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Schwerpunkt

Mehrarbeit und Ungerechtigkeit

Schulabschlussprüfungen: Positionen des Personalrats Schulen Bremen

Das sogenannte „Corona-Abitur“ und die Ansetzung eines zweiten Prüfungszeitraums erfolgte erneut ohne Rücksprache mit dem Personalrat Schulen (PR) oder den GyO-Leitungen. Bereits im vergangenen Jahr stießen die zwei Abiturtermine auf deutliche Kritik in den Schulen und auch vom Personalrat Schulen Bremen (PR). Das Ergebnis war Mehrarbeit bei den betroffenen Leitungen, Abiturkommissionen und Prüfer*innen. Zusätzliche Prüfungsvorschläge, Einlesen in die doppelte Anzahl an Prüfungen, Zwei Korrekturzeiten in der Zeit von einer, ohne einen adäquaten Ausgleich, geschweige denn einen Nutzen für die Prüflinge.

Zugeständnisse der Behörde

Bei den Verhandlungen über einen Mehrarbeitsausgleich erreichte der PR folgende Zugeständnisse: Die Mitglieder der zentralen Abiturkommissionen (Englisch, Deutsch, Mathe) können die Vergütung der geleisteten Mehrarbeitsstunden beantragen. Das können auch die Fachkolleg*innen tun, die das Abitur in einem dezentralen Fach verantworten. Die geleisteten Mehrarbeitsstunden werden nach Aufwand, der in der Regel 40 Stunden nicht überschreiten soll, vergütet. Darüberhinausgehende Zeitstunden sind im Einzelfall auf Antrag zu genehmigen. Fachkolleg*innen, die Abiturprüfungen korrigieren und neue Prüfungsvorschläge erarbeiten, wird eine zeitliche Entlastung (z. B. Korrekturtage) gewährt.

Und nicht zuletzt. Eine frühzeitige Einbindung der Mitbestimmungsgremien in die Abitur-Planungen, die zuletzt nicht erfolgte, für das kommende Jahr wurde von der Senatorin zugesagt.

Ohne ZAPs mehr Unterricht

Der Personalrat Schulen spricht sich ferner für die Aussetzung der Zentralen Abschlussprüfungen (ZAP) aus, die stattdessen durch abschlussrelevante Vorleistungen oder die unterrichtlichen Leistungen aus dem Schuljahr 20/21 in dem jeweiligen Prüfungsfach ersetzt werden sollen, selbst wenn dafür eine Gesetzesänderung notwendig ist. Alternativ sollte auf die schriftlichen ZAP-Prüfungen verzichtet werden. Die mündliche Prüfung beizubehalten würde gleichzeitig ermöglichen, dass die Schüler*innen ein Prüfungszeugnis erhalten.

Begründung

Die Aufhebung der Präsenzpflicht für den Abschlussjahrgang ist ein wichtiger Baustein zur Kontaktreduzierung und berücksichtigt die bundesweiten Empfehlungen zur Pandemieeingrenzung. Doch so wird der Konflikt zwischen Gesundheitsschutz und Anspruch auf Bildung auf die Spitze getrieben und stürzt Eltern und Schüler*innen in ein Dilemma. Es wird den Beteiligten eine Entscheidung aufgezwungen zwischen (freiwilliger) Teilnahme am Präsenzunterricht mit erhöhten sozialen Kontakten im Klassenraum und auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln oder der Teilnahme am Distanzunterricht, der aufgrund räumlicher oder technischer Gegebenheiten nicht immer barrierefrei funktioniert.

Aufgrund der Tatsache, dass die Zeiten des Präsenzunterrichts der einzelnen Schüler*innen (z. B. durch Quarantäne oder Verzicht auf Präsenz) immer weiter auseinanderklaffen und damit die Voraussetzungen für die ZAP-Vorbereitung immer ungleicher werden, kann von Gerechtigkeit seit langem nicht mehr die Rede sein. Hier wird auf Ungleiches mit einer Zentralen Prüfung reagiert.

Die geplante Verschiebung der schriftlichen Abiturprüfungen führt für besonders belastete Kolleg*innen dazu, dass die ZAP-Korrekturen und des Abiturs gleichzeitig stattfinden müssen, was schlicht nicht leistbar ist.

Ohne die (schriftlichen) ZAPs kann in den kommenden Wochen mehr Unterricht für alle angeboten werden, weil eine Vorbereitung auf die Prüfung für den Abschlussjahrgang entfällt und es aufgrund der Prüfungen nicht zu Unterrichtsausfall für andere Jahrgänge kommen müsste. Davon können gerade auch sozial benachteiligte Schüler*innen profitieren.

Fazit

An zentralen Abschlüssen festzuhalten ist falsch, wenn die zentrale Beschulung nicht funktioniert.