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Lizenz zum Befristen

Im September 2010 veröffentlichte die GEW, im Anschluss an die 4. Wissenschaftskonferenz in Templin, mit dem „Templiner Manifest“ ein Forderungspaket für eine Reform von Personalstruktur und Berufswegen in Hochschule und Forschung. Ein zentraler Kritikpunkt ist die gegenwärtige Befristungskultur im wissenschaftlichen Bereich. Damit rückt auch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz(WissZeitVG) ins Zentrum der Debatte.

Mit dem WissZeitVG wird seit 2008 die befristete Beschäftigung des wissenschaftlichen Personals geregelt, wobei das Gesetz mehrere besondere Komponenten enthält: Zum einen ist eine sachgrundlose Befristung möglich, ein Befristungsgrund muss also nicht benannt werden. Das Gesetz erlaubt sachgrundlose Befristungen über eine Dauer von 6 Jahren bis zum Erreichen der Promotion und im Anschluss weitere 6 Jahren für Post-Docs. Während der Qualifizierungsphasen kann die Höchstbefristungsdauer um zwei Jahre pro minderjährigem Kind verlängert werde. Zusätzlich wurde eine Drittmittelförderung als Sachgrund für Befristungen festgeschrieben. Zum anderen gilt dieses Gesetz nicht nur für die wissenschaftlichen und künstlerischen MitarbeiterInnen und Hilfskräfte, sondern für das gesamte wissenschaftliche und künstlerische Personal an Hochschulen mit Ausnahme der ProfessorInnen. Das Gesetz verbietet zudem, abweichende Regelungen zur Befristung von Arbeitsverträgen in Hochschule und Forschung auszuhandeln und anzuwenden. Den Hochschulen stehen mit diesem Sonderbefristungsgesetz Tür und Tor für den Abschluss prekärer Arbeitsverträge offen.

Dementsprechend war das WissZeitVG bereits Diskussionsgegenstand auf dem 1. Follow-Up Kongress zum Templiner Manifest im Januar 2011. Dort sicherten Vertreterinnen und Vertreter aller fünf Bundestagsfraktionen zu, das WissZeitVG zu überprüfen, sobald der Evaluationsbericht, den das Bundesministerium für Bildung und Forschung in Auftrag gegeben hat, vorliegt.
Der Bericht der Hochschulinformations-System GmbH wurde im März 2011 veröffentlicht. Obwohl die diskussionswürdigen Intentionen des Gesetzgebers, z.B. mit Hilfe von befristeten Arbeitsverträgen, die Innovationsfähigkeit der Hochschulen zu stärken, explizit nicht Gegenstand der Evaluation waren, legen die Ergebnisse die dringende Notwendigkeit einer Reform offen. Nicht nur haben befristete Arbeitsverhältnisse an den Hochschulen signifikant zugenommen – tatsächlich sind sie der Regelfall (Jongmanns 2011: 14), die Laufzeit von über 50% aller Arbeitsverträge, die im Rahmen des WissZeitVG geschlossen wurden, liegt unter einem Jahr. Lediglich 11% der Verträge an den Hochschulen haben eine längere Laufzeit als zwei Jahren und bieten zumindest theoretisch die Möglichkeit eine wissenschaftliche Qualifikationsarbeit im Rahmen eines einzigen Arbeitsverhältnisses fertig zu stellen oder voranzubringen (Jongmanns 2011: 73). Dementsprechend sind die Beschäftigten im wissenschaftlichen Bereich zu Recht in der großen Mehrzahl unzufrieden mit ihren Arbeitsbedingungen und der Planbarkeit ihrer Karriere, obwohl sie sich in hohem Maße mit ihrem Beruf identifizieren(Jongmanns 2011: 82).
Angesichts dieser Ergebnisse hat die GEW die Abgeordneten beim Wort genommen und eingeladen auf dem 2. Follow-Up Kongress die Diskussion über eine Reform des WissZeitVG weiterzutreiben. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion wurden insbesondere Mittel zur Durchsetzung von längeren Vertragslaufzeiten diskutiert, z.B. gesetzlich festgeschriebene Mindestlaufzeiten, die Koppelung der Vergabe von DFG-Mitteln an ein „Fair-work-Siegel“, auch ein finanzielles Anreizsystem in Form von Befristungszuschlägen für die Beschäftigten standen zur Debatte. Besonders bemerkenswert war, dass sich vier der fünf FraktionenvertreterInnen explizit gegen die Tarifsperre aussprachen. Angesichts der Dysfunktionalitäten des WissZeitVG bekräftigten diese FraktionenvertreterInnen so ihr Vertrauen in die Kompetenz der Tarifpartner, vernünftigere Befristungsregelungen auszuhandeln.

Kontakt
Inge Kleemann
Organisationseferentin
Adresse Bahnhofsplatz 22-28
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