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Erfolg für Bremer VHS-DozentInnen!

Bereits im letzten Herbst wurde in der BLZ über die prekären Beschäftigungsbedingungen der über 900 „freien“ Lehrkräfte an der Bremer Volkshochschule berichtet.

Kurz gesagt, der Arbeitgeber /Auftraggeber VHS leistet:
• 0 % soziale Absicherung für Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit
• 0 % bezahlten Urlaub
• 0% Verdienst bei Krankheit, Feiertagen, Ferien, Kursausfall
• 0% Arbeitsplatzsicherheit bei nur kursbezogenen Honorarverträgen.
Und das bei einem Honorar von 19 € /Unterrichtsstunde.
Unter Berücksichtigung  von für Lehrkräfte üblichen Vor- und Nachbereitungszeiten (1 U-Stunde = ca. 1,5 Zeitstunden) und der fehlenden Arbeitgeberleistungen (ca. 20% Sozialversicherung +  ca. 15%-20%  Urlaub, Krankheit, Feiertage) ergäbe sich für normale Arbeitnehmer ein Bruttolohn pro Zeitstunde von um die 8 € - also noch unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Für Lehrtätigkeit!
Das ist für  die DozentInnen der Bremer VHS nicht zumutbar!
Daher hat sich der gewählte Kursleiterrat der Bremer VHS schon seit längerem mit besonderer Unterstützung der GEW (u.a. Postkartenaktion)  insbesondere für ein höheres Kursleiter-Honorar eingesetzt. Dies wurde von der Vollversammlung der VHS-KursleiterInnen im Februar noch einmal ausdrücklich unterstützt und darüber hinaus eine soziale Absicherung gefordert.

Erster Erfolg: Honorarerhöhung
Jetzt hat der Betriebsausschuss der Bremer Volkshochschule auf Vorschlag der VHS-Leitung eine neue Honorarordnung beschlossen, die Honorarerhöhungen von mindestens 1,50€ (teilweise 3€) für die DozentInnen vorsieht – wenn auch erst ab 1.9.2016. Das ist zwar nur ein Inflationsausgleich seit der letzten Erhöhung 2010, aber ein erster und spürbarer Erfolg für die KollegInnen und ihre Interessenvertretung, den Bremer VHS-Kursleiterrat! Darüber hinaus hat der Kursleiterrat im Betriebsausschuss und bei politischen Gesprächen deutlich gemacht, dass weitere Verbesserungen für die Bremer VHS-DozentInnen dringend erforderlich sind. Dies wurde von den Mitgliedern des Betriebsausschusses grundsätzlich anerkannt und allgemein auch eine zukünftig jährliche Honorarüberprüfung befürwortet. Was im Tarifbereich (auch der VHS) selbstverständlich ist, muss im Bereich der Honorarkräfte erst erstritten werden.


Wie weiter?
Jetzt gilt es, für weitere, regelmäßige Honorarerhöhungen und soziale Verbesserungen zu kämpfen und sie durchzusetzen. Dazu muss gesagt werden, dass die jetzige Honorarerhöhung aus „Bordmitteln“ der Bremer VHS bestritten werden muss, weil die Stadtgemeinde Bremen als Trägerin bisher „keinen Cent dazugezahlt“ hat. Das bedeutet, dass die für die Honorarerhöhung  notwendigen Mittel von den wenigen festen MitarbeiterInnen der Bremer VHS in ihren Etats (und möglicherweise bei ihren Stellen) „eingespart“ und erwirtschaftet werden müssen.  Es wäre ein politischer Skandal, wenn sich die Stadtgemeinde und die Bürgerschaft ihrer politischen Verantwortung für die Arbeit der Volkshochschule und die Beschäftigungsbedingungen der „freien“ VHS-DozentInnen entziehen würden.
Dazu erklärt der Kursleiterrat der Bremer VHS:
„Entsprechend dem Auftrag der Bremer Verfassung und der staatlichen Daseinsvorsorge  müssen öffentliche Gelder für die Arbeit der Bremer VHS und die notwendige deutliche Erhöhung der VHS-Honorare bereitgestellt werden. Schließlich ist die Bremer Volkshochschule eine Einrichtung im kommunalen Auftrag.  Dies würde auch dem Geist und dem Ziel der von Bürgermeister und Senatorin für Finanzen unterschriebenen  "Bremer Erklärung für faire Beschäftigungsbedingungen im Bereich des bremischen öffentlichen Dienstes" entsprechen.“
Der Kursleiterrat wird sich weiter für die berechtigten Forderungen der Vollversammlung der VHS-KursleiterInnen nach einem Honorar von mindestens 30€ und sozialer Absicherung einsetzen und die politisch Zuständigen für regelmäßige,  schrittweise Verbesserungen in die Verantwortung nehmen. Dabei wird er sicher nicht nur die aktive Unterstützung der betroffenen KollegInnen, sondern auch der Gewerkschaft, der Personalräte und der Öffentlichkeit erhalten! Prekäre Beschäftigungsbedingungen in „Randbereichen“ werden sonst auf Dauer auch zu Verschlechterungen der Beschäfigungsbedingungen in den jetzt noch relativ sicheren Kernbereichen führen.