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Das gehört angezeigt!

Die Gefährdungsanzeige – ein Mittel die Überlastung von Lehrkräften zu bekämpfen?

Seit Jahren protestieren die bremischen Lehrkräfte gegen die ständig steigenden Belastungen. Die steigenden Belastungen haben im Wesentlichen zwei Ursachen: Erstens ständig neue zusätzliche Aufgaben im außerunterrichtlichen Bereich und zweitens die völlig unzureichende Personalausstattung der Schulen und der ReBUZ als Folge der strukturellen Unterfinanzierung des bremischen Bildungswesens.

Die Ausweitung der Dokumentationsverpflichtungen, die Erarbeitung von Schulprogrammen und –profilen, die Umsetzung der Schulreform und die Einführung der Inklusion ohne ausreichende Entlastungsstunden für die dazu notwendige höhere Kooperation haben die Belastung der Beschäftigten in den letzten Jahren erheblich erhöht. Die Ausweitung des Ganztagbetriebs an Schulen kommt noch hinzu.

Die ungenügende Personalausstattung führt zu größeren Klassen und Kursen, zu einer nicht ausreichenden Vertretungsreserve, insbesondere für Sonderpädagog*innen, zu ständiger Mehrarbeit, zur Aufhebung von Doppelbesetzungen in der Inklusion, zur gleichzeitigen Mehrfachbetreuung von Klassen, zur Aufteilung von Klassen. In den ReBUZ können notwendige Stellen nicht besetzt werden, weil die Mittel dazu fehlen.

Unsere bisherigen Proteste und Aktionen konnten noch keine grundlegende Änderung dieser falschen und das öffentliche Bildungswesen gefährdenden Finanzpolitik erreichen. Wir konnten zwar weitergehende Kürzungspläne z.T. verhindern, wir konnten eine gewisse Aufstockung der Vertretungsreserve erreichen. An den grundlegenden Mängeln hat sich trotz diverser Versprechungen nichts geändert. Keine Schippe drauf, keine „200 Lehrer mehr an der Tafel“.

Diese Situation belastet die Gesundheit und führt zu Gefährdungssituationen der betroffenen Kolleg*innen und der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen, gefährdet ist auch der öffentliche Bildungsauftrag. Unser Dienstherr kommt seiner Fürsorgepflicht nicht nach. Das führt auch zur Nichteinhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen.

Aufruf des Personalrats

Deshalb hat der Personalrat Schulen alle Lehrkräfte aufgefordert das Mittel der Gefährdungsanzeige zu nutzen, wenn sie vom Dienstherrn in eine Situation gebracht werden, die ihre Gesundheit oder die ihrer Schüler*innen gefährdet bzw. gefährden könnte. Das Arbeitsschutzgesetz fordert eine solche Gefährdungsanzeige geradezu, wenn Beschäftigte in eine Situation gebracht werden, die eine Gefahr für Sicherheit oder Gesundheit darstellt. Das kann eine fehlende Assistenzkraft in einer Inklusionsklasse sein, das kann die Verpflichtung zur Mitbetreuung einer Klasse in einem anderen Raum sein, dass kann regelmäßige Mehrarbeit sein. Wichtig ist, dass die Gefährdung immer konkret benannt und begründet wird. Gleichzeitig schützt die Gefährdungsanzeige, weil angezeigt wird, dass für eine bestimmte Situation keine Verantwortung übernommen werden kann. Die Verantwortung wird dahin zurückgegeben, wohin sie gehört: zum Dienstherrn. Das sind nicht die ebenfalls überlasteten Schulleitungen als direkte Vorgesetzte, sondern die senatorische Behörde. Wir wollen die Gefährdungsanzeige nutzen, um die Überlastung zu dokumentieren und den Dienstherrn zu verpflichten, die Gefährdungssituation abzustellen. Außerdem kann der Personalrat die Anzeige nutzen, um durch einen Initiativantrag, eine entsprechende Maßnahme einzufordern, sowohl für einzelne Kolleg*innen als auch für mehrere bei gleicher Belastungssituation. Die Gefährdungsanzeige ist natürlich kein sofort wirkendes Wundermittel, das alle Probleme löst. Aber wir hoffen, dass die massenhafte Dokumentation nicht tragbarer Bedingungen mobilisierend auch für die öffentliche Debatte wirkt und wir die Arbeitsschutzgesetzgebung nutzen können, um eine Entlastung der Beschäftigten zu erreichen.