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Schulverwaltungsgesetz

GEW begrüßt Schritt zur Wiederbelebung der innerschulischen Demokratie

Die GEW begrüßt, dass für die – im Koalitionsvertrag vereinbarte – Wiederbelebung der innerschulischen Demokratie durch die Novelle des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes ein erster guter Schritt gegangen wurde.

 „Durch ein intensives und demokratisches Beteiligungsverfahren in den letzten Monaten konnten Veränderungen in den ersten Entwurf verhandelt werden, die dem gesetzten Ziel der Demokratisierung innerschulischer Prozesse einen großen Schritt näherkommt“

sagt die Landesvorstandssprecherin der GEW Bremen, Elke Suhr. „Wir hoffen, dass dieser, von Frau Dr. Bogedan begonnene Prozess, von ihrer Nachfolgerin Senatorin Aulepp im gleichen Sinne weiterentwickelt wird.“

Im nächsten Schuljahr gilt es zunächst, diese Veränderungen in den Schulen zu implementieren und dabei alle an Schule Beteiligten gemäß dieser Veränderungen mit einzubeziehen. Wir freuen uns auf angeregte Diskussionen und neue Entscheidungsprozesse in den Konferenzen.

Im gestern von der Bremischen Bürgerschaft veränderten Schulverwaltungsgesetz wurden vor allem die Rechte der Gesamt- und Schulkonferenzen an Schulen konkretisiert und gestärkt. Die Schulkonferenz ist nun drittelparitätisch zusammengesetzt. Auch wenn nicht alle im Jahr 2005 beseitigten demokratischen Rechte wieder aufgenommen wurden, so wird das Gesetz doch die Transparenz stärken und die innerschulische Demokratie beleben.

Für Nachfragen steht zur Verfügung | Elke Suhr 

Kontakt
Elke Suhr
Landesvorstandssprecherin
Adresse Hinrich-Schmalfeldt-Str. 31 B
27576 Bremerhaven
Telefon:  0471-94135-40