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Entgeltordnung Lehrkräfte

Angestellte Lehrkräfte - L-EGO - Angleichungszulage - Gilt das für mich?

Angestellte Lehrkräfte in Bremen und Bremerhaven haben in den letzten Tagen einen Brief der Senatorin bzw. des Personalamtes des Magistrats Bremerhaven erhalten, der über die Entgeltordnung für Lehrkräfte informiert. Dazu finden am 26. April in Bremen und am 24. Mai in Bremerhaven GEW-Info-Veranstaltungen statt.

Wie ihr wisst, hat die GEW diesen vom Beamtenbund und Tarifgemeinschaft deutscher Länder am 28.3.2015 vereinbarten Tarifvertrag Lehrkräfte-Entgeltordnung NICHT unterschrieben. Die dort getroffenen Eingruppierungsregelungen stellten aus unserer Sicht nur marginale Verbesserungen in wenigen Tätigkeitsbereichen dar und gleichzeitig droht in einigen Fällen auch eine Verschlechterung.
Eine Antragstellung für mögliche Verbesserungen ist bis zum 31.7.2016 möglich.

Die GEW wird sich auch zukünftig für eine bessere Bezahlung und Eingruppierung angestellter Lehrkräfte einsetzen!

Mit einer sogenannten „Angleichungszulage“ (Antragsfrist 31.7.2017) von zunächst 30€ soll einigen Lehrkräften die Zustimmung zur Benachteiligung einer unzureichenden Eingruppierung abgekauft werden. Dies gilt aber grundsätzlich nur für die Eingruppierung unterhalb der E13.

Gleichwohl werden wir mögliche Vorteile aus dem Tarifvertrag den ggf. betroffenen GEW-Kolleg*innen nicht vorenthalten. Daher an dieser Stelle einige Informationen:

  1.  Der “dbb-Tarifvertrag“ kann einzelvertraglich vereinbart werden, dadurch entsteht keine „Friedenspflicht“ für die Mitglieder der GEW, wenn diese zu Arbeitskampfmaßnahmen für Verbesserungen aufruft.
  2. Dieser TV gilt grundsätzlich nur für Lehrkräfte, die bisher von den „Richtlinien für angestellte Lehrkräfte“ erfasst wurden, also nicht für pädagogische Mitarbeiter*innen oder Schuzlsozialarbeiter*innen, es sei denn, sie fallen unter die „Richtlinien“ z.B. als pädagogische Unterrichtshilfe an Förderzentren.
  3. Vor Antragstellung genau prüfen, ob sich wirklich Verbesserungen einstellen!!!
  4. Betroffen sein können auch befristet Beschäftigte, die seit dem 1.8.2015 tätig sind; bzgl. der Angleichungszulage müssten sie über den 1.8.2016 hinaus beschäftigt sein.
  5. Dies gilt sinngemäß auch für Kolleg*innen in Altersteilzeit.
  6. Nach den oben erwähnten Fristen ist keine Antragstellung mehr möglich.
  7. Auch Höhergruppierungen können zu Gehaltsverlust führen, wenn z.B. nach alter Regelung ein baldiger Stufenaufstieg bevorsteht und die höhere Stufe in der neuen Entgeltgruppe nicht mehr erreicht werden kann, da die Laufzeit in der neuen Gruppe wieder von vorn beginnt.
  8. auch die Höhe der Jahressonderzuwendung ist ggf. zu berücksichtigen: bis E8 beträgt sie 95%, zwischen E9 und E11 nur 80%.
  9. bei Höhergruppierung kann ggf. ein Strukturausgleich geringer ausfallen oder auch wegfallen.
  10. Es besteht keine Auskunftspflicht über die Zugehörigkeit zur GEW.

Fragen an die Personalverwaltung:

Ob, wann, unter welchen Voraussetzungen und für wen der neue Tarifvertrag (TV) zur Eingruppierung Verbesserungen bringen kann, ist nur individuell zu klären. Dazu ist eine genaue Auskunft der Personalverwaltung Schulen notwendig. Hier solltet ihr unbedingt anfragen:

  1. Kommt nach TV eine Höhergruppierung überhaupt in Betracht? Wenn ja, in welcher Gruppe und Stufe würde sie erfolgen?
  2. Kommt eine Entgeltgruppenzulage in Betracht?
  3. Verändert sich die Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzuwendung?
  4. Entsteht ein Anspruch auf die Angleichungszulage (30€)?
  5. Welche Stufenaufstiege sind wann nach alter Regelung noch zu erwarten?
  6. Höhe eines Strukturausgleiches und Auswirkungen bei einer möglichen Höhergruppierung?

Wenn ihr diese Informationen eingeholt habt (hierzu ist die Personalstelle auskunftspflichtig!) kann die GEW ihre Mitglieder bzgl. einer Antragstellung bei Bedarf beraten. Hierzu benötigen wir neben obigen Infos dann noch Kopien des Arbeitsvertrages, der letzten Gehaltsabrechnung, des Abschlusszeugnisses (Diplom, Examen, Anerkennung von Abschlüssen im Ausland, Master,…) sowie eine Mitteilung darüber, wo (Schulform) welche Fächer unterrichtet werden.

Dies könnt ihr dann eingescannt per mail (angestelltenberatung [at) gew-hb.de) oder per Post senden an die GEW Bremen, Stichwort: L-EGO

Dies ist ein Angebot ausschließlich für Mitglieder der GEW oder die es mit der Beratungsanfrage werden wollen.

Habt bitte Verständnis dafür, dass ohne die oben beschriebenen Infos und Kopien eine sachdienliche Beratung nicht stattfinden kann.

Für alle möglicherweise betroffenen Mitglieder (und die es auf dieser Veranstaltung werden) bieten wir eine Info-Veranstaltung an

in der Stadt Bremen am 26.4.2016 | um 17.00 Uhr | großer Sitzungssaal im DGB-Haus | 1. Etage

bzw.

in der Stadt Bremerhaven am 24.5.2016 | um 16.00 Uhr | Sitzungssaal des Gewerkschaftshauses -Hinrich-Schmalfeldt-Str. 31 b

Hier wird es dann auch die Möglichkeit geben, über die Frage eines möglichen „Beitritts“ der GEW zu dem Tarifvertrag zu diskutieren.

In Kürze wird hier ein link zum dbb-Tarifvertrag sowie ein Musterschreiben für die Fragen an die Personalstelle als download zu finden sein.

Christian Gloede,

GEW-Landesvorstandssprecher 

MUSTERSCHREIBEN (zusätzlich als Word-Dokument zum Download verfügbar)

Name, Anschrift
ggf. Personalnummer

An

(zuständige*n Personalsachbearbeiter*in)

Personalverwaltung –Schulen-

Senatorin für Kinder und Bildung

Rembertiring 8-12

28195 Bremen

Informationsschreiben Nr. 29/2016 vom März 2016

hier: Anwendung der Entgeltordnung für Lehrkräfte in Bremen

Sehr geehrte*r Frau/Herr „Personalsachbearbeiter*in“,

 

bzgl. o.g. Schreibens und einer Entscheidungshilfe bei der Frage einer Antragstellung erbitte ich folgende Informationen:

  1. Kommt für mich eine Höhergruppierung aufgrund der neuen Entgeltordnung in Frage?
  2. In welche Gruppe und Stufe würde diese erfolgen? hat dies Auswirkungen auf die Höhe meiner Jahressonderzuwendung?
  3. Kommt eine Entgeltgruppenzulage in Betracht? In welcher Höhe?
  4. Welche Auswirkungen hätte die Höhergruppierung auf die Zahlung meines Strukturausgleichs? [nur, wenn ein Strukturausgleich gezahlt wird]
  5. Wann wären die nächsten Stufenaufstiege aus meiner aktuellen Eingruppierung zu erwarten? Bitte mit Monatsangabe. [wer bereits in Stufe 5 (ab Gruppe 9) oder Stufe 6 (bis Gruppe 8) eingruppiert ist, ist bereits in der höchsten Stufe]
  6. Habe ich einen Anspruch auf die Angleichungszulage von 30€ zum 1.8.2016?

Für eine baldige Beantwortung und ihre Mühe bedanke ich mich herzlichst.

Mit freundlichen Grüßen