Zum Inhalt springen

Keine Zugänge verweigern

Barrierefreiheit im Wortsinn - auch für Beschäftigte Gespräch mit dem Schwerbehindertenvertreter Schulen, Stefan Pitsch

Der Fokus der Behörde liegt auf Schule und dem Unterricht. Gemeint mit der UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 24, sind aber alle Menschen. Die Bremer Schulreform sollte/wollte die Inklusion gleich mit gewährleisten, das hat nicht geklappt. Organisierung für Kinder wurde versucht, für die Mitarbeiter gar nicht. Da das ganze ohne Plan vonstatten ging, ist es eine Baustelle geblieben.

In Deutschland maßgeblich ist das Sozialgesetzbuch, Buch 9 – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Aus Erfahrung ist davon auszugehen, dass immer ca. 4% der Beschäftigten eines großen Betriebes darunter fallen. Das bedeutet für die Bildungsbehörde mit ca. 6500 Beschäftigten ca. 260 Schwerbehinderte.Davon haben ca. 90% ihre Behinderung in der Arbeit erhalten, nur wenige wurden schon damit eingestellt. Es handelt sich häufig um Krebs, Psychische und Stoffwechselerkrankungen. Die meisten können den Beruf ausüben und am Ort der Tätigkeit bleiben. Es gibt Nachteilsausgleiche in Form von Stundenermäßigung, abhängig vom Grad der Behinderung. Bei Grad 50 z.B. 2 Stunden.

Der Weg bei Behinderung

Wenn es so ist, dass bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können, dann müssen Gespräche über den Fortgang stattfinden. Da ist (neben der SL) die erste Stelle der PR und der Behindertenvertreter. Zweitens kann dann auch über externe Unterstützung, auch mit technischen Geräten nachgedacht werden (da wendet man sich an das Integrationsamt/Beamte oder an die Agentur für Arbeit/Angestellte und an die Rentenversicherung).

Die Vertreter des Personals werden gewählt. Der Arbeitgeber muss jemanden benennen. Hier müsste es sinnvoller Weise eine Institution geben oder eine gemeinsame AG Prävention (die es mal gab!). Das fehlt im Moment! Der Arbeitgeber weiß, dass es immer einen Teil an Schwerbehinderten, zumal in großen Betrieben, gibt. Er könnte das einplanen und es institutionalisieren. Fakt ist aber, dass es manchmal bis zu einer Reaktion 1,5 Jahre dauert, weil nichts geplant ist und auch nichts vorgehalten wird.

Kritik an dieser Grundhaltung der Behörde, denn sie geht zu Lasten der Betroffenen.

Und die Alternative

Es gibt z.B. 6 Schulbibliotheken, das ist lächerlich, und oft kommen sie wegen der Krankheit nicht in Frage. Natürlich ist es nicht so leicht, weil man die Lehrkraft für Unterricht einplanen will. Aber wo ist die Alternative? Die gäbe es bei einem Konzept und bei Planung durchaus: Unterstützung des Kollegiums bei bestimmten Aufgaben, der Schulleitung für besondere Tätigkeiten, Hilfe beim Umstellungsprozess einer Schule und dessen Organisation, Projekte mit Kitas oder im Stadtteil Verbindungen erhalten etc. Etwas von den Aufgaben, die wegen der Fülle von vielen Lehrkräften nicht wahrgenommen werden kann. Eventuell auch durch Arbeit zu Hause (homeoffice). Generell besteht der Anspruch, dass solche Stellen vorgehalten werden, präventiv, weil man weiß, dass sie gebraucht werden und Sinn machen. Hamburg hat z.B. Stellen geschaffen, die durch eine Mischfinanzierung der nehmenden und gebenden Stelle finanziert wird. Kollege, Biologe, Chemiker, kommt in die Umweltbehörde. es geht um Umorganisieren von Aufgaben. Hier gibt es durchaus Lösungen ohne Frühpension, wenn man denn wollte.

Durch das Urteil des Verfassungsgerichtes ist die Behörde mittlerweile gezwungen nach alternativen Plätzen intensiv zu suchen, diese Suche wird auf den gesamten öffentlichen Dienst ausgeweitet. Natürlich schielt die Behörde oft zum Amtsarzt, aber es gibt ein Präventionsverfahren nach SGB9, dass das Integrationsamt über die Behörde wachen soll, damit diese alles tut, um das Arbeitsverhältnis zu erhalten. Hier müsste der öffentliche Dienst Vorbild sein, ist er aber leider nicht! So passiert es auch immer wieder, dass ausgesteuerte Angestellte nach Krankengeld in HartzIV absinken. Die Behörde sitzt manche Fälle aus und nimmt ihre Fürsorgepflicht nicht als Aufgabe wahr. Dies muss eingefordert werden. Man agiert oft ohne Plan. Es muss mehr Möglichkeiten auch für eine Assistenz geben, und diese müssen über den Arbeitgeber organisiert werden können, nicht nur über die Finanzierung bei anderen Trägern.

Fazit: Insgesamt fehlt also eine strukturelle Institutionalisierung (wie z.B. die Präv.AG eine war).

Erfolge

Nicht immer ist das Wirken der Behindertenvertretung so erfolgreich wie bei einem ehemaligen Referendar, der dieses blind absolvierte und über die Examen bis hin zur Verbeamtung als Lehrer begleitet werden konnte. Und manchmal drücken alle Seiten alle Augen zu, was individuell ok ist, aber nicht die Lösung.

Insgesamt fehlen Beschäftigungsalternativen, auch für bestimmte Zeiten, so daß jemand nach 4-5 Jahren zurück kann.Oder die Behörde scheut Umbauten wegen der Ausgaben.

Die Behörde ist mit Stellen schlecht ausgestattet, es gibt nicht einmal eine. Sie müßte für eine Ombudsfrau/mann geschaffen werden, die/der nur diese Aufgabe wahrnimmt und nicht noch zig andere. Außerdem wünschen wir uns , daß mit dem BEM anders umgegangen würde, nicht nur auf Schulebene, sondern darüber hinaus.

Das SGB9 sieht bei großen Betrieben eine Mindestquote von 5% Schwerbehinderung vor, die Selbstverpflichtung beträgt sogar 6%. Das wären in der Schule ca. 360 Stellen. Davon, diesem Ziel z.B. durch Vorhaltung von besonderen Kontingenten, auch als Signal, gerecht zu werden, ist die Bildungsbehörde weit entfernt.

Wir danken für das Gespräch!

Kontakt: Schwerbehindertenvertretung Schulen bei der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit

Emil Waldmann Str. 3, 28195 Bremen,Tel. 0421 361 6042, Email: vsb-s[at]bildung.bremen.de
Ansprechpartner: Stefan Pitsch