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Berufsorientierung

Am 10.Mai 2012 lag in der staatlichen Bildungsdeputation die „Richtlinie zur Berufsbildung an allgemeinbildenden Schulen“ zur Verabschiedung vor. Damit sollte die alte Regelung zur Arbeits- und Berufsorientierung in der Sek I aus dem Jahr 2008 ersetzt werden. Nach kontroverser Diskussion, die vom Personalrat Schulen ausgelöst wurde, brach die Bildungssenatorin diesen Tagesordnungspunkt wegen offensichtlicher Unklarheiten ab. Die Beschlussfassung wurde auf die nächste öffentliche Sitzung am 13. Juli um 15.30 Uhr verschoben.

Neu an der jetzt vorliegenden Richtlinie ist, dass die Berufsorientierung nun auch die Grundschule und die gymnasiale Oberstufe umfasst. Das Ziel ist „durch eine verbesserte Berufsorientierung in der Schule den direkten Übergang von der Schule in die Ausbildung zu unterstützen“ (Depu-Vorlage L40/18 auf der senatorischen Homepage nachzulesen). Die Studienorientierung ist dabei Teil der Berufsorientierung.
Die bisherigen Regelungen für die Sekundarschule wurden weitgehend für die Oberschulen inhaltlich übernommen. Ebenso sind die Regelungen für die Sekundarstufe I im Gymnasium praktisch unverändert. Zusätzliche Bestimmungen für die Grundschule und die gymnasiale Oberstufe werden jetzt formuliert.

Die Aufgaben werden umfangreicher

Anstelle der früheren „Schulformübergreifenden Schwerpunkte“ wird jetzt lieber von „Kompetenzen und Lernorganisation“ gesprochen. Für Aufhellung oder literarische Unterhaltung soll an dieser Stelle ein Zitat aus der Deputationsvorlage sorgen: „In der inhaltlichen Gestaltung der Berufsorientierung nimmt die Richtlinie jenen „strategischen Dreiklang“ aus Potentialanalyse, Praxisorientierung und Berufseinstiegsbegleitung auf, der dem Stand des fachlichen Diskurses entspricht. Da sich die Programme des Bundes („Bildungsketten“) ebenfalls an diesem Dreiklang orientieren, ergeben sich Synergien für die Umsetzung der Maßnahmen im Land Bremen.“

Bisher wurde die „Arbeits- und Berufsorientierung“ als „Aufgabe aller an der Schule tätigen Lehrkräfte“ formuliert. Jetzt werden die Verantwortlichkeiten genauer benannt: Ein Schulleitungsmitglied ist für diesen Bereich zuständig. Außerdem ist die „Jahrgangsleitung verantwortlich für die Umsetzung der jeweiligen jahrgangsbezogenen Maßnahmen.“ Die Berufsorientierung muss im Fortbildungsprogramm der Oberschulen und Gymnasien aufgenommen werden. Mit der Schulaufsicht trifft jede Schule eine Zielvereinbarung. Ziel ist, dass die Zertifizierung zum „Bremer Qualitätssiegel Schule mit vorbildlicher Berufsorientierung“.
Die Schullaufbahnberatungen werden von den Schul- und Jahrgangsleitungen organisiert. Die Klassenlehrer führen diese Beratungen durch. Das REBUZ führt diese Beratungen zusätzlich bei besonderen Schul- und Übergangsproblemen durch.
Ohne die personelle Absicherung und Verantwortlichkeit zu nennen, wird die Möglichkeit einer „individuellen Berufseinstiegsbegleitung“ für das erste Ausbildungsjahr benannt.
Fazit: Die Aufgaben werden umfangreicher. Für die Umsetzung sind konkret an Schul- und Jahrgangsleitungen sowie alle KlassenlehrerInnen verantwortlich mit der Kontrolle über „Zielvereinbarungen“ mit der Schulaufsicht.
Nach Beratung unter KollegInnen in der GEW-Fachgruppe Oberschulen haben wir bei diesen erweiterten Regelungen zur Berufsorientierung zwei gravierende praktische Probleme entdeckt:

  1. Die bisherigen Stundenzuweisungen für Wirtschaft-Arbeit-Technik (WAT) sind bei der Kontingentstundentafel der Oberschule gegenüber der Sekundar- und Gesamtschule von 14 auf 7 Stunden reduziert worden. Sabine Faust vom Personalrat Schulen fragte hierzu auf der Deputationssitzung am 10.05.12 nach. Die Antwort des zuständigen Behördenmitarbeiters: Es gäbe genügend „freie Stunden“, die den Schulen so zur Verfügung stehen und das Fach WAT ergänzen können. Richtfach für die Berufsorientierung muss nicht WAT sein!
    Allerdings: Diese „freien“ Stunden für „Profil und Ergänzung“ sind bereits großteils verplant.
  2. Bisher hatten alle Sek-I-Schulzentren eine Funktionsstelle für Arbeitslehre und Berufsorientierung. Sie organisierten die Arbeit an den Schulen, stellten Kontakte her und unterstützten die Klassen- und WAT-Lehrer bei der Berufsvorbereitung. Diese ABO- bzw. KontaktlehrerInnen gibt es nach dem neuen Funktionsstellenraster nicht mehr. Stattdessen sollen die Jahrgangsleitungen ihre Aufgaben mit übernehmen. Die bisherigen ABO-KollegInnen müssen sich als Jahrgangsleitungen bewerben. Ihr Arbeitsgebiet ist „gecancelt“. Aber:
    Wie soll die Berufsorientierung auf gleichem Niveau oder sogar besser erfolgen, wenn sie für die jetzt dafür verantwortlichen Schul- und Jahrgangsleitungen sowie KlassenlehrerInnen nur eine Aufgaben neben vielen ist? Eine aussagekräftige Antwort gab es in der Deputation trotz Nachfragen unserer Personalrätin Sabine Faust und Deputations-Mitgliedern nicht.
  3. Durch das Streichen der ABO-LehrererInnen verlieren die Schulen wichtige erworbene Kompetenzen. Außerdem fällt das stadtweite „Netzwerk“ dieser KollegInnen weg, das diese in jahrelanger Arbeit aufgebaut haben.

Interessierte und betroffenene KollegInnen sind aufgerufen, kurze Stellungnahmen an die Fachgruppe Oberschulen und den Personalrat Schulen zu schicken. Diese kann der PR Schulen auf der Deputation am 13. 07. einbringen. Außerdem ist eine Teilnahme an der öffentlichen Sitzung möglich.

Kontakt
Karsten Krüger
Schriftleiter des Bildungsmagaz!ns
Adresse Bahnhofsplatz 22-28
28195 Bremen
Telefon:  0421-33764-39
Mobil:  0173 6831678