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Alarmsignal in der Lehrer*innenausbildung

Anfang September 2015 begannen 27 angehende Lehrkräfte die zweite Phase ihrer Ausbildung, das Referendariat, in Bremerhaven. Damit blieb 1/3 der möglichen Ausbildungsplätze in der Seestadt unbesetzt. Dies ist ein erneutes Alarmsignal im Hinblick auf die zukünftige Lehrerversorgung.

Bremerhaven – Die Deputation für Bildung hatte in ihrer Sitzung am 04.03.2015 beschlossen, von den 180 zum 01.08.2015 zu besetzenden neuen Referendariatsstellen 40 nach Bremerhaven zu vergeben. Diese Summe bezieht sich auf alle Schulstufen und entspricht dem üblichen Vergabeschlüssel von 20 % der Referendare eines Jahrgangs, die in Bremerhaven ausgebildet werden. Die Tatsache, dass nur 27 Plätze tatsächlich besetzt werden konnten, gibt Anlass zur Sorge, war es doch in den letzten Jahren zunehmend erfolgreicher gelungen, in Bremerhaven ausgebildete Lehrkräfte für die Stadt zu gewinnen. Dies ist für die Schulen von Vorteil, da diese Kolleginnen und Kollegen mit dem kommunalen System vertraut sind. Jede nicht genutzte Stelle ist damit eine vertane Chance, die Situation in der Lehrerversorgung zu verbessern. Außerdem ist die Nichtbesetzung von Ausbildungsstellen ein fatales Signal an alle erfolglosen Bewerber*innen, die auf einen Ausbildungsplatz warten. Diese müssen sich mit Vertretungen durchschlagen oder bewerben sich in anderen Bundesländern. Nachvollziehbar für die zukünftigen Lehrkräfte ist dieses Verfahren jedenfalls nicht. Vor allem wirbt es nicht für diesen Standort.  

Dass auch die Landeshauptstadt nicht alle Plätze besetzen konnte – insgesamt sind ca. 140 der 180 Stellen vergeben – beruhigt überhaupt nicht. Vielmehr ist auch das ein Hinweis, dass folgende Maßnahmen ergriffen werden müssen:

  • die Attraktivität des Referendariats muss gesteigert werden, etwa durch Herabsetzung des bedarfsdeckenden Unterrichts oder durch bessere Bezahlung;
  • das Nachrückverfahren ist zu überprüfen, damit eventuell abspringende Bewerber*innen möglichst lange ersetzt werden können;
  • die Deputation für Bildung ist aufgefordert, die Kapazitätsverordnung für den 01.02.2016 zu korrigieren und um die jetzt freien Stellen zu ergänzen („Nachtrags-KapVO“).

Die Senatorin, die Landespolitiker*innen und das LIS sind gefordert!