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2016 – Neuwahl der Personalräte

Schon wieder sind vier Jahre fast wie im Fluge vergangen und wir stehen erneut vor der Neuwahl der Personalräte. Vielleicht ging die Zeit so schnell `rum, weil wir so viel zu tun hatten. Wir, das ist ein Gremium gewählter Vertreterinnen und Vertretern aller Schulstufen sowie aller Berufs- und Statusgruppen aus dem Bereich des Bremerhavener Schulamtes, die sich mindestens einmal wöchentlich treffen, um sich den Aufgaben zu widmen, die wir im folgenden kurz beschreiben möchten.

Der Vertretungsbereich

Der Personalrat Schulen vertritt neben den SchulamtsmitarbeiterInnen alle in Schulen Beschäftigten, die gegenüber der Schulleitung weisungsgebunden sind. Dazu gehören auch MitarbeiterInnen, die nicht bei direkt der Bildungsbehörde, sondern bei anderen Arbeitgebern beschäftigt sind. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Situation an den Bremerhavener Schulen sind wir ständig bemüht, auch initiativ zu wirken und nicht nur darauf zu reagieren, was von Schul- und Personalamt vorgelegt wird. Der Personalrat setzt sich zudem für die Belange der Beschäftigten ein. Das kann er aber nur, wenn er frühzeitig über die Sachlagen in Kenntnis gesetzt wurde. Deshalb ist es wichtig, dass Betroffene den Personalrat bei Fragen oder Konflikten informieren und um Unterstützung bitten.

Das Arbeitsfeld

Nach dem Personalvertretungsgesetz sind die Personalräte immer eingebunden in alle Personalentscheidungen, wie Einstellungen, Versetzungen, Vertragsänderungen und allen Verordnungen, welche die Arbeitszeit betreffen. Zu den allgemeinen Aufgaben des Personalrates gehören u.a. Teilnahme an Vorstellungsgesprächen, Stellungnahmen zu geplanten Verordnungen, Förderung der Wiedereingliederung, Beratung zu Fragen des Gesundheitsschutzes, der Altersteilzeit, Besoldungs- und Tarifrecht, Elternzeit und vieles mehr... Bei alledem wachen wir darüber, dass die geltenden Gesetze für die Bediensteten eingehalten werden.
Trotz der schwierigen Konfliktlage, in der wir uns in diesem Bemühen zeitweise befinden, sind wir dank einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Kollegien vor Ort, den Personalausschüssen, mit der Gewerkschaft und Verbänden und konstruktiver Auseinandersetzung mit den Vorgesetzten in der Lage auch erfolgreich zu wirken. Der Zuständigkeitsbereich des Personalrates ist weitreichend, seine Macht allerdings eingeschränkt und an Formen der Beteiligung des Personalrates bei Angelegenheiten, die das schulische Personal betreffen, gebunden: 1. Die Mitbestimmung, 2. Die Mitwirkung, 3. Die Anhörung.

Die Aufgabenverteilung

Um der Vielfalt an Aufgaben gerecht werden zu können, kann auf eine sinnvolle Aufgabenverteilung im Personalrat nicht verzichtet werden. Unser Gremium ist daher und auf Grundlage des Personalvertretungsgesetzes mit einem Zeitbudget in Form von Freistellungsstunden ausgestattet. Sie werden auf alle Personalratsmitglieder für die Teilnahme an den wöchentlichen Sitzungen des Gremiums aufgeteilt. Zur Einarbeitung in die Aufgaben des Personalrates werden immer wieder Einführungsseminare angeboten.
In den zurückliegenden Jahren hat sich herausgestellt, dass ein Zusammenwirken von erfahrenen „Alten Hasen“ und neu hinzukommenden, jungen Kolleginnen und Kollegen für alle Beteiligten besonders bereichernd wirkt.
Wenn du bereits einmal im Personalausschuss deiner Schule, auf Personalversammlungen, auf Konferenzen oder auch zu hause fern der Schule darüber nachgedacht hast, wie du gemeinsam mit anderen an einer Verbesserung unserer schulischen Arbeitssituation mitwirken kannst, dann bist du genau richtig für die Mitarbeit in unserem Gremium. Wenn du dich für die Personalratarbeit interessierst, so melde dich doch mal bei uns…
Der Personalrat Bremerhaven hat sein Büro im Stadthaus 1, R.700 und ist dort unter 590-2754 zu erreichen, oder wende dich direkt an eines der dir bekannten Personalratsmitglieder.
Kontakt
Karsten Krüger
Schriftleiter des Bildungsmagaz!ns
Adresse Bahnhofsplatz 22-28
28195 Bremen
Telefon:  0421-33764-39
Mobil:  0173 6831678