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Kommunale Bildungslandschaften

Chancen, Risiken und Perspektiven

© Thomas Plassmann

These 1: Dezentralisierung

Sozialer Wandel und insbesondere die wachsenden Segregationstendenzen in unserer Gesellschaft erfordern neue Steuerungsstrukturen in der Bildungspolitik, um flexibel und regionalspezifisch reagieren zu können. In diesem Sinne ist die Dezentralisierung bildungspolitischer Gestaltungsverantwortung sinnvoll. Konzepte, die darauf abzielen, die „Eigenverantwortung der Schule“ und die „Bildungsverantwortung der Kommune“ zu stärken, weisen deshalb in die richtige Richtung.

These 2: Kommunalisierung

Von besonderer Bedeutung ist dabei die Kommunalisierung. Darunter ist nicht das Bemühen um die Einrichtung „kommunaler Schulen“ zu verstehen, sondern jener Prozess, in dem die Kommune zunehmend mit erweiterten Zuständigkeiten und Kompetenzen ausgestattet wird, um ihren bislang auf äußere Schulangelegenheiten begrenzten Schulverwaltungsauftrag zu einem gestaltenden Bildungsauftrag für das Gemeinwesen zu entwickeln.

These 3: Gesamtverantwortung des Staates

Diese Kommunalisierung muss eingebettet sein in die bildungspolitische Gesamtverantwortung des Staates. Anderenfalls besteht die Gefahr der Zersplitterung in allzu unterschiedlich gestaltete und allzu unterschiedlich ausgestattete kommunale Bildungslandschaften, was die gebotene Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland in Frage stellen würde.

These 4: Rahmenkompetenz des Bundes

Unabdingbar ist hierfür eine Rahmenkompetenz des Bundes in Bildungsfragen, die über nationale Bildungsberichte und Empfehlungen für Bildungsstandards deutlich hinaus geht. Die jüngste Föderalismusreform verbietet hingegen eine Kooperation des Bundes mit Ländern und Kommunen. Dadurch wird eine weitere Auseinanderentwicklung der Bildungs- und Lebensverhältnisse in den 16 Bundesländern begünstigt. Deshalb ist eine neue Föderalismusreform im Sinne eines Kooperationsgebotes notwendig, die zudem die Rahmenkompetenz des Bundes mit direkten Unterstützungs- und Interventionsmöglichkeiten stärkt.

These 5: Neue Entscheidungsstrukturen

Um dem Erfordernis der bildungspolitischen Gesamtverantwortung des Staates ebenso gerecht zu werden wie jenem der Dezentralisierung der entsprechenden Gestaltungskompetenz, ist es notwendig, ein neues Strukturkonzept für Bildungssteuerung zu entwickeln. Darin ist zu klären, auf welcher Ebene (Schule, Kommune, Land, Bund) welche Entscheidungen verantwortlich getroffen werden und wie die staatliche Schulaufsicht auf den verschiedenen Ebenen organisiert wird. Die einzelnen Bundesländer verfügen gegenwärtig, jeweils in ihrem Gebiet, über die gesamte staatliche Gestaltungskompetenz. Sie werden deshalb Teile davon sowohl „nach oben“ an den Bund als auch „nach unten“ an die Kommunen abgeben müssen.

These 6: Finanzierung

Ohne Unterstützungssysteme und angemessene Finanzausstattung kann Kommunalisierung nicht gelingen. Es bedarf deshalb neuer Modelle, um die Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen entsprechend zu regeln. Dabei müssen für zusätzliche Aufgaben zusätzliche Finanzzuweisungen seitens des Staates erfolgen.

These 7: Staat und Stiftung

Die (nicht nur) finanzielle Unterstützung des Bildungswesens durch zivilgesellschaftliches Engagement, z.B. durch Stiftungen, ist auch im Schulbereich sehr willkommen, sofern damit gemeinnützige Zwecke verfolgt und keine Pflichtaufgaben des Staates finanziert werden. Um einer schleichenden Entstaatlichung des Schulwesens vorzubeugen, darf über diese Drittmittel kein direkter Einfluss auf die Steuerung von Schule und Bildungspolitik ausgeübt werden. In diesem Sinne kann das Zusammenwirken von Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft auch im Bildungsbereich ausgesprochen fruchtbar wirken.

These 8: Kommunale Bildungslandschaft

Die Kommunalisierungsdebatte ist bisweilen zu sehr auf die Schule als Kristallisationskern kommunaler Bildungslandschaften konzentriert. Eine effiziente Vernetzung von schulischen und außerschulischen Bildungsinstitutionen des Gemeinwesens verlangt hingegen die Erarbeitung gemeinsamer Konzepte auf Augenhöhe, damit sie die Kraft entfalten kann, die gerade in der Unterschiedlichkeit des pädagogischen Blickwinkels verschiedener Professionen liegt. Da die Kommune für quasi alle Bildungsangebote des Gemeinwesens, mit Ausnahme der Schule, zuständig ist, dem Staat aber die Gesamtverantwortung speziell für das Schulwesens obliegt, sind Steuerungsstrukturen in „staatlich-kommunaler Bildungsverantwortung“ zu entwickeln.

These 9: Kommunale Schulen

Ob unter bestimmten Umständen die Einrichtung kommunaler Schulen sinnvoll ist, in denen die Kommune als Dienstherr des gesamten Schulpersonals, also auch der Lehrkräfte fungiert, ist von der Entwicklung der kommunalen Bildungslandschaften abhängig. Zwar würden solche Schulen den Kommunen mehr Gestaltungsflexibilität und eine effizientere Vernetzung ihrer Bildungsangebote ermöglichen. Auch lassen sich hierdurch neue schulaufsichtliche Regelungen, z.B. im Grundschulbereich, auf unterer Staatsebene eventuell leichter entwickeln. Allerdings sind damit auch erhebliche Gefahren verknüpft, insbesondere wenn die Errichtung eigener Schulen ins Belieben der Kommunen gestellt wird und dabei die Auswirkungen auf Nachbarkommunen, die möglicherweise nur über staatliche Schulen und über weniger Finanzmittel verfügen, unberücksichtigt bleiben. Das Nebeneinander von staatlichen und kommunalen Schulen desselben Typs und die daraus erwachsende Konkurrenz untereinander, etwa bei der Anwerbung junger Lehrkräfte, ist in jedem Falle abzulehnen, insbesondere innerhalb derselben Kommune.

These 10: Nachhaltigkeit von Bildungsreformen

Die Entwicklung kommunaler Bildungslandschaften ist als länger dauernder Prozess zu sehen, der ohne die Mitwirkung der Betroffenen vor Ort nicht gelingen kann. Der hierfür notwendige Aufwand an zusätzlicher Zeit, Arbeitskraft und Finanzen ist dabei unbedingt zu berücksichtigen, wenn die Reform nachhaltig wirken soll.

These 11: Evaluation der Bildungspolitik

„Reformhektik“ ist in jedem Falle kontraproduktiv, etwa wenn die Bildungseinrichtungen im Rhythmus von Landtagswahlen zu steten Neuerungen verpflichtet werden, ohne dass vorausgegangene Reformen überhaupt ihre Wirkung entfalten konnten. Denn hierdurch werden Motivation und Arbeitskraft des Personals und auch der Bildungshaushalt über Gebühr beansprucht. Deshalb muss nicht nur die Arbeit von Bildungsinstitutionen, sondern auch die der Bildungspolitik in ihrer Wirkung auf das Bildungsgeschehen evaluiert werden. Denn allzu häufig wird als politischer Erfolg lediglich die Durchsetzung bestimmter Reformen gesehen, nicht aber mehr deren Wirkung in den Blick genommen.

These 12: Nationaler Bildungsdialog

Im Zuge der Föderalismusreform wurde die gemeinsame Bildungsplanung von Bund und Ländern quasi abgeschafft. Statt dessen finden gelegentlich „Bildungsgipfel“ zu aktuellen Themen statt. Doch Kommunalvertretungen wie Städtetag und Gemeindebund sind nicht dazu geladen. Dies verstärkt die ohnehin vorhandenen Tendenzen bildungspolitischer Diffusion in Deutschland. Notwendig ist deshalb eine institutionalisierte gemeinsame Bildungsplanung von Bund, Ländern und Kommunen, deren Fixpunkte und Perspektiven in einem „Nationalen Bildungsdialog“ aller bildungsrelevanten Gruppen erarbeitet werden können.

Kontakt
Karsten Krüger
Schriftleiter des Bildungsmagaz!ns
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