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Das Trugbild der freien Schulwahl

In den 90er Jahren setzte die FDP während der Bremer Ampelkoalition das „Ortsgesetz über die Schulstandortwahl“ durch, das die stadtweite Anwahl einer Schule der Sekundarstufe I garantierte. Seitdem tingeln Schulleiter durch die Grundschulen, Werbeprospekte werden erstellt, die „Außendarstellung“ nimmt einen immer größeren Raum ein. Das Anwahlverfahren nach der vierten Klasse beschäftigt die Elternhäuser – insbesondere von Mittelschichtkindern – über Monate. Rund ein Achtel der SchülerInnen macht dann allerdings die Erfahrung nicht an der Schule der ersten Wahl angenommen zu werden. Die Kinder lernen an dieser Stelle schon einmal, „dass man im Leben nicht Pech haben darf“ (B. Brecht). Die so genannte freie Schulwahl wird von der CDU und den Unternehmerverbänden wie eine Monstranz durch die Bildungslandschaft getragen – obwohl die Steuerung des „Schulmarktes“ auch für die Regierenden viel Ungemach mit sich bringt. Wenn dieses Prinzip trotz der planerischen Unannehmlichkeiten und seiner offensichtlichen Ineffizienz so stark verteidigt wird, dann ist zu fragen, welche nicht auf den ersten Blick erkennbaren Funktionen es erfüllt.

Der Anfang: Zeitgeist und taktisches Kalkül

Die frühen 90er Jahre waren die Blütephase des Neoliberalismus. Staatliche Planung war per se schlecht, der freie Markt war das Allheilmittel. Bahn und Post wurden privatisiert, die Spekulationsbarrieren an den Börsen aufgehoben und die kommunalen Versorgungseinrichtungen versilbert. Auch die Schule sollte diesem Prinzip Rechnung tragen. Die weiterführenden Schulen sollten miteinander um Anwahlen konkurrieren, das würde sie schon zwingen ihre Qualität zu verbessern – so die „Theorie“.
Mit diesem Tribut an die Ideologie des freien Marktes verband die FDP das taktische Kalkül, dass über vermehrte Anwahlen der Druck zur Wiedereinrichtung isolierter Gymnasien erhöht werden könnte. Dabei wurde die „Durchgängigkeit von Klasse 5 bis 13“ als deren Vorteil propagiert. Ziel war es, die Bremer Ansätze zu einem integrierten Stufenschulsystem auszuhebeln.

Die feinen Unterschiede

Mit Beginn der Großen Koalition wurde 1995 die Zahl der isolierten Gymnasien ausgeweitet. Die schlechten Bremer PISA-Ergebnisse nahm die SPD zum Anlass, vollends zu einer konservativen Schulpolitik zurückzukehren und mit der CDU die Auflösung der Orientierungsstufe zu vereinbaren. Neu war dabei: Die freie Schulwahl wurde um eine freie Wahl der Schulart erweitert. Dies hatte zur Folge, dass innerhalb kurzer Frist über 50% der Eltern nach der 4. Klasse den gymnasialen Bildungsgang anwählten. Die isolierten Gymnasien platzten aus den Nähten. Daneben wurden auch die bewährten Gesamtschulen verstärkt angewählt. Die neu eingerichtete Sekundarschule wurde dagegen schnell zu einer verkappten Hauptschule.
Innerhalb der Schulzentren (die immer noch die Mehrzahl ausmachten) differenzierte sich das Bild. Die feinen Unterschiede begannen zu wirken. In Schulen, deren soziale Zusammensetzung günstig war, wuchsen die Gymnasialabteilungen an. Andere Schulzentren hatten gegen ihren schlechten Ruf anzukämpfen. Sie wehrten sich mit guten pädagogischen Konzepten dagegen, erzielten aber nur mäßige Erfolge.

Profilbildung als Marktschreierei

Innerhalb eines Marktsystems ist jeder Teilnehmer gezwungen, die Einzigartigkeit und besondere Qualität der eigenen Ware anzupreisen. Das Mittel, zu dessen Anwendung die Schulen von der Bildungsbehörde aufgefordert wurden, hieß „Profilbildung“. Manche KollegInnen sind erstaunt, wie toll ihre Schule ist, wenn sie auf die Homepage schauen. Diese Art der Profilbildung hat inzwischen auch auf die Primarstufe übergegriffen. Sie steht diametral im Gegensatz zum Prinzip der Stadtteilschule, die den Anspruch hat, entsprechend den vorhandenen Bedingungen die ganze Palette der Talentförderung zu gewährleisten - allgemeine Bildung eben. Eine „normale“, durchschnittliche Schule gilt in diesem System eine zurückgebliebene Schule.

Wettbewerb als Herrschaftstechnik

Ein Zustand, in dem die glänzende Oberfläche ein entscheidendes Kriterium der Anwahl und damit der Fortexistenz ist, macht extrem empfindlich für Rufschädigung. Eine Schule, die von sich sagt „das können wir nicht leisten, dafür ist unsere Ausstattung nicht ausreichend“, hat schlechte Karten. Insbesondere die Schulleitung steht unter dem ständigen Zwang, Mängel nicht zu Tage treten zu lassen. Dieses System ist für die Bildungsbehörde äußerst vorteilhaft. Sie kann für Mangelerscheinungen immer die Einzelschule und deren Management verantwortlich machen.

Kostspielige Marktregulierung

Der neue schulpolitische Kompromiss, den die Senatorin für Bildung 2008 mit der CDU abgeschlossen hat, bedeutet in Bezug auf die freie Wahl der Schulart, auf die sich SPD und CDU 2005 geeinigt hatten, eine Kehrtwendung um 180 Grad. Das jetzt quantitativ begrenzte Gymnasium mit seinem achtjährigen Bildungsgang darf nur noch auf Basis einer verschärften Leistungsauslese besucht werden. Da die bisherigen Schulzentren (mit ihrem Auftrag sich zu integrieren) und die alten Gesamtschulen nun als „Oberschulen“ gleichgestellt sind, entfällt die Wahlfreiheit der Schulart, die ein tragendes Element des Systems der Großen Koalition war. Trotzdem wird die stadtweite Anwahl der Sekundarstufe I aufrecht erhalten: Als vorauseilendes Zugeständnis an Eltern, die ihr Kind lieber zum Gymnasium geschickt hätten, werden einige Oberschulen durch die Einrichtung einer kleinen Oberstufe aus der Masse „herausgehoben“ und bilden mit ihrem neunjährigen Bildungsgang zum Abitur eine attraktive Alternative zum Gymnasium. Die freie stadtweite Schulwahl soll diesen Teil der Elternschaft zufrieden stellen. Der Preis, der dafür gezahlt wird, ist hoch. Zum einen bietet die „stille Post“ immer wieder Überraschungen. Der Kurs von einzelnen Schulen schwankt und Notmaßnahmen zur Bereitstellung von Kapazitäten werden zur Regel. Zum anderen werden die Oberschulen ohne gymnasiale Oberstufe zu potenziellen Verlierern, zu Schulen, für die in England der Begriff „sink schools“ geprägt wurde. Das System der stadtweiten Anwahl wirkt dem erklärten Anspruch, den sozialen Zusammenhalt zu stärken, massiv entgegen.

Die Alternative: Stadtteilschulen und Oberstufenzentren

Die GEW hat bereits 2007/2008 im Schulentwicklungsausschuss gefordert, bei der Aufnahme in die 5. Klasse den Wohnort als erstes Kriterium zu verankern und die bestehenden Oberstufenzentren beizubehalten. Auch heute stellen diese beiden Maßnahmen einen gangbaren Ausweg aus dem fatalen System dar, das etabliert wurde. Die Priorität des Wohnortes bei der Aufnahme in die weiterführende Schule beseitigt nicht die Wahlfreiheit, die von vielen Eltern gewünscht wird, sondern sie schafft eine sichere Basis und realistische Optionen: Wer eine bestimmte Schule anwählt, die übermäßig gefragt ist, kann sich dafür bewerben und ist gleichzeitig sicher, im Falle der Ablehnung in der wohnortnahen Schule angenommen zu werden.
Der hinterwäldlerische Charakter einer Politik der Auflösung von Oberstufenzentren in einer Zeit, in der über vielfältige Wege zum Studium, auch jenseits des Abiturs, nachgedacht wird, liegt auf der Hand. Eine Neugründung von Mini-Oberstufen ohne Fächervielfalt, mit zwei oder drei Profilen ist nicht der „Königsweg“ – vielmehr erinnert sie stark an den Zustand der deutschen Schule während der Bildungskatastrophe vor über 40 Jahren.