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Erzieher*innen

GEW fordert bessere und gerechte Eingruppierung von Erzieher*innen an Schulen -

Wenige Stunden vor dem Fristablauf zur Einreichung von Haushaltsanträgen weist die GEW darauf hin, dass eine angemessene Eingruppierung von Erzieher*innen in Schulen immer noch nicht vereinbart ist. Bisherige Gesprächsangebote seitens der GEW seien noch nicht beantwortet worden, betont Christian Gloede, GEW-Vorstandssprecher.

Foto: GEW Bremen | Kay Michalak

Der Senat hatte im Frühjahr dieses Jahres die Grundlage für eine bessere Eingruppierung von Erzieher*innen im Kita-Bereich gelegt. Diese fallen unter den kommunalen Tarifvertrag; Beschäftigte an (stadtbremer) Schulen aber unter den Tarifvertrag der Länder. Hier gilt nun aber auch ab dem 1.1.2020 die Entgeltordnung des kommunalen SuE-Tarifvertrages, wenn auch mit eigenen Tabellenwerten.

Gloede: „Das heißt, einer entsprechenden Eingruppierung von Kolleg*innen in Schulen steht nun nichts mehr im Wege. Der 1.1.2020 ist der Zeitpunkt, zu dem auch für Erzieher*innen im Landesdienst (und das sind die Kolleg*innen an Schulen, sofern sie bei der SKB angerstellt sind), eine Eingruppierung nach „besonderer Schwierigkeit“ vorgenommen werden kann und die Eingruppierung von der S8a (derzeit E8) in die S8b vorgenommen werden kann.“

Mit dieser Maßnahme könne der Arbeitgeber ein klares Zeichen der Wertschätzung zum Aufbau der Ganztagsschulen und zur Weiterentwicklung der Inklusion setzen. Gleichzeitig gibt er ein klares Signal, die Qualität sozialpädagogischer Kompetenz auch im Bereich Schulen halten zu wollen. „Wir können es uns nicht leisten, Fachkräfte an den Schulen zu verlieren, wie wir auch insgesamt darum ringen müssen, zusätzliche Menschen für diese Berufswahl zu begeistern. Gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung sind dabei grundlegend“, fordert Gloede und betont die Verhandlungsbereitschaft seitens der GEW.

Nachfragen an: 
Christian Gloede | mobil 0174-9790755