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Lehrkräftebesoldung: Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit

Nord-Landesvorsitzende der GEW appellieren an Landesregierungen "Sorgen Sie für gleiches Geld für gleichwertige Arbeit! Trauen Sie sich diesen sozialdemokratischen Grundsatz endlich auch für Lehrerinnen und Lehrer umzusetzen!“ Mit diesem gemeinsamen Appell wenden sich die GEW-Landesvorsitzenden aus Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein an ihre Landesregierungen.

Bremen, Hamburg, Kiel – Trotz gleichlanger Ausbildung werden Lehrkräfte an Grundschulen und in einigen Schularten der Sekundarstufe 1 immer noch eine Besoldungsstufe niedriger bezahlt als die übrigen Lehrkräfte. „Das muss endlich ein Ende haben!", fordern Anja Bensinger-Stolze (Hamburg), Bernd Winkelmann (Bremen) und Matthias Heidn (Schleswig-Holstein).

Auf ihren Pressekonferenzen am Montag, den 16. November, die in Bremen, Hamburg und Kiel stattfinden, erläutern die drei norddeutschen Landesvorsitzenden weitere Ziele der gemeinsamen Initiative:

Bernd Winkelmann, Landesvorstandssprecher der GEW Bremen verweist auf die Frauen benachteiligende Wirkung dieser ungleichen Besoldung:

„Ca. 90 Prozent der Lehrkräfte an Grundschulen sind Frauen. Die gerechte Besoldung der Grundschullehrkräfte nach A 13 wäre in Zeiten der Forderung nach Förderung von Frauen sowie einem von der Großen Koalition geplanten Entgeltgleichheitsgesetz ein konsequenter Schritt zur längst fälligen Gleichberechtigung. „Equal pay“ muss von einem „Werbeslogan“ endlich in die politische Realität überführt werden.“

Anja Bensinger-Stolze, Landesvorsitzende der GEW Hamburg bezieht sich auf die geplante Neuordnung der Lehrämter in der Hansestadt:

“Auch in Hamburg wird über eine Neuordnung der Lehrämter nachgedacht. Der Senat sollte diese Chance für eine gerechte und gleiche Besoldung nach A 13 auf Grundlage der Gleichwertigkeit der Ausbildung ergreifen. Als Koordinator der SPD-regierten Bundesländer für Bildung und Wissenschaft und kooptiertes KMK-Präsidiumsmitglied kann Senator Rabe bundesweit ein Zeichen für die gleiche Besoldung der Grundschullehrkräfte setzen.“

Matthias Heidn, Landesvorsitzender der GEW Schleswig-Holstein nimmt Bezug auf das neue Lehrkräftebildungsgesetz in Schleswig-Holstein:

„Schleswig-Holstein hat im vergangenen Jahr ein im Kern fortschrittliches Lehrkräftebildungsgesetz verabschiedet. Die Landesregierung sollte diesen Weg weiter gehen und die Besoldung entsprechend anpassen. Die von der Landesregierung vertretene Ansicht zur Arbeit an der Grundschule ist in keiner Weise akzeptabel. Es ist nicht hinnehmbar und offenbart ein hohes Maß an Geringschätzung der Arbeit der Lehrkräfte an den Grundschulen, wenn die Landesregierung in Ihrem Gesetzentwurf dieses mit dem Hinweis rechtfertigt, die Arbeit an Grundschulen sei stärker pädagogisch geprägt und nicht von so hohen komplexen Anforderungen gekennzeichnet. Von einer sozialdemokratischen Bildungsministerin erwarte ich eine fachlich gerechtfertigte und soziale Haltung gegenüber der Arbeit von Grundschullehrkräften.“

Dabei vergaß er nicht zu erwähnen, dass es in Schleswig-Holstein auch um die Besoldung der bisherigen Grund- und Hauptschullehrkräfte an Gemeinschaftsschulen geht. Sie sollen bis zu acht weitere Jahre auf eine höhere Besoldung warten und zuvor auch noch nicht näher spezifizierte Fortbildungen absolvieren.
Die drei GEW-Vorsitzenden forderten die drei Landesregierungen auf, das sozialdemokratische Motto „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ auch im Bildungsbereich zur Geltung zu bringen.

„Trauen Sie sich und treten Sie als sozialdemokratische Bildungsverantwortliche mutig für eine bundesweite Umsteuerung in diesem Bereich ein!“, so die drei Landesvorsitzenden.

Hintergrund

In allen drei Bundesländern gibt es keinen Unterschied bei Dauer der Universitäts-Ausbildung der Lehrkräfte: alle absolvieren ein zehnsemestriges Studium und schließen mit einem Master ab, alle mit der gleichen Zahl von 300 Leistungspunkten.

Ebenso ist der Vorbereitungsdienst auf 18 Monate für alle Lehrämter festgelegt und schließt mit dem 2. Staatsexamen ab.

Die Ausbildung der Grundschullehrkräfte ist zu Recht vertieft worden, weil die Arbeit immer anspruchsvoller geworden ist. In den drei Bundesländern haben sich durch die Ausweitung der Grundschulangebote (Verlässlichkeit bzw. gebundene oder offene Ganztagsschulangebote) neue und verantwortungsvolle Aufgaben ergeben.

Die Umsetzung der Inklusion und die immer größer werdende Aufgabe der Integration von Migrantinnen und Migranten werden von einem hohen Befähigungs-, Anforderungs- und Leistungsanspruch an die Lehrkräfte begleitet, insbesondere an Grundschulen und in bestimmten Schularten der Sekundarstufe 1.

Die Umsetzung des im KMK-Beschluss „Interkulturelle Bildung und Erziehung in der Schule“ vom 25.10.1996 i.d.F. vom 05.12.2013 formulierten Ziels einer „Schule der Vielfalt“ stellt eine höchst anspruchsvolle Aufgabe für die Lehrkräfte dar.

Für Nachfragen steht zur Verfügung: Bernd Winkelmann