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Gesundheit

Endlich einheitliche Regeln

Personalrat Schulen: Stellt zeitnah Gefährdungsanzeigen!

Die Personalversammlung für Lehrkräfte hat Ende 2015 alle Kolleg*innen aufgerufen, möglichst viele Gefährdungsanzeigen an die Senatorin für Kinder und Bildung zu stellen, um auf die strukturellen Missstände und die chronische Unterfinanzierung  im Bildungsbereich aufmerksam zu machen. Denn Gefährdungsanzeigen sind ein gutes Mittel, um Belastungssituationen zu dokumentieren und die Verantwortung für diese an den Dienstherrn zurückzugeben. Sie ist fest im Arbeitsschutzgesetz verankert und dient dem Schutz und der Entlastung der Beschäftigten.

Den PR-Schulen erreichten danach viele Gefährdungsanzeigen. Diese zeigen, dass Belastungssituationen an Schulen vielfältig sind. Es wurde schnell klar, dass die Bildungsbehörde kein geregeltes Verfahren zur Bearbeitung hatte. Von Kolleg*innen erfuhren wir, dass der Umgang mit den eingereichten Anzeigen sehr unterschiedlich verlief. In vielen Fällen erhielten die Kolleg*innen noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung, wenn sie ihre Anzeigen auf den Dienstweg weiter gegeben hatten. Der Dienstweg war offensichtlich auch nicht bei allen gestellten Anzeigen gleich. Manchmal blieben die Anzeigen schon auf der Ebene der Personalsachbearbeitung hängen und erreichten nicht die nächste Ebene, in der die Entscheidungen getroffen werden, ob der Dienstherr in der Handlungspflicht ist und die Gefährdungssituation abgestellt werden muss. Wir konnten in einigen Fällen bewirken, dass Gefährdungssituationen abgestellt wurden.

In langwierigen Verhandlungen mit der Behörde hat der PR durchgesetzt, dass einheitliche Verfahrensregeln zum Umgang mit Gefährdungsanzeigen Anwendung finden. Ein entsprechender Ablauf des Verfahrens ist seit August 2018 mit der Behörde geeint.  Wichtig für uns bleibt, dass Kolleg*innen uns eine Kopie ihrer Gefährdungsanzeige zukommen lassen, damit wir überprüfen können, ob die geeinten Verfahrensregeln eingehalten werden. Weiterhin findet man auf unserer Homepage Informationen und Musterformulare zur Gefährdungsanzeige (www.pr-schulen-bremen.de).

Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass die Gefährdungsanzeige in erster Linie dazu dient, sich dem Haftungsrisiko bei einem möglichen Schadenseintritt zu Lasten des Dienstherrn zu entziehen. In Einzelfällen können dem Dienstherrn Fürsorge- und Schutzpflichten im Sinne von einer Schadensabwendungspflicht obliegen, um die Gesundheit der Beschäftigten, soweit möglich und mit dienstlichen Belangen vereinbar, vor Gefahren zu bewahren, die mit der Dienstverrichtung verbunden sind.

Es ist nicht davon auszugehen, dass  jede  gestellte Gefährdungsanzeige  zu einer Verbesserung der Belastungssituation führt, dennoch empfehlen wir, weiterhin zeitnah und aufgrund aktueller konkreter Gefährdungssituationen individuelle Gefährdungsanzeigen zu stellen. Gerne beraten wir auch dazu. Mit jeder gestellten und uns auch mitgeteilten Gefährdungsanzeige erhalten wir als PR zudem auch ein genaues Bild von möglichen strukturellen Missständen (bspw. wiederholt fehlende Doppelbesetzung in Inklusionsklassen an Schulen), sodass wir uns nicht nur um die Aufhebung tatsächlicher Gefährdungsgründe, sondern auch für die Aufhebung struktureller Missstände in Verhandlungen mit der Behörde einsetzen können. Dies sind wertvolle Informationen für uns. Vielen Dank schon jetzt dafür.