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Schulleitungen

Ergebnisse der Teil-Personalversammlung der Schulleitungen am 15.02.2016

Am 15.2. fanden sich die bremer Schulleitungen zu einer Teil-Personalversammlung zusammen. Folgende Beschlüsse wurden dabei formuliert:

Beschlüsse der Teil-Personalversammlung der Schulleitungen am 15.02.2016

1. Sofortige Umsetzung der Änderungen zur Leitungszeit

Die Teilpersonalversammlung der Bremer Schulleitungen fordert die Senatorin für Kinder und Bildung auf, die Beschlüsse des von der Deputation für Bildung eingesetzten Begleitgremiums zur Leitungszeit unverzüglich umzusetzen! Die in einem demokratischen Verfahren unter Beteiligung aller Schularten einstimmig gefassten Beschlüsse sehen eine geänderte Leitungszeitformel vor, in der die Leitungszeit für die Bereiche W+E, Zup-Verbundsleitungen sowie Ganztagsgrundschulen stärker berücksichtigt und mit einer ca. 3-prozentigen Stauchung der Leitungszeit aller Schulen mit einem Leitungszeitgrundwert ´größer 15´ um gegenfinanziert wird. Die Veränderungen wurden auf der Datenbasis von 2013/14 kostenneutral ermittelt und sind als neue Leitungszeitformel ohne Verrechnung im Hinblick auf die alte Leitungszeitformel künftig auf sich verändernde Bedingungen anzuwenden, um für alle Schulen eine transparente und verlässliche Zuweisung sicherzustellen. Die Zuweisung muss entsprechend den Deputationsbeschlüssen zum Schj.2016/17 erfolgen.

2. Transparenz und Beteiligung an der neuen Zuweisungsrichtlinie

Die Teilpersonalversammlung der Bremer Schulleitungen fordert die Senatorin für Kinder und Bildung auf, den Entwurf der geplanten Zuweisungsrichtlinie (Lehrerversorgung, unterstützende Pädagogik, Ganztag…) endlich zu veröffentlichen und mit den Schulen, ihren Verbänden und Organisationen in den Diskussions- und Beteiligungsprozess zu treten. Die angemessene Versorgung mit Personal und Lehrerstunden ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine gelingende Schul- und Unterrichtsentwicklung mit dem Ziel der Inklusion. Dabei sollten Sozialindikatoren in die Zuweisung besonders belasteter Standorte einfließen sowie die Leitungszeit entsprechend der neuen Leitungszeitformel zugewiesen werden.

3. Angemessene Zuweisung von Personal für Bremens Schulen /
Entwicklung eines nachhaltigen Personalkonzeptes

Die Teil-Personalversammlung fordert die Senatorin für Kinder und Bildung Frau Dr. Bogedan auf, für ausreichendes und qualifiziertes Personal an Bremer Schulen Bremens zu sorgen. Qualifiziertes Personal ist unabdingbare Voraussetzung für Inklusion sowie eine verlässliche und qualitativ hochwertige Unterrichtsversorgung. Dabei sind frühzeitige Einstellungstermine ein wichtiges Mittel zur Gewinnung von Personal besonders in der Konkurrenz um Lehrkräfte mit Mangelfächern. Um bestehende Engpässe zu beseitigen, gilt es mittelfristig mit den Schulleitungen ein Personal-konzept mit entsprechenden Anreizen zu entwickeln, aber auch kurzfristig Kolleg/innen vor Ort zu entlasten. Die geringere Besoldung im Lande Bremen stellt zunehmend einen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Bundesländern bei der Werbung um Lehrkräfte dar. Ebenso gilt es in bestimmten Bereichen neue Anreize für Interessierte zu schaffen Funktionsstellen zu übernehmen. Dies gilt insbesondere für die Besetzung von ZuP-Leitungsstellen im Primarbereich. Der geltende Beförderungsstopp muss für alle Funktionsstellen umgehend aufgehoben werden. Mit Übernahme des Amtes muss auch die entsprechend höhere Bezahlung erfolgen.

4. Umgehende Erstellung einer Schulstandortplanung unter Beteiligung der Schulen

Die Teilpersonalversammlung der Schulleitungen fordert eine zeitnahe Schulstandortplanung, die den Anforderungen der Inklusion, der Flüchtlingsintegration, des geplanten Ganztagsausbaus und der unterschiedlichen Entwicklung von Schülerzahlen in den Stadtteilen Rechnung trägt und den Schulen verlässliche Rahmenbedingungen für ihre pädagogische Arbeit sichert. Die letzte Schulstandortplanung ist 2015 ausgelaufen, eine verbindliche Planung für die kommenden Jahre existiert zur Zeit nicht. Bereits in der Deputation für Kinder und Bildung ist dies mehrfach bemängelt worden. Eine solche Standortplanung kann nur durch Beteiligung der betroffenen Schulen sinnvoll entwickelt werden. Die Zügigkeit einer Schule hat auch Auswirkungen auf pädagogische Konzepte, u.a. jahrgangsübergreifenden Unterricht, Werkstätten, Jahrgangshäuser. Bewährte Konzepte dürfen nicht durch Notlösungen auf Grund fehlender Planung in Frage gestellt werden.

5. Auch Schulleitungsmitglieder haben das Recht auf Urlaub

Die Verfügung Nr. 07/2016 vom 18.01.16 verlangt eine ständige Erreichbarkeit mindestens eines Schulleitungsmitglieds in den Ferien und die Gewährleistung des Zutritts zur Schule. Die Teilpersonalversammlung der Schulleitungen fordert, dass die vorliegende Verfügung durch eine Neufassung ersetzt wird, die einerseits den besonderen Bedingungen kleiner Schulen mit entsprechend wenigen Schulleitungsmitgliedern Rechnung trägt und andererseits den gesetzlich festgelegten Urlaubsanspruch berücksichtigt, der auch für Schulleitungsmitglieder mit herausgehobener Verantwortung gilt.