„Wenn ich nur das Standardhonorar der VHS erhalte und alle meine Unkosten abziehe, stehe ich trotz Vollzeit schlecht da. Zeitweise war ich deshalb auch auf Hartz IV angewiesen!“ sagt Paola de la Rosa, Sprachlehrerin bei der Bremer VHS. Bisher jedenfalls. Jetzt wurde in Bremen ein wichtiger Schritt in Richtung faire Beschäftigungsbedingungen getan: der Kursleiterrat der Bremer VHS und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft(GEW) haben sich mit dem Senator für Kultur und der Bremer Volkshochschule in einer Rahmenvereinbarung auf Verbesserungen für die freiberuflichen Bremer VHS-Lehrkräfte geeinigt.
Bremen – Ab sofort gilt für alle ein Mindesthonorar von 23 € /Unterrichtsstunde, das am 1.1.2020 auf 25 € erhöht wird. Bis 2023 soll das Mindesthonorar auf 31 € gesteigert werden. Dazu sollen jährliche Erhöhungen mindestens entsprechend der Tarife für den kommunalen öffentlichen Dienst (TVÖD) erfolgen.
GEW-Landesvorstandssprecher Christian Gloede zeigt sich erfreut: „Mit Mindesthonorar, deutlichen Honorarsteigerungen sowie der Anbindung an den Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) haben wir für die freiberuflichen VHS-Kolleginnen und -Kollegen eine finanzielle Sicherheit und Perspektive geschaffen.“
Außerdem sollen sogenannte arbeitnehmerähnlich beschäftigte VHS-Lehrkräfte Zuschüsse zu Rentenversicherung und Krankenversicherung sowie Urlaubsentgelt und Bildungszeitentgelt erhalten. Arbeitnehmerähnlich beschäftigt ist, wer mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit bei der Bremer VHS arbeitet oder mehr als die Hälfte seiner Erwerbseinkünfte von der Bremer VHS erhält.
„Damit wird insbesondere den VHS-Lehrkräften geholfen, die überwiegend von ihrer Tätigkeit für die VHS ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen. Das war uns – und auch Bürgermeister Dr. Carsten Sieling - besonders wichtig“, so Hajo Kuckero vom Bremer VHS-Kursleiterrat.
Dass noch weitere Verbesserungen erfolgen sollen, hatte die Leiterin der Bremer Volkshochschule, Frau Dr. Schoefer, bereits im Betriebsausschuss der Bremer VHS angekündigt. Im Betriebsausschuss – dem parlamentarischen Aufsichtsgremium des Bremer Eigenbetriebes Bremer VHS – wurde die Rahmenvereinbarung schon im November 2018 einstimmig beschlossen. Einigkeit besteht bei den Vertragspartnern auch darüber, dass die zusätzlichen finanziellen Ausgaben für die Bremer VHS im zukünftigen Bremer Haushalt berücksichtigt werden sollen.
Hintergrund: Lehrkräfte an den Volkshochschulen arbeiten in aller Regel als Honorarkräfte. Das bedeutet: sie bekommen weder ein festes Gehalt, noch eine Bezahlung bei Krankheit, Urlaub und Feiertagen – und schon gar keine Arbeitgeberanteile zu Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Sie erhalten nur ein Honorar pro gegebener Unterrichtsstunde – davon müssen sie alle sonst üblichen Arbeitgeberleistungen selber finanzieren. Von dem Honorar bleibt ihnen dann im Vergleich zu Arbeitnehmer*innen als „Bruttolohn“ nur rund ein Drittel übrig. Dies ergibt sich aus einer Dokumentation des Bremer VHS-Kursleiterrates, der offiziellen Personalvertretung der freiberuflichen VHS-Lehrkräfte.
Für Nachfragen steht zur Verfügung:
Christian Gloede | 0174-9790755