Scharf kritisiert die GEW in ihrer Stellungnahme dass von den versprochenen 200 Stellen nur 120 im Landes-Haushalt finanziert seien, die übrigen 80 sollten durch Kürzungen im Ressort „erwirtschaftet“ werden. Die zusätzlichen Stellen reichten aber hinten und vorne nicht für den Zusatzbedarf in den Bereichen Integration und Sprachförderung. „Um die aktuelle Schüler-Lehrer-Relation, die bereits jetzt unter dem Bundesdurchschnitt liegt, nicht zu verschlechtern, seien allein durch Aufnahme von Kindern und Jugendlichen die aus den Vorkursen ins Regelsystem der Grund- und Oberschulen kämen, mehr als 60 Stellen nötig, ausgewiesen im Haushalt seien nur 37,8. Dies sei symptomatisch für diese Haushaltsaufstellung, so Gloede. Auch die leicht angestiegene Ausstattung im Bereich der Inklusion decke nicht die Bedarfe. In den Bereichen Sprachförderung, Schulsozialarbeit, Fort- und Weiterbildung sowie Ganztagsschulausstattung sehe es ebenso dramatisch aus.
Eine deutliche Aufstockung der Ausbildungsplätze für Lehrkräfte sei angesichts der hohen Quote von Vertretungslehrkräften ohne abgeschlossene Ausbildung dringend geboten. Die GEW fordert hier dringlichst mindestens 100 zusätzliche Plätze, auch um dem zunehmenden Lehrermangel entgegenzutreten.
Die Forderungen beliefen sich auf zunächst ca. 15 Mio. €. Gloede kündigte Aktionen der GEW im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushalt am 15. Juni an.
In der weiteren Diskussion wurde auch die ungleiche Bezahlung von Lehrkräften je nach Schulstufe scharf kritisiert. Betroffen seien hier in erster Linie Frauen, da diese in hohem Maße an Grundschulen beschäftigt seien und deren Eingruppierung, wie auch die vieler mit Abschluss für die Sekundarstufe I in den Oberschulen Beschäftigten abgesenkt sei. Dies verstoße, so die GEW, gegen den Grundsatz „Gleiche Arbeit – Gleiches Geld“. Diese Benachteiligung sei vermutlich auch verfassungsmäßig angesichts gleicher Ausbildungsdauer und des Diskriminierungsverbots nicht mehr haltbar.
Die GEW unterstrich ihre Ablehnung jeglicher Kooperationen des öffentlichen Bildungswesens mit der Bundeswehr. Die Zivilklausel gelte für die Hochschulen uneingeschränkt. Der Antrag der CDUFraktion, über einen Bürgerschaftsbeschluss die Zugangsrechte der Bundeswehr in öffentliche Bildungs- und Ausbildungsstätten abzusichern, müsse abgelehnt werden, so Gloede.
Auf dieser Versammlung wurde zudem ein neuer elfköpfiger Stadtverbandsvorstand gewählt. In diesem sitzen nun auch drei neue Vorstandsmitglieder.
Als Download nebenstehend: Beschluss der Mitgliederversammlung zum Bildungshaushalt
Für Nachfragen steht zur Verfügung: Christian Gloede