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Gutachten bestätigt: Lehrerbesoldung teilweise verfassungswidrig  

GEW fordert A13 bzw. E13 für Grundschul- und Sek. I-Lehrkräfte 

Das Gutachten von Professor Brinktrine (s.u.) bestätigt, eine Differenzierung des Lohns ist im Hinblick auf die vorangegangenen Lehramtsstudiengänge bzw. Abschlüsse, gesetzeswidrig! Auch mit Blick auf den herrschenden Fachkräftemangel ist eine unterschiedliche Bezahlung von Lehrkräften nicht mehr tragfähig!

Entscheidend ist außerdem die Diskriminierung vieler Frauen an Grundschulen, die betroffen sind! Das muss ein Ende haben!

Gute und wichtige Arbeit aller Lehrkräfte muss gleich bezahlt werden!

Um auf politischem Wege zu einer Regelung zu kommen - für alle Lehrkräfte die vor und nach dem Lehrerausbildungsgesetz von 2010 studiert haben sowie diejenigen, die bisher A13 beziehen aber ohne eine Zulage, die bestimmten Fallgruppen zusteht, soll es eine sogenannte Prozessvereinbarung mit der Senatorin für Finanzen geben.

Um dem Ganzen mehr Druck zu verleihen, braucht es Widerspruchsschreiben von Kolleginnen und Kollegen! Diese Widersprüche sind ruhend! Das heißt, ihr geht in keine Klage! Das wird, wenn nötig, nur eine Handvoll Kolleg*innen machen – in Form von Musterklagen.

Es soll also durch Verhandlungen eine Gesetzesänderung erzielt werden, die dann für alle gilt, die sich in den möglichen Fallgruppen befinden!  Druckmittel sind das Gutachten und eure Widerspruchsschreiben!

Seit einigen Jahren kämpft die GEW Bremen verstärkt dafür, dass alle Grundschul- und Sekundarstufenlehrkräfte, die eine vollständige Lehrerausbildung mit erstem und zweitem Staatsexamen besitzen, nach A 13 bzw. E 13 und damit wie alle anderen Lehrerinnen und Lehrer bezahlt werden. Aktuell ist dies nicht der Fall. Grundschul- und Lehrkräfte der Sekundarstufe I sind schlechter gestellt und erhalten nur A 12 bzw. E 11. „In der Vergangenheit haben wir durch vielfältige Aktionen auf diesen Missstand aufmerksam gemacht“, so Bernd Winkelmann, Landesvorstandssprecher der GEW. „Insbesondere wurden die zuständigen Senatorinnen und politisch Verantwortlichen aufgefordert, Abhilfe zu schaffen. Lehrkräfte in allen Schulstufen haben gleichwichtige und -bedeutsame, verantwortungsvolle Aufgaben abzuleisten. Dies muss endlich anerkannt werden und sich in der Besoldung niederschlagen“, ergänzt Winkelmann. 
 
Nun liegt ein von der GEW beauftragtes Rechtsgutachten mit dem Titel: „Die rechtliche Zulässigkeit der unterschiedlichen Eingruppierung verschiedener Gruppen beamteter Lehrerinnen und Lehrer nach dem Laufbahn- und Besoldungsrecht der Länder Bremen und Hamburg aus verfassungs- und beamtenrechtlicher Perspektive“ von Prof. Dr. jur. Ralf Brinktrine von der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vor. „Dieses Gutachten besagt, dass die schlechtere Bezahlung der Grundschul- und Lehrkräfte der Sekundarstufe I in Bremen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist“, fasst Winkelmann zusammen: „Wir fordern die Landesregierung auf, sofort alle entsprechenden Lehrkräfte nach A 13 / E 13 zu bezahlen und werden dafür alle notwendigen rechtlichen und politischen Schritte einleiten!“ 
 
Entscheidend ist das Fazit, zu dem Prof. Dr. Brinktrine in seinem Gutachten kommt: „Die unterschiedliche Einstufung von Lehrkräften an Grundschulen und Lehrkräften in der Sekundarstufe I 
im Eingangsamt A 12 einerseits und Lehrkräften an Gymnasien im Eingangsamt A 13 andererseits, die alle nach den derzeit geltenden Ausbildungsregelungen ausgebildet worden sind, ist wegen der sowohl in Bremen als auch in Hamburg feststellbaren Vereinheitlichung der Lehrerausbildung nicht mehr überzeugend sachlich zu rechtfertigen. Sie steht deshalb in beiden Ländern mit dem Alimentationsgrundsatz sowie dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht mehr im Einklang.“ (Gutachten, Seite 89).

Neben der Laufbahnzuordnung und den Kriterien zur Umsetzung des Alimentationsprinzips hat der Gesetzgeber auch verfahrensrechtliche Kriterien zu beachten. Er muss besoldungsrechtlich reagieren, wenn er Laufbahn- und Ausbildungsvorschriften derart verändert, dass Unterschiede zwischen den 
Ämtern verblassen. In diesem Zusammenhang kommt Prof. Dr. Brinktrine zu dem Schluss, dass die ungeprüfte Fortführung der bisherigen Einstufung von Ämtern in der Besoldungsordnung nach dem Besoldungsgesetz von 2016 zu beanstanden sei. Das Besoldungsstufensystem des Jahres 2016 
beruhe auf Grundlagen, die im Land Bremen nach dem Lehrerausbildungsgesetz von 2010 gar nicht mehr existierten. „Dies alles“, so Vorstandssprecher Winkelmann zusammenfassend, „sind eindeutige Argumente. Die Bremische Bürgerschaft ist nun gefordert.“  
 
Für Nachfragen steht zur Verfügung:   Bernd Winkelmann | 0162-9731230 

Hier noch weitere Informationen zu Gutachten, Veranstaltung und Kampagne:

Wie heißt das Gutachten?

Das von Prof. Dr. jur. Ralf Brinktrine (Julius-Maximilians-Universität Würzburg) im Auftrag der GEW-Landesverbände Hamburg und Bremen erstellte Gutachten heißt:

„Die rechtliche Zulässigkeit der unterschiedlichen Eingruppierung verschiedener Gruppen beamteter Lehrerinnen und Lehrer nach dem Laufbahn- und Besoldungsrecht der Länder Bremen und Hamburg aus verfassungs- und beamtenrechtlicher Perspektive“

Wie begründet Ihr die Forderung nach A 13?

Grundschul- und Mittelstufenlehrkräfte arbeiten mit den heterogensten Schülergruppen. Sie helfen Kindern, die Welt zu verstehen. Sie bilden Persönlichkeiten und wecken die Freude am Lernen. Sie haben eine lange wissenschaftliche Ausbildung, arbeiten kindbezogen und theoretisch fundiert. Es gibt keinen Grund, diese Lehrkräfte an Bremer Grund- und Oberschulen anders zu bezahlen als andere Lehrämter!

Gleiches Geld für gleich(wertig)e Arbeit – das ist eine uralte Gewerkschaftsforderung. Die schlechtere Bezahlung wurde mit dem früher kürzeren Studium begründet. Zudem sei der Unterricht in den höheren Klassen anspruchsvoller.

Inzwischen hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass gerade in den frühen Bildungsabschnitten wichtige Grundlagen gelegt werden und Weichenstellungen erfolgen. Entsprechend ist in sieben Bundesländern – so auch in Bremen – die Ausbildung für alle Lehrämter inzwischen gleich lang. Wenn aber alle angehenden Lehrkräfte gleich lang studieren und danach ein gleich langes Referendariat machen, müssen sie auch gleich besoldet beziehungsweise entgolten werden – und zwar mindestens mit A13/E13. Diese Position stützen mehrere juristische Gutachten. In einigen Bundesländern hat sich die GEW zudem bereits auf den Klageweg gemacht. Es geht um die Gleichbehandlung mit Blick auf europäisches Recht, es geht um die Gleichbehandlung bei gleicher Bezahlung und es geht für die Grundschullehrerinnen gegen mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts.

Woher soll das Geld für eine bessere Besoldung/Bezahlung kommen? Es ist doch kein Geld da.

Deutschland ist eines der reichsten Länder der Welt. Aber die Schere öffnet sich. Immer größerem privatem Reichtum in der Hand weniger stehen leere öffentliche Kassen und immer mehr von Armut gefährdete Menschen gegenüber. Dies stellt wieder den Staat und seine Bildungsinstitutionen vor große Herausforderungen. Das alles ist kein Naturgesetz sondern politisch in Gang gesetzt u.a. durch die Senkung des Spitzensteuersatzes und die Abschaffung von Vermögens- und Erbschaftssteuer, die weg fielen, weil der Gesetzgeber sie nicht entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst hat, sowie durch Privatisierungen und die Deregulierung der Finanzmärkte. Leere öffentliche Kassen sind also bewusst herbeigeführt worden. Genauso lassen sich die Kassen wieder füllen, um die Aufgaben des Staates wieder angemessen umsetzen zu können. Die GEW hat vor der Bundestagswahl ein entsprechendes Steuerkonzept vorgelegt.

Was ist mit den angestellten Kolleg*innen?

Zum Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ fällt vielen Angestellten zuerst die unterschiedliche Vergütung von Angestellten und Beamten ein. Dabei geht es unbestritten um viel Geld. Als Gewerkschaft müssen wir aber immer schauen, an welchen der vielen Baustellen wir wann und wie weiterkommen, was wir für einen bestimmten Zeitraum in den Mittelpunkt stellen und um was wir uns später kümmern. Auf die Forderung nach A13 / E13 auch für Grund- und Oberschullehrkräfte hat sich die GEW bundesweit als einen Schwerpunkt geeinigt. Ein Hintergrund ist sicher, dass dies angesichts des Lehrkräftemangels (vor dem wir gewarnt haben) und wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegenüber der Ungleichbezahlung derzeit durchsetzbar erscheint. Wichtig zu wissen: A13 für die Beamt*innen heißt nach dem geltenden Tarifrecht auch E13 für die Angestellten.

A13 / E13 kostet viel Geld, wäre das nicht in der Einstellung weiterer Kolleg*innen oder im Schulbau besser angelegt?

Wir als Kolleg*innen und wir als GEW haben die Unterfinanzierung der Bildung nicht zu verantworten. Jahrzehntelange Kürzungspolitik hat zu einem Sanierungsstau, zu einer höheren Unterrichtsverpflichtung, zu Zusatzaufgaben und auch zum Lehrkräftemangel geführt. Dagegen haben wir uns immer gewehrt. Im Jahr 1996 gab es noch 5762 Lehrer*innen an stadtbremischen, öffentlichen Schulen, 2009 waren es bei kaum gesunkenen Schülerzahlen fast 1.000 weniger. Die GEW hat auch auf die seit Jahrzehnten absehbare Pensionierungswelle hingewiesen und höhere Ausbildungskapazitäten angemahnt. (z.B.: https://www.gew.de/presse/pressemitteilungen/detailseite/neuigkeiten/gew-macht-sich-fuer-sofortprogramm-lehrernachwuchs-stark/) Der Senat hat dagegen vor wenigen Jahren noch Lehramtsstudiengänge gestrichen.

Nun sind wir in der Lage, dass wir alles und alles gleichzeitig benötigen. Der Lehrkräftemangel und die Konkurrenz der Bundesländer um Lehrkräfte zwingen nun dazu, die Attraktivität des Lehrberufs zu erhöhen – oder den Anspruch auf Qualität für die Bildung aufzugeben. Erste Länder haben bereits Beschlüsse für eine gleiche Bezahlung/Besoldung gefasst. Wenn Bremen dem nicht folgt, wird das Land auf Dauer mit studentischen und anderen nicht (fertig) ausgebildeten Lehrkräften auskommen müssen.

Was habt Ihr bisher gemacht?

Gemeinsam mit der GEW Hamburg und Schleswig-Holstein haben wir im Herbst 2015 an die sozialdemokratischen Minister*innen bzw. Senator*innen appelliert, die Bezahlung der Gundschul- und Sek-I-Lehrkräfte endlich den anderen Lehrämtern anzupassen, zumal die Ausbildung u. a. in den o. g. drei Bundesländern für alle Lehrämter mittlerweile einheitlich 10 Semester an der Universität und 18 Monate im Referendariat beträgt. Mit unterschiedlichen Gründen lehnten die Bildungsverantwortlichen unsere Forderungen ab. In Bremen kann Bildungssenatorin Frau Dr. Bogedan (SPD), die uns bewegenden Gründe „gut nachvollziehen“. Gleichzeitig bitte sie jedoch um Verständnis dafür, dass sie uns in Besoldungsfragen nicht entgegen kommen könne. Dies gelte erst recht, „weil ich mich als Bildungssenatorin eines so genannten Nehmerlandes im Rahmen des Länderfinanzausgleichs nicht oberhalb der Besoldungsstruktur der anderen Länder, insbesondere der Geberländer, stellen kann“. Um den politischen Druck auf die Bildungsverantwortlichen zu erhöhen, haben die drei GEW-Landesvorsitzenden bzw. Vorstandssprecher Astrid Henke (Schleswig-Holstein), Anja Bensinger-Stolze (Hamburg) und Bernd Winkelmann (Bremen), eine Stellungnahme zum EqualPayDay am 19.03.2017 herausgegeben und sie aufgefordert, der Forderung „Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit von Männer und Frauen“ nachzukommen und die Grundschullehrkräfte, die zu über 80 Prozent weiblich sind, endlich besser zu bezahlen. In einem von der GEW in Auftrag gegebenen Gutachten belegt Prof. Dr. Eva Kocher nämlich, dass aufgrund des hohen Anteils von Frauen in dieser Schulform die A12 Besoldung von Frauen an Grundschulen eine mittelbare Diskriminierung darstellt.

Im Landesvorstand haben wir seit 2016 immer wieder zu diesem Thema informiert, diskutiert und entsprechende Beschlüsse gefasst, so auch beim Bremischen Gewerkschaftstag im vergangenen Jahr. Auch mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen vor der Bildungsdeputation und in der Bildungsbehörde haben wir unserer Forderung Nachdruck verliehen.

Und hat es was gebracht???

Senatorin Bogedan hat mit Wirkung zum 1.7.2017 die vor Jahrzehnten für Lehrkräfte gestrichene „Allgemeine Stellenzulage“ zumindest für Kolleg*innen in den Besoldungsgruppen A12 und A12a wieder eingeführt (bei Vollzeit monatlich damals 87,21 Euro). Dem „ersten wichtigen Schritt zur Verbesserung der Bezahlung für Grundschullehrkräfte mit dem Ziel der A13-Besoldung" (Claudia Bogedan), müssen schnell weitere folgen zumal das Argument, ein Nehmerland dürfe kein Vorreiter sein, weggefallen ist: Mit der Hilfe von reichlich Druck der GEW-Kolleg*innen haben mit Berlin und Brandenburg erste Bundesländer E13 für (neu ausgebildete) Grundschullehrkräfte bereits umgesetzt bzw. beschlossen, alle Lehrkräfte in einem Stufenplan von 2019 an bis August 2020 nach A13 zu heben. In NRW gibt es ähnliche Ankündigungen.

Ich bekomme schon A13 / E13 oder mehr

Liebe Kollegin, lieber Kollege, bitte teile doch Deine aktuelle Besoldungs- bzw. Gehaltsgruppe unserer Mitgliederverwaltung mit: gross[at] gew-hb [dot] de bzw. 0421-33764-35. Dann zahlst Du zwar künftig einen etwas höheren Beitrag, bekommst dann aber zielgenau passende Angebote – etwa für Schulleitungen. Unsere Berufshaftpflichtversicherung und der Rechtsschutz sind an eine satzungs- und wahrheitsgemäße Beitragszahlung geknüpft.

Wie geht es jetzt weiter?

So wie Nordrhein Westfalen und Schleswig-Holstein ihre Initiativen für „JA13“ (so der Titel der Bundes-Kampagne für A13 / E13: https://www.gew.de/ja13/) mit einem rechtlichen Gutachten untermauert haben, hat auch die GEW Bremen – gemeinsam mit Hamburg – für die ganz speziellen Besoldungsstrukturen ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. Am 13.03.18 haben wir das Ergebnis vorstellen können. Dann können wir einschätzen, wie und in welcher Form der Klageweg beschritten werden kann.

Ohne unseren Protest und das Engagement der Kolleg*innen wird es aber nicht voran gehen.

Macht mit! Zeigt Eure Solidarität! Unterstützt die GEW Forderung: JA 13 – weil Grund‐ und Oberschullehrerinnen es verdienen!