Die letzte Personalversammlung der Lehrkräfte am 22.Februar hat die Bildungssenatorin angesichts der Probleme bei der Inklusion aufgefordert, im gesamten Unterricht der Inklusionsklassen eine Doppelbesetzung von SonderpädagogInnen und allgemeinbildenden Lehrkräften vorzunehmen. Außerdem sind den Kolleginnen Stunden für die notwendige Kooperation und die Konzepterstellung bzw. -durchführung bei der Inklusion zuzuweisen.
Die GEW hat schon bei der Einführung der Inklusion in den 5. Klassen vor 2 Jahren die Kurzfristigkeit der behördlichen Planungen kritisiert und bessere Bedingungen gefordert. Diese sind nur unzureichend oder gar nicht erfüllt worden. Das sollte jetzt aber angesichts der aufgetretenen Probleme geschehen. Neben der Doppelbesetzung sind nach wie vor die Fortbildung zur Inklusion für alle betroffenen KollegInnen bei entsprechender Entlastung notwendig. Die Klassenfrequenz der Schwerpunktklassen ist auf 20 Kinder (16 + 4 besonders förderungsbedürftige SchülerInnen) abzusenken. Zur Sicherstellung einer entsprechenden Lernumgebung benötigen die Schulen zusätzliche Räume für die Differenzierung. Die Mittel für Lehr- und Lernmittel müssen erhöht werden, um allen Kinder ein geeignete Unterrichtsmaterial anzubieten.
Schulen, die Förderzentrumskinder nicht in Schwerpunktklassen konzentrieren sondern auf verschiedene Klassen verteilen, müssen entsprechende Bedingungen erhalten.
Sehr oft wird in der aktuellen Diskussion vergessen, dass die Inklusion in den Grundschulen seit über seit 10 Jahren läuft und noch nie ausreichend ausgewertet wurde. Die Ausstattung ist dabei schlechter als in der Sekundarstufe !. Die Ausstattung der Grundschulen ist entsprechend den Forderungen für die Sekundarstufe I zu verbessern!