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„Aus Eins mach Sechs!“ –

9. Mai 1973, 13.35 Uhr: „Ich bedaure sehr, Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich als staatlicher Schulaufsichtsbeamter Einspruch erhoben habe gegen die Bewertung Ihrer schriftlichen Hausarbeit mit „Sehr gut“, zwar bezweifle ich nicht das wissenschaftliche Niveau Ihrer Arbeit, habe aber verfassungsrechtliche Bedenken.“

Soweit der Prüfungsvorsitzende zum Ende meiner 2. Lehrerprüfung. Thema der Arbeit: „Arbeit – ein Projekt in der Grundschule“. Seine verfassungsrechtlichen Bedenken bezog der Oberschulrat insbesondere auf die dargestellte „Überführung der Produktionsmittel in gesellschaftliches, in sozialistisches Eigentum und die Auswirkung auf ein Lehrziel“.
Mein Einspruch wird durch das Landesprüfungsamt unter „Würdigung eines angeforderten Gutachtens“ als „neomarxistisch“ klassifiziert, würde hier doch eine „über 100 Jahre alte und überholte bzw. revisionsbedürftig gewordene Lehre“ vertreten. Nicht wissenschaftlicher Anspruch, sondern „marxistischer Glaubenseifer“ kennzeichne die Arbeit. Das Unterrichtsprojekt sei ein „Musterbeispiel für antikapitalistische Erziehung“. Zwei Wochen später wurde mir mitgeteilt, dass die schriftliche Hausarbeit nur mit „der Note `Ungenügend´ bewertet werden kann“: Prüfung nicht bestanden!
Sehr bald empörten sich Eltern meiner Schüler gegen den Vorwurf der Indoktrination in Leserbriefen, Lehrer, Pastoren und Gewerkschafter reagierten mit großformatigen Zeitungsanzeigen. Die Vermutung, dass nicht diese Prüfungsarbeit, sondern dass „Behrens wegen seines Engagements in der DKP“ mit einem Berufsverbot belegt werden solle, wurde vom Bildungssenator Moritz Thape zurück gewiesen. Der Unterstellung, „unverantwortliche Methoden gegenüber Kindern einer dritten Grundschulklasse“ ausgeübt zu haben, widersprachen renommierte Wissenschaftler und Pädagogen in gutachterlichen Stellungnahmen: „…ein sehr differenziertes Unterrichtskonzept, das mit Sachkenntnis und großem didaktischen und methodischen Geschick angelegt ist“ (Prof. Wolfgang Klafki); „…ein solches Verfahren zu diffamieren, würde bedeuten, jede Form des didaktischen Experiments aus der Schule zu verbannen, … wenn etwas den Namen Dogmatismus oder Indoktrination verdient, dann wäre es dieses, nicht aber das in der Arbeit verwendete“ (Prof. Klaus Mollenhauer). Diese und fünf weitere Gutachten änderten jedoch Auffassungen und Absichten weder des Senators noch des Bremerhavener Magistrats.

Am 16. Januar 1975 teilte der Magistrat dem Personalrat mit, dass „der apl. Lehrer Behrens wegen Nichtbewährung entlassen“ werden solle. Da Personalrat und Einigungsstelle dieses nicht akzeptierten, schob der Magistrat als Begründung „schwere Dienstpflichtverletzung“ nach. Dem Magistrat wurde von verschiedenen Seiten die Aussichtslosigkeit dieser Begründung signalisiert. Jetzt kam ihm eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Lehrerin Anne Lenhart zugute, das ihr Berufsverbot legitimierte, wenn „Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Bewerbers“ beständen und „der Parteibeitritt aufgrund freier Willensentscheidung erfolgt ist“.
„Mit dem Urteil haben wir es leichter“ erklärte der städtische Untersuchungsführer in der lokalen Presse in aller Offenheit. Und der Magistrat schlussfolgerte: „Wegen Ihrer Mitgliedschaft in der DKP … halten wir Sie für ungeeignet für den Dienst als Lehrer und beabsichtigen, … (Sie) wegen Nichteignung zu entlassen“.
Diese neue Wendung löste wiederum sehr heftige Proteste aus. Um die wachsende Solidarität in den Schulen zu brechen – in einem Offenen Brief an den Magistrat hatten 111 Lehrer gefordert, die angedrohte Entlassung zurück zu nehmen – wandte sich Bürgermeister Alfons Tallert mit einem fünfseitigen Brief an alle Bremerhavener Lehrerinnen und Lehrer. „Zum Schutze unserer Bediensteten vor unüberlegten Handlungen“ warnte Tallert die Lehrer vor „einer kleinen Sympathisantengruppe in den Kollegien“ mit „Unterschriftensammlungen für Herrn Behrens und gegen den Magistrat Stellung zu nehmen“. In den Sommerferien erhielt ich den „sofortigen Vollzug der Entlassungsverfügung“. Dieser erneute Versuch, das Berufsverbot durchzusetzen, stieß auf breiten Widerstand im In- und Ausland. Solidarität kam von immer neuen Gruppen, so griff das Bremer Theater meinen Fall auf und führte unter Regie von Andrea Breth und Urs Troller am 1. Mai 1976 vor 1300 Besuchern ihre Szenenfolge zum Radikalenerlass „Uns kann doch nichts passieren“ auf.
Das Verwaltungsgericht hob den sofortigen Vollzug auf, der Magistrat versetzte mich, der Schuldezernent ordnete an, mich in den neuen Schulen in keinen „gesinnungsbildenden Fächern“ einzusetzen. Im Juni 1978 hob das Verwaltungsgericht die Entlassungsverfügung auf. Nach weiteren heftigen Auseinandersetzungen beschloss der Magistrat unter Leitung seines neuen Oberbürgermeisters Werner Lenz keine Berufung einzulegen und mich zum Beamten auf Lebenszeit zu ernennen: 10 Jahre nach Eintritt in den Schuldienst.