufsplanung verunmöglicht und das Risiko einseitig auf die Beschäftigten verlagert. Konfliktträchtig an der Uni Bremen sind die Nutzung von Auslegungsspielräumen der Dienststelle zulasten der Kolleg*innen sowie lange Bearbeitungszeiten und späte Information. Kolleg*innen erfuhren oft erst kurz vor Ende ihres befristeten Vertrags, dass sie nicht weiterbeschäftigt werden.

Auf Drittmittelprojekten befristete Kolleg*innen sind im WissZeitVG rechtlich schlechter gestellt, wenn sie z.B. Mutterschutz- und Elternzeit nachholen wollen. 2016 wurde im Rahmenkodex für gute Arbeit an den Bremer Hochschulen hierfür eine Lösung zugesagt. Im Sommer 2021 bekannte sich die Universität endlich dazu, allen betroffenen Drittmittelbeschäftigten ein Nachholen entsprechender Zeiten zu ermöglichen.

Die doppelte Abhängigkeit vieler befristet beschäftigter Kolleg*innen ist eine besondere Problematik im Wissenschaftsbereich: Sie sind arbeitsvertraglich Vorgesetzten zugeordnet, die oftmals gleichzeitig die Doktorarbeit betreuen. In dieser Gemengelage passiert es leicht, dass Konflikte im Arbeitsverhältnis auf die Betreuung durchschlagen und vice versa (und umgekehrt, die Red.).

Kolleg*innen mit Promotionsstipendium, die nach Abschluss der Doktorarbeit eine Stelle als Wissenschaftliche Mitarbeiter*in antreten, wird regelhaft ihre wissenschaftliche Vorerfahrung bei der Bemessung der Erfahrungsstufen nicht angerechnet: Sie werden wie Berufsanfänger*innen bezahlt. Auch bei der Anerkennung von Vorzeiten aus dem Ausland oder von Tätigkeiten außerhalb des Wissenschaftssystems gibt es öfters Probleme.

Immer wieder sind wir damit konfrontiert, dass für Daueraufgaben (u.a. im Bereich des Wissenschaftsmanagements) keine Dauerstellen bereitgestellt werden. Die von Bund und Land generierten, projektorientierten Finanzierungsstrukturen erschweren hier den Kampf um adäquate Stellen. 

Der international geprägte Wissenschaftsbetrieb führt zu skurrilen Momenten: Beispielsweise sollten die aus einem speziellen EU-Förderprogramm finanzierten Beschäftigten schlechter bezahlt werden, als tarifvertraglich vorgesehen. Über ein Schlichtungsverfahren konnte der Personalrat durchsetzen, dass künftig tarifkonform bezahlt wird. Der Wissenschaftsplan 2025 sieht nunmehr die Landesfinanzierung des Differenzbetrags vor.

Die Beispiele machen deutlich, dass der Personalrat der Uni neben „typischer“ Personalratsarbeit noch viele weitere Baustellen bespielt. – Hochschulpolitisch bringen wir uns u.a. bei Änderungen des Bremischen Hochschulgesetzes, dem Wissenschaftsplan des Landes und bei Debatten zur Hochschulfinanzierung ein. Im Wissenschaftsausschuss der Bürgerschaft gaben wir Stellungnahmen z.B. zu digitaler Lehre sowie zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz an den bremischen Hochschulen ab. Wir wirken aktiv an der Weiterentwicklung des Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen an den Bremer Hochschulen mit. Auf Landes- und Bundesebene kooperieren wir mit anderen Hochschulpersonalräten und sind über die Bremer Fachgruppe Hochschule und Forschung eng mit der GEW-Bundesebene vernetzt.