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Besoldungserhöhungen zum 1.7.2015 um 2,1 % und zum 1.7.2016 um 2,3 %

Kompromiss bei Besoldungs- und Versorgungsbezügen: Übertragung des Tarifabschlusses in gleicher Höhe, aber 4 Monate später

Am 14. April 2015 einigten sich der die Gewerkschaften und der Senat bei der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamt*innen:

Danach sollen die Besoldungs- und Versorgungsbezüge in gleicher Höhe, aber 4 Mönate später als bei den Arbeitnehmer*innen, angehoben werden.

Das bedeutet eine Erhöhung der Besoldung und Versorgung

  • zum 1. Juli 2015 um 2,1 Prozent und
  • zum 1. Juli 2016 um weitere 2,3 Prozent,
  • mindestens aber 75 Euro.

Der Senat wird den Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2015/2016 in seiner Sitzung am 21. April 2015 im ersten Durchgang beschließen. Die Bremische Bürgerschaft wird sich mit dem Gesetzentwurf nach ihrer Neukonstituierung im Sommer 2015 befassen.

Für die Gewerkschaften erklärte die Bremer DGB-Vorsitzende Annette Düring: "Natürlich hätten wir uns nicht nur eine inhalts-, sondern auch eine zeitgleiche Übernahme der Tarifeinigung gewünscht. Wir glauben aber, dass dieser Kompromiss einen gangbaren Weg darstellt."

Der GEW-Landesverband Bremen trägt diese Position mit. Die inhaltliche Übertragung des Tarifvertrages auf die Beamte*innen ist nach den Jahren der Abkopplung ein Erfolg.

Die von uns initiierten Widerspruchsverfahren und Klagen beim Verwaltungsgericht gegen die abgekoppelte Besoldung in den Jahren 2013 und 2014 laufen davon ungeachtet weiter. Sobald es hier zu Ergebnissen kommt, werden wir weiter informieren und daraus schlussfolgernde Handlungen ergreifen.