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Ja 13!

A13/E13 kommt!

Die von der GEW 2015 gestartete Kampagne „JA13 / E13 für alle!“ geht damit erfolgreich zu Ende.

Diesen Dienstag hat der Senat angekündigt, dass alle Lehrerinnen und Lehrer in Bremen, die derzeit A12 / A12a bekommen, ab dem 01.08.2021 nach A13 besoldet werden sollen.
Dieses und  nächstes Jahr soll die Besoldung über Zulagen an A13 angenähert werden. Ebenfalls schon zum 01.08.2019 sollen die Leitungsstellen 
an Grundschulen um eine halbe Besoldungsstufe angehoben werden. Für die entsprechenden angestellten Lehrkräfte bedeutet die Hebung der Beamten tarifrechtlich ab dem 01.08.2021 eine Eingruppierung nach E13. An der Übertragung der Stufenlösung wird noch gearbeitet. Wenn die Bürgerschaft die entsprechenden Gesetze in den kommenden zwei Monaten beschließt, was so angekündigt ist, dann geht unsere 2015 gestartete Kampagne „JA13 / E13 für alle!“ erfolgreich zu Ende. Die GEW hatte mit mehreren juristischen Gutachten eine mittelbare Diskriminierung der Grundschullehrerinnen durch die schlechtere Besoldung belegt und aufgezeigt, dass eine Gleichbehandlung verfassungsrechtlich geboten ist. Mit den Gutachten, mit dem durch Widersprüche gegen die Besoldung begonnenen juristischen Verfahren, mit Aktionen und mit Resolutionen von Gesamtkonferenzen haben wir Druck gemacht. Der Vorstand hat immer wieder argumentiert, nachgehakt und zuletzt verhandelt und fachlich zugearbeitet.  
Vielen Dank an alle, die mitgeholfen haben!
Danke auch an alle, die durch ihre Mitgliedschaftsbeiträge solche Kampagnen und die Beauftragung von Rechtsgutachten erst möglich machen! 
A13/E13 für Grund- und Oberschullehrkräfte hätte es ohne die GEW nicht gegeben!

A13 für alle Lehrkräfte: Ende einer Lohndiskriminierung

Die GEW begrüßt den heutigen Senatsbeschluss zur Hebung der Grund- und Oberschullehrer*innen in Bremen und Bremerhaven von A12 (a) auf A13 und die Ankündigung eine entsprechende Lösung für die angestellten Lehrkräfte zu erarbeiten. 
Für diese Verbesserung hat sich die GEW lange eingesetzt: Durch zwei Gutachten wurde belegt, dass die ungleiche Besoldung verfassungswidrig ist (Prof. Brinktrine) und eine mittelbare Diskriminierung darstellt (Prof. Kocher). Insofern ist die Überführung nach A 13 / E 13 eine Maßnahme, Gerechtigkeit herzustellen. Sie ist eine Anerkennung der Arbeit an Grund- und Oberschulen.

Bremen – „Der heutige Beschluss nimmt wichtige GEW-Forderungen im Sinne von A 13 / E 13 ‚für alle’ auf“ stellt GEW-Landesvorstandssprecher Bernd Winkelmann fest: „Es werden nicht nur Grundschullehrkräfte einbezogen, sondern auch Kolleg*innen der Sekundarstufen. Ebenfalls sollen sowohl Beamte als auch Tarifbeschäftigte die Aufwertung erfahren.“ Hier allerdings muss angemerkt werden, dass eine Lösung für Tarifbeschäftigte noch gefunden werden muss.

Gleichfalls anerkannt wird die Arbeit der Schulleitungen in den Grundschulen, sie erhalten eine Anhebung um eine halbe Stufe. „Das alles sind echte Fortschritte, die ohne die hartnäckige Arbeit der GEW in vergangenen Jahren nicht möglich gewesen wären.“

„Allerdings stellt die Streckung der Anhebung auf drei Termine bis zum 1.8.2021 einen Kompromiss dar, ergänz Winkelmann. Er appellierte an die Bürgerschaft nun zügig ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden.

Für Nachfragen steht zur Verfügung: Bernd Winkelmann | 0162-97 31 230