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GEW Bremen

Gewerkschaftstagsbeschlüsse

Auf dem Online-Gewerkschaftstag konnten nur wenige Beschlüsse gefasst werden. Hier die einzelnen Forderungen:

Corona-Maßnahmen an Schulen

Der Gewerkschaftstag fordert die sofortige Übernahme und Umsetzung der Empfehlung zur Pandemiebekämpfung des RKI in Schulen. Falls die Behörde die Empfehlungen nicht umsetzt, ist eine Klage gegen die Senatorin einzuleiten, bzw. eine Gruppe von Angestellt*innen und Beamt*innen bei einer Klage zu unterstützen.

Prüfungen

Der Landesvorstand der GEW setzt sich in Gesprächen und Verhandlungen mit der Senatorin für Kinder und Bildung für Maßnahmen mit dem Ziel ein, in Zeiten der Pandemie einen adäquaten Umgang mit den Abschlussprüfungen zu finden.

Diese Maßnahmen könnten z.B. beinhalten, dass

  • mehr (durch Lehrkräfte geleitete) Vorbereitungszeit für die Prüflinge bzw. deren intensivere Vorbereitung in kleineren Gruppen zur Verfügung gestellt wird
  • Möglichkeiten von Wahlbereichen geschaffen werden, bei denen die Schüler*innen sich aussuchen können, zu welchen Themen sie sich prüfen lassen wollen die standardisierten Prüfungen aufgehoben werden, so dass jede Schule ihre Prüfungen konzipieren kann, je nachdem was gelehrt wurde. Hierfür könnten auch Aufgaben aus einem Pool zur Verfügung gestellt werden

Schulpolitische Positionen 2021

  1. Die GEW Bremen unterstützt den Antrag des GEW Landesverbandes Hamburg, einen Prozess der Aktualisierung der Schulpolitischen Positionen (SPP) der GEW einzuleiten. Sie trägt damit ausdrücklich dessen inhaltliche Ausrichtung im Sinne der Vermittlung zwischen grundlegenden bildungspolitischen Prinzipien der GEW und gesellschaftlich-politischen Entwicklungen der letzten 20 Jahre sowie das vorgeschlagene Verfahren eines umfassenden gewerkschaftsinternen Diskussionsprozesses.
  2. Flankierend zu dieser Debatte, die auf der Ebene der Bundesorganisation geführt werden soll, wird eine Beratung in den Landesverbänden maßgebend sein, um diesen Aktualisierungsprozess durch die Mitglieder zu fundieren.

Der Landesverband Bremen veranstaltet deshalb im Kalenderjahr 2021 eine Fachtagung mit dem Titel: „Positionen zum Bildungsbegriff im Jahre 2021 unter gewerkschaftlicher Perspektive“. Der Gewerkschaftstag bittet den GLV darum, entsprechende vorbereitende Maßnahmen, ggf. unter Einbeziehung interessierter Delegierter des Gewerkschaftstages, zu ergreifen.

Bewerbung um das Amt des Bundesschatzmeisters  (Arbeitsbereich Finanzen im Geschäftsführenden Vorstand)

Der Landesverband Bremen schlägt den Kollegen Nick Strauss für das Amt des Bundesschatzmeisters vor.

Endlich Vereinbarungen zu Arbeitsrahmen abschließen

Die SKB wird aufgefordert, endlich die lange diskutierten zertifizierten Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Dienstvereinbarung zu Teilzeitregelungen abzuschließen. Weiterhin ist eine neue Dienstvereinbarung zu Regelungen für Mobiles Arbeiten/home-office zu entwickeln und abzuschließen.

Horst von Hassel-Preis für Solidarität

Der Landesverband Bremen richtet zu Beginn des Frühjahrs 2021 eine Arbeitsgruppe ein, die sich mit der Ausgestaltung und den Regularien eines neu einzurichtenden Horst von Hassel-Preises für Solidarität beschäftigt. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, Kriterien für die Verleihung sowie organisatorische Rahmenbedingungen festzulegen, um bis zum kommenden Gewerkschaftstag ein Ergebnis vorzulegen. Der Preis soll besondere schulische Vorhaben oder Projekte auszeichnen, die sich auf der Grundlage des Artikel 26 der Bremischen Landesverfassung mit Solidarität oder Demokratie auseinandersetzen bzw. denen diese Werte zugrunde liegen.

Auswirkungen der Pandemie auf befristet Beschäftigte im Wissenschaftsbereich

Die GEW Bremen fordert die bremische Regierung auf, im Hinblick auf die besondere Situation befristet Beschäftigter im Wissenschaftsbereich mit deutlichen strukturellen und materiellen Unterstützungsmaßnahmen zu reagieren.

Notwendig sind insb. konkrete Hilfsmaßnahmen,

  • um bei pandemiebedingten Verzögerungen Beschäftigten auf befristeten Qualifikationsstellen eine Verlängerung zu ermöglichen, auch wenn seitens des Mittelgebers keine diesbezügliche Finanzierung bereitgestellt wird;
  • um pandemiebedingte Verzögerungen durch Abschlussstipendien aufzufangen, sofern Stipendiat*innen seitens der jeweiligen Fördereinrichtung keine Verlängerung erhalten;
  • um zusätzliche Stellen für aktuelle Studienabsolvent*innen zu schaffen, da andernfalls aufgrund von Verlängerungen bisheriger Stelleninhaber*innen die Zahl freier Stellen für eine Abschlusskohorte („verlorener Jahrgang“) deutlich reduziert sein wird.

GEW-Forderungen an die Senatorin für Kinder und Bildung zur Umsetzung des Digitalpaktes und zur iPad-Ausstattung

Die GEW fordert die Senatorin für Kinder und Bildung sowie den Dezernenten für Schule in Bremerhaven auf, die folgenden Forderungen umzusetzen: 

Rahmenbedingungen

  • Umgehende Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes für die Umsetzung der KMK-Strategie zur „Bildung in der digitalen Welt“ und die dafür nötige Aktualisierung aller Curricula mit dem Ziel, Lehrkräften Orientierung sowie Anregungen und Materialen an die Hand zu geben und Parallelarbeiten in den Schulen zu vermeiden. Die bereits geleisteten Vorarbeiten der Schulen sowie die Beteiligung von Vorreiterschulen sind dabei zu berücksichtigen.
  • Das Zentrum für Medien und das Medienzentrum Bremerhaven sind als zentrale Stellen für Konzeptentwicklung und Beratung zu stärken. Alle Beratungsbereiche sind aufzustocken, das Beratungsvolumen, u.a. durch pädagogische Mitarbeiter*innen mit Unterrichtserfahrung, ist deutlich zu erweitern.
  • Entlastungsstunden sind für das pädagogische Personal für Fortbildung, Planung und Umsetzung von digitalem Unterricht zu vergeben. Zudem müssen zur Planung und Umsetzung zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden. Dabei sind alle beteiligten Personengruppen angemessen zu berücksichtigen sowie insbesondere die Grundschulen zu stärken.
  • An allen Schulen sind Medienbeauftragte zu etablieren mit Entlastungsstunden für Planung und Umsetzung sowie Beratung und didaktische Unterstützung von Kolleg*innen.
  • Die Vernetzung mit anderen Bundesländern in Fragen von Curriculumentwicklung, Unterrichtspraxis, Aus- und Fortbildung sowie Angebot an OER-Materialien ist zu stärken.
  • Integration fundierter Medienkompetenz in alle Phasen der Aus-, Fort- und Weiterbildung mit ausreichend Zeit und Personal für die Umsetzung aufseiten aller beteiligten Personengruppen.
  • Systematische und verbindliche Integration des Themas „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“ an den Hochschulen insbesondere in der Lehrer*innenausbildung und aller pädagogischen Fachrichtungen.

Arbeitsfeld Schule

  • Verbindliche Arbeitszeitregelungen sind festzulegen und dabei die Einhaltung des Rechts auf Nicht-Erreichbarkeit und Verhinderung von Entgrenzung der Arbeit ins Private besonders zu berücksichtigen.
  • Wahrung aller Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte und Einbindung der Interessenvertretungen in alle Prozesse.
  • Die Ausstattung von Fachleitungen im Bereich der Lehramtsausbildung sowie des Nichtunterrichtenden Personals mit einer gleichwertigen Ausstattung an digitalen Endgeräten ist sicher zu stellen.
  • Sicherung und Verstetigung eines umfassenden Beratungs- und Fortbildungsangebots für Schulen bezgl. Ausstattung, Handhabung und unterrichtlicher Nutzung digitaler Medien unter Berücksichtigung der Schulgegebenheiten, didaktischer und geschlechtersensibler Aspekte sowie dem Anspruch auf Inklusion sind sicherzustellen und zu verstetigen.
  • Bei der Konzeptionierung der Maßnahmen sind geschlechtergerechte und – sensible Strukturen und Herangehensweisen bzgl. Voraussetzungen, Einsatzfeldern, Tätigkeiten zu berücksichtigen.
  • Bei der Nutzung digitaler Medien ist verstärkt auf Gesundheits- und Arbeitsschutz zu achten.
  • Datenschutz und Datensicherheit sind in Schulen besonders zu beachten. Um dies sicherzustellen, ist auch das nichtpädagogische Personal technisch auszustatten sowie rechtlich fortzubilden.
  • Herstellung von Handlungssicherheit bzgl. Medieneinsatz, Datenöffentlichkeit, Arbeitsbedingungen und Schulorganisation. Bei der Konzeptionierung dieser Maßnahmen sind geschlechtersensible Aspekte zu berücksichtigen – sowohl auf didaktischer als auch inhaltlicher Ebene.

Ausstattung an Hard- und Software, Infrastruktur und Support

  • Sicherung einer umfassenden, zukunftsfähigen pädagogisch sinnvollen und leistungsfähigen Infrastruktur, Hard- und Softwareausstattung, insbesondere auch an den Grundschulen – ist zu gewährleisten. Bei der Auswahl und Anschaffung von Hard- und Software gilt es auf Nachhaltigkeit der Produkte und deren Wartung zu achten.
  • Die Absicherung einer ausreichenden begleitenden Betreuung, Pflege und Weiterentwicklung dieser Ausstattungen (Hard-, Software, Infrastruktur) ist sicherzustellen.
  • Qualitativ hochwertiger und lizenzrechtlich abgesicherter Bildungsmedien mit Auswahlmöglichkeiten (Warenkörbe) in Anpassung an die schulischen Gegebenheiten sind bereitzustellen und deren Auswahl durch Beratungsangebote zu begleiten.
  • Didaktisch sinnvolle und unabhängige Hard- und Software-Produkte sind staatlich zu fördern und in ihrer Entwicklung zu unterstützen.
  • Die Unabhängigkeit von globalen Playern der Digitalwirtschaft und weiteren privatwirtschaftlichen Akteuren ist zu sichern und Transparenz bezüglich der Herkunft von Angeboten sicherzustellen. Ein jährlicher Transparenzbericht über eingeholte Angebote und vergebene Aufträge sowie der jeweiligen Zahlungssummen sind von der Senatorin zu veröffentlichen.
  • Rechtzeitige Planungen zur Fortsetzung des Förderprogramms als z.B. Digitalpakt II, um die Bedarfe der Schulen auch zukünftig zu decken.

Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation

Eine kritische wissenschaftliche Begleitung und Evaluation dieser Prozesse unter Einbeziehung aller beteiligten Gruppen muss zeitnah entwickelt und durchgeführt werden.