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Beamtenstreik - Disziplinarverfahren - Juristische Gegenwehr und Kampf um das Streikrecht

Wiederholt hat die GEW Bremen ihre verbeamteten Mitglieder zu Streiks aufgerufen, so am 16. Mai 2013 mit über 600 Streikenden sowie am 13. und 25. Februar 2009 mit über 1500 streikenden angestellten und verbeamteten Beschäftigten. 2013 wurden Disziplinarverfahren durchgeführt, die im Wesentlichen keine erheblichen Sanktionen zur Folge hatten. 2009 wurden 756 Disziplinarverfahren eingeleitet. Diejenigen, die 2009 an beiden Tagen gestreikt haben, erhielten einen Verweis. In wenigen ausgewählten Fällen führt die GEW Bremen in Abstimmung mit den anderen betroffenen GEW-Landesverbänden und dem GEW-Hauptvorstand dagegen Prozesse.

In erster Instanz wurden unsere Klagen in Bremen abgewiesen. Dagegen laufen nun die Berufungsverfahren.

Ein niedersächsisches Verfahren liegt nun nach einem für uns negativen Bescheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2014 beim Bundesverfassungsgericht. Sollte auch das Bundesverfassungsgericht nicht in unserem Sinne entscheiden, wird die GEW den Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschreiten.

Weitere Informationen zum Streikrecht für Beamte bieten folgende Informationen des GEW-Hauptvorstandes:

http://www.gew.de/beamte/beamtenstreik/