Ebenso wurden die Regularien für eine Wiederholungsprüfung „entschärft“. Dafür findet nun ein „verbindliches Feedbackgespräch“ vor Erstellung des Schulgutachtens statt. Beide Entscheidungen werden begrüßt, gerade wenn das Feedbackgespräch tatsächlich zur Beratung und Entwicklung der Referendar*innen genutzt wird.
In der praktischen Umsetzung werden die einzelnen Prüfungsteile neu geregelt und auch in ihrer Wertigkeit zum Teil neu bestimmt: So werden bei den 2 Lehrproben nur Planung und Durchführung im Verhältnis 1:3 bewertet (jeweils 20 % der Endnote), weil die Reflexion über den Unterricht als Prüfungsgespräch abgekoppelt wird und die bisherige mündliche Prüfung ersetzt (= 10 % der Endnote). Das Gutachten der Ausbildungsschule erfährt eine Aufwertung (von 20 %) auf nunmehr 25 % der Endnote. Anstatt einer Abschlussarbeit unterziehen sich die Referendar*innen einem „Kolloquium zu einer Präsentation“ auf der Grundlage einer schriftlichen Ausarbeitung (= 25 % der Endnote). Das neue Gesetz gilt ab 1. Februar 2017.
Wie in der Überschrift zitiert, sollen die vorgenommenen Änderungen „qualitativ anspruchsvoll (sein) und innovativ den wissenschaftlichen Erkenntnissen darüber gerecht werden, was gute Lehrkräfte und guten Unterricht ausmacht“ (DS L 34/19, S. 8).