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60 Jahre Bremer Personalvertretungsgesetz – harte Arbeit statt Schäfer-Stündchen…

Die allgemeine Bedeutung der Mitbestimmung selbst im Öffentlichen Dienst ist sicherlich in einem modernen Staat nicht anzuzweifeln, selbst wenn wir in Bremen gerade im letzten Jahr so einiges erleben mussten – doch dazu später.

Nichtsdestotrotz befinden wir uns seit Jahren in Abwehrkämpfen. Nicht nur, was die Frage der Mitbestimmung anbelangt, sondern in erster Linie was die Frage der Arbeitsbedingungen und somit der Arbeitszeit, der Arbeitsinhalte und der Anzahl der Beschäftigten, die diese Arbeit verrichten sollen betrifft. In §47 der Bremischen Landesverfassung heißt es: „Die Betriebsvertretungen sind dazu berufen, im Benehmen mit den Gewerkschaften gleichberechtigt mit den Unternehmern in wirtschaftlichen, sozialen und personellen Fragen des Betriebes mitzubestimmen.“

Die Rolle der Gewerkschaften in den Aushandlungsprozessen auch des Öffentlichen Dienstes hat somit Verfassungsrang – dies sollten sich diejenigen besonders zu Gemüte führen, die glauben, ohne eine Gewerkschaftsmitgliedschaft gleichberechtigt, also auf Augenhöhe, in ihren Funktionen als Betriebs- oder Personalräte Arbeitnehmer*inneninteressen vertreten oder aushandeln zu können. Gleichwohl muss es eine vorrangige Aufgabe von uns Gewerkschaften sein/werden, die sogenannten Unorganisierten zurückzugewinnen.

Dem verfassungsgemäßen Gestaltungsauftrag, dem Personalräte quasi unterworfen sind, Genüge zu tun, entwickelt sich mehr und mehr zu einem Don Quijot’schen Kampf gegen die Flügel staatlicher Herrschaft. „Verhindern statt Gestalten“ bestimmt in vielen Zusammenhängen die Arbeit unserer Personalräte. Selbst einer Versöhnung geht in der Regel ein (sozialpartnerschaftlicher) Kampf voraus, oftmals geeint in einer Schlichtung.

 

Die Einheit von Erziehung, Bildung und Wissenschaft ist auf der Ebene des Gesamtpersonalrates vollzogen, PR’e dieser drei (zumindest öffentlichen) Bereiche sitzen dort gemeinsam, interessenvertretend für alle „eigenbetrieblichen“ Kitas, der Hochschulen und aller öffentlichen allgemeinen und beruflichen Schulen! Wir haben es hier im Schulbereich mit einer seltenen „positiven Verschlankung“ der Mitbestimmung zu tun – man stelle sich vor, jede Schule sei ein Betrieb und würde somit ca. 190 Personalräte stellen, die jeweils zu allen Fragen mitbestimmungspflichtig sind. Diese Herausforderungen an staatliche Handlungsfähigkeit möchte ich hier nicht beschreiben; klar dürfte sein, dass die Anzahl der Staatsräte im Bildungsbereich sich vervielfachen müsste…

Aber auch mit einem PR-Schulen stellen sich Herausforderungen: Transparenz in der gesamten Schul- und Personalplanung muss hergestellt werden, Kungeleien sind schwer möglich, da nicht vorrangig die Interessen einzelner Schulen berücksichtigt werden. Das Konzept „Schulvereine als Anstellungsträger“ ist nach einigen Jahren und intensiven „Aushandlungskämpfen“ quasi beendet. Das immer noch gehandelte Projekt der „Eigenverantwortlichen Schule“ ist mindestens unter den Aspekten des PersVG nicht hinlänglich durchgdacht…

Wesentlich für den allzuständigen und einheitlichen PR ist die Unabhängigkeit von jeglichen Machtstrukturspielen des Einzelbetriebes. Damit kommt ihm auch eine hohe mediative Funktion zu. Gleichzeitig müssen Kompromisse auf einer breiten Basis entwickelt werden – das eröffnet auch dem Arbeitgeber Spielräume. Gleichwohl bleibt der PR, schon allein aufgrund seiner Datenkenntnisse, ein (gewerkschafts-)politisches Kontrollgremium.

Aber: Kein PR kann eine notwendige und angemessene Personalpolitik, insbesondere bzgl. der notwendigen und angemessenen Arbeitsbedingungen und schon gar nicht ohne Gewerkschaften durchsetzen. PR’e kämpfen in der Regel mit dem Rücken zur Wand um die Sicherung bestehender Bedingungen, viel zu wenig Raum bleibt für den Kampf um ihre (notwendigen) Verbesserungen!

Und wer in dieser Zeit diese wenig gestaltende Form der Mitbestimmung auch noch diskreditiert, ist rückwärtsgewandt und trägt fatal zur weiteren Entdemokratisierung bei. Nicht ein Personalvertretungsgesetz, das in Zeiten harter Kürzungspolitik ein wenig die Härten kontrollieren hilft, ist überflüssig, sondern die zynische, demokratiefeindliche und beschäftigtenverachtende Haltung, die in seiner Anwendungskritik zum Ausdruck gebracht wird und nicht Mitbestimmung will, sondern Zustimmung zu einer Politik, die die Krise, auch des Öffentlichen Dienstes, erst hervorgerufen hat! Interessenvertretung ist mehr als ein Schäfer-Stündchen mit der Macht…

Christian Gloede | GEW-Landesvorstandssprecher