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70 Jahre GEW - 190 Jahre Bremer Lehrervereine, Teil 3: Die Konferenzen bremischer Volksschullehrer und die Verstaatlichung des Schulwesens

Die Lehrervereine hatten in der Revolution von 1848 die Verstaatlichung des Schulwesens gefordert und waren am Widerstand des Senats und der Pastoren gescheitert. Und doch fand diese Verstaatlichung in den folgenden Jahrzehnten überwiegend statt: Die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse änderten sich so rasch, dass der Senat sich gezwungen sah, das öffentliche Schulwesen immer mehr auszubauen. 1852 hatte Bremen 57000 Einwohner. Handel und Gewerbe dehnten sich aus und bis 1890 hatte sich die Bevölkerungszahl mit 125000 mehr als verdoppelt. Ebenso rasch stieg der Bedarf an neuem Schulraum und ausgebildeten Lehrkräften.

Alte Börse, um 1865

Neue Volksschulen und ein neues Lehrerseminar
Bisher hatte es nur für die ärmsten der Armen Schulen ohne Schulgeld gegeben. Aufgrund des Zustroms besitzloser Arbeitskräfte mussten nun immer mehr „Freischulen“ gebaut werden. Daneben entstanden für diejenigen, die es sich leisten konnten und wollten, auch staatliche Volksschulen mit Schulgeld („Geldschulen“) und Realschulen, für deren Besuch ebenfalls Schulgeld zu zahlen war. Die höhere Mädchenbildung blieb dagegen noch lange privat. Die kirchlichen Schulen schlossen sich 1854 zu einem „Gemeindeschulverein“ zusammen. Nach und nach wurden sie aber bis zum Ende des Jahrhunderts aus Kostengründen an den Staat abgegeben.
1858 war auf Initiative des Lehrers und Senators C. Feldmann das neue Bremer Lehrerseminar eingerichtet worden. Direktor wurde A. Lüben, ein Mitstreiter den bekannten preußischen Reformers A. Diesterweg. Zu Beginn hatte es neun Seminaristen, 1876 waren es schon 87. Der Besuch war männlichen Bewerbern vorbehalten.
Da in den neuen staatlichen Volksschulen der Anfangsunterricht integriert war, gingen die Klippschulen ein. Dies hatte zur Folge, dass es kaum noch Lehrerinnen gab. Erst 1881 wurden die ersten sechs staatlichen Volksschullehrerinnen eingestellt. Zwar hatte A. Kippenberg schon 1859 ein Lehrerinnenseminar gegründet, es bildete aber zunächst nur für Privatschulen aus. "Volksschullehrer" war in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein Männerberuf. Zugleich war es ein Beruf, der einen sozialen Aufstieg bedeutete, denn die Seminaristen hatten meist selbst nur die Volksschule besucht. Der Weg in eine akademische Laufbahn war ihnen versperrt, und durch das Seminar erhielten sie eine Ausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Die Gehälter blieben jedoch verhältnismäßig niedrig. Um 1870 betrug das anfängliche Jahresgehalt 1500 Mark. Zum Vergleich: Der Vorsteher des Gymnasiums erhielt 7000, der Direktor des Lehrerseminars 6700 Mark. Ein Handwerksgeselle kam auf ca. 800 Mark.

Die Konferenzen als Vertretungen der Volksschullehrer
Die Konferenz bremischer Volksschullehrer konstituierte sich im April 1849, als in der Bürgerschaft eine Schul-Deputation eingesetzt wurde und ein Schulgesetz-Entwurf beraten werden sollte. Die Versammlung forderte die Staatlichkeit und Unentgeltlichkeit der Volksschule. Die „Elementarschulen“ (also die bisherigen Klippschulen) sollten der Volksschule angeschlossen werden. Die Anstellung von Frauen wurde mehrheitlich abgelehnt, da sie zwar mehr „Gemüth“, aber zu wenig „Strenge“ besäßen und für sie keine Vorbereitungsanstalten vorhanden seien.
Ab 1853 wurde die Konferenz vom Senat als Fortbildungsinstitution anerkannt und in der Folge aufgefordert, Stellungnahmen zu Lehrplan-Fragen abzugeben. Die Mitgliederzahl stieg von 27 bei der Gründung auf 100 im Jahre 1880. Nach den anfänglichen schulpolitischen Debatten standen in der weiteren Arbeit didaktische Themen im Mittelpunkt. Eine enge Verbindung bestand zur 1830 gegründeten „Bücherkommission“, einer Einrichtung der schon 1798 gegründeten „Schullehrer-Witwen- und Waisenkasse“. Diese Kommission erarbeitete Lehrbücher, deren Ertrag in die Kasse eingezahlt wurde.
1862 wurde parallel eine „Landschullehrerkonferenz“ gegründet. Die Landschulen lagen in den heutigen Stadtteilen Hastedt, Walle, Gröpelingen, Horn, Woltmershausen usw. Sie waren zunächst immer noch Kirchspielschulen und wurden erst um die Jahrhundertwende im Zusammenhang mit den Eingemeindungen in die wachsende Stadt zu Staatsschulen. Diese Konferenz gab ab 1883 eigene Schulbücher heraus. Außerdem setzte sie sich für die Angleichung der Gehälter an die der Stadtschullehrer ein.

Zusammenarbeit zwischen Konferenzen und Schulbehörde
Der Ausbau des staatlichen Schulwesens war für den Senat Neuland, und er war auf die Vorschläge und Initiativen der Lehrkräfte stark angewiesen. Lehrpläne und Schulordnungen mussten neu erarbeitet werden. Die Lehrkräfte wiederum etablierten sich als Bedienstete des Staates. Es gab also bis zu einem gewissen Grade gleichgerichtete Interessen von Lehrerschaft und Schulbehörde. Dies prägte die Arbeit der Konferenzen.
Vergegenwärtigt man sich, dass die Schulen - vor allem die Klippschulen - sehr vielen Kindern in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts nur ein wenig Lesen und Schreiben und die Kenntnis des Katechismus zu bieten hatten, so ist die inhaltliche und organisatorische Ausweitung von Schule und Unterricht in den Jahrzehnten nach 1852 riesig. Unter dem Einfluss des Seminardirektors Lüben fanden insbesondere das neue Fach Naturlehre und der Sprachunterricht Eingang in die Lehrpläne. Viele Referate in den Konferenzen beschäftigten sich mit der Ausgestaltung dieser Fächer. Gleichzeitig gab es Diskussionen über den Unterricht im Turnen und Zeichnen, ebenfalls neuen Bestandteilen der Volksschullehrpläne. Außerdem wurde im Anfangsunterricht endgültig die altertümliche Buchstabiermethode (das Auswendiglernen der Buchstaben-Namen) abgeschafft. Ab 1873 veranstalteten auf Initiative von A. Kippenberg die Konferenzen der Stadt und des Landgebiets gemeinsam mit den kleinen Konferenzen aus Vegesack und Bremerhaven (dessen größerer Teil damals noch zu Preußen gehörte) die „bremischen Lehrertage“. Vertreter der Konferenzen nahmen auch an den seit 1848 stattfindenden „Allgemeinen deutschen Lehrerversammlungen“ teil.

Dominanz der Schulvorsteher und Abspaltung der jungen Lehrer
In den 70er und 80er Jahren veränderte sich in der Konferenz bremischer Volksschullehrer die Struktur der Mitgliedschaft. Die Gründergeneration war entweder inzwischen zum Schulvorsteher geworden oder aus Altersgründen schon aus der Arbeit ausgeschieden. Die jüngeren Mitglieder hatten das Seminar absolviert und verfügten über eine bessere Ausbildung als die alten Schulmeister. Sie wurden zunehmend unzufrieden mit dem Ablauf der Konferenzen, über den einer der Teilnehmer, F. Hohnholz, später schrieb: „Die Vorsteher hatten ... eine Vereinigung ..., in der sie vorher unter sich verhandelten und und dann wohl gerüstet in der ‚großen Konferenz’ erschienen und die vorliegenden Tagesordnungspunkte nach ihrem Wunsch und Willen entschieden, ... Das führte dann schließlich doch zur Rebellion und zur Gründung des bremischen Lehrervereins.“ 1884 wurde der neue Lehrerverein gegründet. Schon nach wenigen Jahren war er die repräsentative Vertretung der Volksschullehrerschaft. Die Konferenz existierte noch bis 1922 und wurde immer mehr zu einer Vereinigung älterer Honoratioren.

Aus den Protokollbüchern

„Ein Wort für und über unsere Conferenz“
Die Entstehung unserer Conferenz verlegte der Verfasser in das bewegte Jahr 1848. Die Hoffnungen, die so Viele belebten und begeisterten, ergriffen auch die Volksschullehrer Bremens. Sie vereinigten sich zu einer Conferenz; d.h. sie sie erwählten eine Commission zur Aufführung der Mängel des bremischen Volksschulwesens, um eine Hebung desselben anzubahnen. Als eine schöne Hoffnung nach der anderen verschwand, fanden sich am 4ten April 1849, dem Tage der zweiten Lehrerversammlung, von sämmtlichen Volksschullehrern der Stadt und des Gebiets nur noch 40 ein. In dieser Versammlung sprach sich lebhaft der Wunsch aus, regelmäßige Conferenzen zu halten. Zu diesen verpflichteten sich am 1. Juni 1850 27 Lehrer an Volksschulen der Stadt und des Gebiets durch ihre Namensunterschrift.

(Gans, 01.11.1851)

„Weshalb sollte der Unterricht in der Naturlehre in keiner Schule fehlen“
Das Kind, sobald es nur seine Sinne gebrauchen kann, wird von der Natur selbst zum Wahrnehmen getrieben. Je nach den größeren oder geringeren Reiz des Gegenstandes wird das Kind mehr od. weniger davon angezogen und wenn seine geistigen Anlagen sich kräftigen, forscht es nach dem Grunde, dem Warum und Woher der Erfahrungen. Wie oft wird nicht dieser schöne Trieb in dem Kinde von den ihm zunächst Stehenden unterdrückt, die es nicht verstehen, durch Anregen zum Beobachten und Forschen das Kind von Stufe zu Stufe zu heben. Die Schule nun aber, die das Kind bilden soll, wie die Natur es vorschreibt, die Schule darf den Trieb im Kinde nicht verkennen, sie muß gerade darauf weiter bauen. Es liegt hier die Natürlichkeit des Gegenstandes so nahe, daß kaum zu begreifen ist, wie derselbe bis dahin so sehr hat vernachlässigt werden können.

(Köster, 04.02.1852)

„Über die neuesten Bestrebungen zur Reform unserer deutschen Orthographie und die Stellung der Schule zu derselben“
Angesichts der Schwierigkeit und Unbestimmtheit der deutschen Orthographie hat es von jeher an Reformvorschlägen nie gefehlt. Diese Reformen tragen entweder einen volksthümlichen Charakter oder erfolgten auf Grundlage bestimmter Principien und gehen in diesem Fall entweder von den sogen. Phonetikern oder von den Anhängern des historischen Pricipes aus. Da die Grundsätze beider Schulen gänzlich verschieden sind, so dienten diese Reformen dazu, die Orthographie nur noch unsicherer zu machen. In neuerer Zeit sind mehrfach Versuche gemacht worden, in der Rechtschreibung eine größere Ordnung herzustellen. Unter diesen Versuchen nimmt die orthographische Conferenz zu Berlin den ersten Rang ein. (...) Zum Schluß schlägt Herr Kippenberg folgende 4 Thesen für die Diskussion vor:

1. Die phonetische Schreibweise ist für die Vernunft das richtige und letzte Ziel.

2. Die phonetische Schreibweise aber ist im Augenblick nicht herzustellen.

3. Es ist geboten, sich ihr zu nähern.

4. Die Vorschläge der Berl. Conferenz sind vielfach inconsequent und daher nicht in allen Punkten anzunehmen.

(Kippenberg, 07.10.1876)