Nach dem Sozialgesetzbuch IX und der Integrationsvereinbarung für den Bremischen Öffentlichen Dienst besteht eine Verpflichtung zur Beschäftigung von Schwerbehinderten. Die Selbstverpflichtung der Integrationsvereinbarung sieht einen Umfang von 6% aller Beschäftigten vor. Der Öffentliche Dienst in Bremen erfüllt diese Quote zurzeit knapp, im Bereich der Schulen wird jedoch nicht einmal die gesetzlich geforderte Quote von 5% erfüllt. Der mit Abstand größte Teil der schwerbehinderten Lehrkräfte wird erst im Laufe des Berufslebens durch Krankheit schwerbehindert. Das bedeutet immer auch einen tiefen Einschnitt in die individuelle Lebensplanung und Lebensführung, nicht zuletzt auch im Bereich des Berufs. Einen großen Raum in der Arbeit der SBV nimmt daher die individuelle Beratung der Kolleginnen und Kollegen ein. Dabei geht es um Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis, zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement BEM, zum Arbeitseinsatz, zu Erschwernisausgleichen oder zum Übergang in Rente, Altersteilzeit (Beamte) oder Ruhestand. Dabei spielt neben den persönlichen Belastungen durch die Schwerbehinderung auch die stetig weiter steigende allgemeine Arbeitsbelastung durch den anhaltenden Reformdruck und veränderte Arbeitsbedingengen eine wesentliche Rolle.
Aus Sicht der SBV wird daher der Bereich der Prävention immer bedeutsamer. Das betrifft sowohl den Umgang mit psychischen als auch den mit körperlichen Belastungen. Beispielhaft genannt sei hier der Umgang mit psychischen Belastungen oder der Lärmschutz in Schulen zur Vermeidung von Gehörschäden.
Eine weitere Herausforderung ist die Schaffung alternativer Arbeitsmöglichkeiten für diejenigen Lehrkräfte, die aus gesundheitlichen Gründen zwar generell dienstfähig sind, aber als Lehrkräfte nicht mehr arbeiten können. Zurzeit gibt es hierfür im Land Bremen keine verlässlichen bzw. befriedigenden Regelungen. Diesen Kollegen bleibt gegenwärtig meist nur der häufig unfreiwillige Gang in die Frühpensionierung. Auch in den kommenden Jahren wird sich die Schwerbehindertenvertretung Schulen diesen Aufgaben stellen und gemeinsam mit den anderen Personalvertretungen an Lösungen im Sinne der betroffenen Kolleginnen und Kollegen arbeiten.