Zum Inhalt springen

Referendariat

Neues Bremisches Lehrerausbildungsgesetz: Prüfungen “qualitativ anspruchsvoll und innovativ“

Vorab soll von einem wichtigen Erfolg berichtet werden, den Personalrat Schulen und Geschäftsführender Landesvorstand in den Beratungen mit der Behörde erzielen konnten: Alle Prüfungen werden weiterhin am Ende des Referendariats abgeschlossen. Es gibt keine, wie im Februar-Depu-Entwurf noch vorgesehen, Begutachtung durch die Schule schon nach 12 Monaten, deren „Bestehen“ Voraussetzung sein sollte, alle anderen Prüfungsbestandteile ablegen zu dürfen.

Ebenso wurden die Regularien für eine Wiederholungsprüfung „entschärft“. Dafür findet nun ein „verbindliches Feedbackgespräch“ vor Erstellung des Schulgutachtens statt. Beide Entscheidungen werden begrüßt, gerade wenn das Feedbackgespräch tatsächlich zur Beratung und Entwicklung der Referendar*innen genutzt wird.

In der praktischen Umsetzung werden die einzelnen Prüfungsteile neu geregelt und auch in ihrer Wertigkeit zum Teil neu bestimmt: So werden bei den 2 Lehrproben nur Planung und Durchführung im Verhältnis 1:3 bewertet (jeweils 20 % der Endnote), weil die Reflexion über den Unterricht als Prüfungsgespräch abgekoppelt wird und die bisherige mündliche Prüfung ersetzt (= 10 % der Endnote). Das Gutachten der Ausbildungsschule erfährt eine Aufwertung (von 20 %) auf nunmehr 25 % der Endnote. Anstatt einer Abschlussarbeit unterziehen sich die Referendar*innen einem „Kolloquium zu einer Präsentation“ auf der Grundlage einer schriftlichen Ausarbeitung (= 25 % der Endnote). Das neue Gesetz gilt ab 1. Februar 2017.

Wie in der Überschrift zitiert, sollen die vorgenommenen Änderungen „qualitativ anspruchsvoll (sein) und innovativ den wissenschaftlichen Erkenntnissen darüber gerecht werden, was gute Lehrkräfte und guten Unterricht ausmacht“ (DS L 34/19, S. 8).

Nun stellt sich natürlich die Frage, wie viel Innovationskraft Prüfungsformate erzeugen. Prüfung bleibt Prüfung und folgt ggf. einem anderen „Verwertungsinteresse“ (gute Note) als die Ausbildung im engeren Sinne (reflektierte Erfahrung, forschendes Lernen). Ebenfalls bewähren im Maßstab o. g. Kriterien müssen sich noch:

  • Die Änderung der Ausbildungsphilosophie zu Gunsten einer Stärkung ausbildungsbegleitender Prüfungselemente (Höherwertigkeit des Schulgutachtens, Bearbeitungszeitraum der schriftlichen Ausarbeitung);
  • der Aufgabenpool für das Kolloquium, der ggf. zu einer Eingrenzung der Themenwahl führt, wo doch bislang die selbständige Festlegung der Fragestellung der Abschlussarbeit einen sehr individuellen Zugriff gerade im Hinblick auf das persönliche Lerninteresse ermöglichte.

Unbenommen von diesem Hinweis bleibt die Einschätzung, dass Examensarbeiten alten Zuschnitts heftig unter Druck gerieten, da Aufwand und Ertrag für viele Beteiligte nicht im Einklang standen.

Damit sind wir bei dem Aspekt, der bei der Neubestimmung von Ausbildung und Prüfung gerne von interessierter Seite nur randlich behandelt wird: Den Lern- und Arbeitsbedingungen: So wie der bedarfsdeckende Unterricht zu hoch, ist der „Arbeitszeitfaktor“ pro Auszubildenden für die Seminarleiter*innen zu gering. Dieses wirkt in die Ausbildung ein, mehr noch als die gestrichenen Arbeitserleichterungen im Referendariat zu verschiedenen Prüfungselementen („schreibfrei“ für die Arbeit, Vorbereitungswoche auf Kolloquium und mündliche Prüfung). Und wen die Regelung „rettet“, die schriftliche Planung der Lehrproben nunmehr zwei Werktage vor dem Prüfungstermin abgeben zu müssen, sei dahingestellt. Für uns als Gewerkschaft ist der Rahmen weiterhin maßgebend – und der muss verbessert werden!

Auch wenn wir uns in dem Ziel treffen, „sehr gute Lehrkräfte“ ausbilden zu wollen, so muss dessen Umsetzung grundlegend erörtert werden! Deshalb veranstaltet die GEW Bremen demnächst (-Termin wird noch bekannt gegeben -) ein „Zukunftsforum Lehrer*innenbildung“, in dem wir das zentrale Kriterium der „Sinnhaftigkeit des Lernens“ einbringen und erörtern werden. Daran muss sich auch eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung, gerade in Bremen, messen lassen.

Ihr seid herzlich in Gewerkschaftshaus eingeladen. Beachtet unsere konkrete Ankündigung der Veranstaltung in der nächsten Zeit.

aus dem Stadtverbandsinfo für die Stadt Bremen August 2016