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Schwerpunkt

Gesund – oder reicht auch arbeitsfähig?

Personalrat Schulen Bremen kritisiert mangelnde Fürsorge der Arbeitgeberin

„Gesundheit ist ein hohes Gut an Schulen“. So steht es in der neuen Handlungshilfe zur Durchführung von BEM-Verfahren. Dabei fällt auf, dass die Arbeitgeberin sich erst mit unserer Gesundheit beschäftigt, wenn wir schon krank geworden sind. „Gute Schule braucht aber gesunde Beschäftigte. Sie brauchen eine Arbeitsumgebung, die ihre Gesundheit fördert und damit ihre Leistungsfähigkeit und auch ihre Lebensqualität“ (Anm.: Kohte/Faber Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen, Hrsg. GEW 2015]

Arbeitszeit

Vor Corona war die Arbeit an Schulen für alle Beschäftigten schon mit einer hohen zeitlichen Belastung verbunden. Dies ist auch in Studien belegt worden. In Corona-Zeiten sind jetzt zusätzliche Dimensionen dazu gekommen, wie zum Beispiel „Digitalisierung im Schnelltempo“. 2019 urteilte der Europäischen Gerichtshof, dass Arbeitgeber*innen anfangen müssen, die Arbeitszeit der Beschäftigten zu erfassen. Bis jetzt hat weder der Bund oder das Bundesland Bremen keinerlei Initiative diesbezüglich gestartet. So bleibt für die Schulbeschäftigten nur die selbständige Erfassung der Arbeitszeit übrig, was in Hinsicht der Vielfalt an Aufgaben, eine sehr unübersichtliche Aufgabe ist.

Psychische Belastung

In diesem zeitlichen Chaos professionell zu agieren führt zu einer hohen psychischen Belastung. Dies war schon vor Corona ein großes Thema für alle Beschäftigten. Lehrkräfte gehören zu den Berufsgruppen, in der die wenigsten gesund in Rente/Pension gehen. Mit Corona hat sich dieses Bild erheblich verstärkt. Viele Kolleg*innen erleben jetzt verstärkte Ängste im Präsenzunterricht. Der Arbeitgeber ist nach § 5 ArbSchG verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Diese Untersuchungen beziehen sich auf Gefährdungen durch psychische Belastungsfaktoren wie sie ganz besonders auch an Schulen vorkommen. Diese Gefährdungsbeurteilungen wurden an Pilotschulen durchgeführt und mit Beginn der Pandemie gestoppt. Krisenstäbe, wie sie in Gefährdungsbeurteilungen zur Pandemiebekämpfung empfohlen werden, wurden nur auf Eigeninitiative eingeführt. Hier wird also kein ausreichender Gesundheitsschutz gewährleistet.

Arbeit und Privatleben

Ein weiteres Thema für die Beschäftigten ist die Aufteilung zwischen Arbeits- und Privatleben. Dieses hat sich mit Corona extrem verstärkt als Problem dargestellt. Erhöht hat sich nicht nur die Arbeitsmenge. Die Arbeit hat sich auch verstärkt in die „eigenen vier Wänden“ gedrängt durch Online-Unterricht, Online-Konferenzen, Online-Fortbildungen etc. Dies fordert von den Beschäftigten ein noch höheres Maß an Professionalität in Bezug darauf, den Tag zwischen Arbeit und Privatleben aufzuteilen.

Konklusion

Diese sind nur drei Beispiele von Belastungen von Beschäftigten an Schulen. Es gibt aber viel mehr. Unsere Arbeitgeberin ist verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen für die Kolleg*innen zu erstellen, damit Wege gefunden werden können, die Gesundheit der Kolleg*innen zu gewährleisten und damit auch die Arbeitsleistung zu erhöhen. Diese Aufgabe nimmt sie aber nicht wahr oder erst dann wahr, wenn wir krank geworden sind, und dann auch nur schleppend. Auch die Erstellung und Aktualisierung von Notfallplänen in den Schulen ist erst vorangetrieben worden, nachdem der Personalrat Schulen massiven Druck ausgeübt hatte.

Nimm dies endlich ernst!

Die Überlastung der Beschäftigten an Schulen ist zum Überfluss belegt worden. Unsere Forderung an die Arbeitgeberin muss also lauten: Nimm dies endlich ernst! Durch die Vernachlässigung unserer Gesundheit wird unser Beruf auch nicht im gesellschaftlichen Kontext attraktiver. Dabei ist Bildung zusammen mit Gesundheit das höchste Gut was wir haben.