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Endlich garantierte Ausbildungsplaetze!

Dieser Titel ist leider keine Feststellung, sondern eine Forderung.

Zwar haben A. Merkel und S. Gabriel in ihrer Koalitionsvereinbarung die „Ausbildungsgarantie in Deutschland“ als Ziel ausgegeben, in der Umsetzung bleiben sie jedoch unverbindlich: Es ist kein Rechtsanspruch geplant und die die Frage der Finanzierung bleibt unbeantwortet.
Wir haben uns in diesem Heft die konkrete Situation in Bremen und Bremerhaven angesehen und stellen fest: Von einer „Ausbildungsgarantie“ sind wir weit entfernt. Vielmehr werden eklatante Mängel deutlich, insbesondere beim Lehrstellenangebot. Diese Mängel werden auch durch eine Umorganisation des Beratungsangebotes, wie sie (einer Zielsetzung des Koalitionsvertrages der Bundesregierung folgend) jetzt mit einer „Jugendberufsagentur“ geplant ist, nicht behoben. Ohne mehr betriebliche oder vollzeitschulische berufsqualifizierende Ausbildungsplätze kann eine „Ausbildungsgarantie“ nicht realisiert werden. Dazu bedarf es aber einer ausreichenden Finanzierung, entweder durch eine Ausbildungsumlage der Unternehmen oder durch deutlich höhere öffentliche Investitionen in die berufsbildenden Schulen – oder durch beides.