Ursache für die behördliche Praxis sind Versäumnisse in der Ausbildungspolitik. Die 2010 beschlossene Erhöhung der Referendariatsplätze wurde 2012 wieder weggekürzt, Studiengänge an der Universität (Behindertenpädagogik, Deutsch als Zweitsprache, Sport) wurden geschlossen. Und da diese Politik nicht nur in Bremen, sondern auch in vielen anderen Bundesländern vorherrschte, kann auch nicht auf auswärtige BewerberInnen gehofft werden. Umgekehrt wandern in Bremen ausgebildete Lehrkräfte aufgrund der schlechten Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen zum Teil nach dem Referendariat ab.
Der Personalrat Schulen hat am Ende des letzten Schuljahres der Bildungsbehörde mitgeteilt, dass er aus den oben genannten Gründen in Zukunft nicht mehr bereit ist, dem Einsatz von Bachelor-AbsolventInnen als Vertretungslehrkräften zuzustimmen. Daraufhin hat die Senatorin für Bildung dem Personalrat Verhandlungen angeboten. Der Personalrat ist auf dieses Verhandlungsangebot eingegangen und hat den Beschluss der Nichtzustimmung bis zum Halbjahresanfang am 01. Februar ausgesetzt.
Folgende Maßnahmen sind aus Sicht der GEW unabdingbar:
● Der 2012 stornierte Beschluss, die Referendariatsplätze um 100 zu erhöhen, muss zum 01.02.2017 in Kraft gesetzt werden. Die hierfür notwendigen Ausbildungskapazitäten am LIS müssen bereitgestellt werden.
● Der Studiengang Inklusive Pädagogik für die Sekundarstufe I muss umgehend eingerichtet werden. Außerdem ist eine Wiederaufnahme der Studiengänge Deutsch als Zweitsprache und Sport zu planen.
● Der Einsatz von Bachelor-AbsolventInnen als Unterrichtsvertretung ist schrittweise wieder abzubauen. Wenn überhaupt, muss ihr Einsatz auf eine festgesetzte Höchststundenzahl beschränkt werden, die unterhalb des eigenverantwortlichen Unterrichts von Referendar*innen liegt. Den Schulen sind Anrechnungsstunden für ihre Einarbeitung, Begleitung und Unterstützung zur Verfügung zu stellen, die jede damit beauftragte Lehrkraft entlastet.