Zahl der Kinder und Jugendlichen und zusätzlicher Finanzbedarf
Laut Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft vom 10. November haben wir in der Stadtgemeinde Bremen im Jahr 2015 mit ca. 8000 Flüchtlingen plus ca. 3000 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu rechnen. Es wird vom Senat geschätzt, dass von den 8000 Flüchtlingen ca. 20% schulpflichtig sind (also ca. 1600). Bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gibt es immer eine gewisse Abwanderung. Daher lässt sich die Zahl derer, die in Bremen bleiben, nur schwer abschätzen. Im Jahr 2014 sind 495 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Bremen gekommen, im Schuljahr 2014/15 wurden 344 in den Schulen aufgenommen. Verlängert man diesen Trend in die Zukunft, werden im Schuljahr 2016/17 von den ca. 3000 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ca. 2100 in den Schulen sein. Zusammen mit den Flüchtlingskindern aus Familien ergibt das 3700 Schüler*innen. Die GEW geht angesichts der zu erwartenden Zuwanderung (siehe auch die Senatsprognose vom 10. November) von insgesamt ca. 3700 bis 4000 Kindern und Jugendlichen aus. Der zusätzliche Finanzbedarf hierfür errechnet sich aus dem Bremer Durchschnittswert von 6300 € pro Schüler*in (Bildungsfinanzbericht des Statistischen Bundesamtes 2014 für Bremen). Er beträgt ca. 23 bis 25 Mio. €. Dieser Wert liegt im Stadtstaatenvergleich sehr niedrig (Hamburg und Berlin: 7400 € pro Schüler*in).
Zusatzbedarf in den allgemeinbildenden Schulen
Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass die 1600 Schüler*innen, die zunächst in Vorbereitungsklassen gehen, im Schuljahr 2016/17 im allgemeinbildenden System in die Regelklassen übernommen werden (in der Primarstufe nach einem halben Jahr, in der Sekundarstufe nach einem Jahr; zum Teil sind sie jetzt schon mit einigen Stunden Klassen zugeordnet). Bei einer Richtfrequenz von 25 Schüler*innen pro Klasse besteht für diese 1600 Schüle**innen ein rechnerischer Zusatzbedarf von 64 Klassenverbänden. Diese Klassen können jedoch nicht auf einmal gebildet werden, da die Flüchtlingskinder sich auf sehr viele Standorte verteilen und nicht in isolierten Flüchtlingsklassen unterrichtet werden sollen. Neue (gemischte) Klassenverbände können im ersten und fünften Jahrgang gebildet werden. Außerdem müssen bei Überschreitung der Richtfrequenz an einer Schule neue Klassenverbände durch Teilung gebildet werden.
Bedeutend sicherer lässt sich der zusätzliche Lehrkräftebedarf errechnen. Er ergibt sich aus der derzeitigen Schüler/Lehrer-Relation. Diese lag in Bremen nach den neuesten verfügbaren Daten der Kultusministerkonferenz (KMK - Dokumentation 2015: Schüler-Klassen-Lehrer) im allgemeinbildenden System Bremens bei 13,7 Schüler*innen pro Lehrkraft. Der zusätzliche Bedarf beträgt hier also 116,7 Lehrer-Vollzeiteinheiten, wenn die Schüler/Lehrer-Relation nicht verschlechtert werden soll. Und dies ist unabdingbar: Bremen hat ohnehin im Vergleich zu den anderen Stadtstaaten und auch den meisten Flächenstaaten eine der schlechtesten Schüler/Lehrer-Relationen (Hamburg: 12,8, Berlin: 13,2, Niedersachsen: 13,5, Baden-Württemberg: 13,5, Bayern: 13,4, Hessen: 13,4). Diese 116,7 Stellen (zusätzlich zu den vom Bürgermeister versprochenen zur Minimierung des Unterrichtsausfalls und Absicherung der Inklusion) sind auch deshalb dringend notwendig, weil nach den ersten Erfahrungen die Flüchtlingskinder weiterhin großen Sprachförderbedarf haben, wenn sie aus den Vorkursen in die Regelklassen kommen.