Die »Landesdiener« müssen sich darauf verlassen, dass ihre Dienstherren die Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst auf sie übertragen. Aber seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 können die Bundesländer entscheiden, ob und in welcher Form sie die Tarifabschlüsse für die eigenen Beamten übernehmen wollen. Bremen hat diesen Spielraum wiederholt genutzt, um den Lehrkräften – vor allem angesichts der zum Teil problematischen Haushaltslagen – Sonderopfer abzuverlangen. Kein großer Trost für die Lehrkräfte ist da die Regierungserklärung von Bürgermeister Jens Böhrnsen. Er hält die unterschiedliche Besoldungsrechtslage für ein bitteres Ergebnis und einen Flickenteppich. Bremen stehe aber unter dem »Druck der finanzschwächeren Länder, die Bezahlung ihrer Beamten als Einsparpotenzial zu nutzen«, so der SPD-Politiker.
Das Bundesbesoldungsgesetz schreibt dagegen vor, dass auch das kleinste Bundesland schon jetzt das Beamtensalär regelmäßig anzupassen hat – und zwar »entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse «. Nach neun Jahren Förderalismusreform zeigt sich aber, dass die Verlagerung der Kompetenzen hin zu den Ländern massive negative Folgen hat. Auch Bremen ist seitdem selbst für das Dienstrecht, darunter auch die Besoldung seiner Beamtinnen und Beamten, zuständig. Seither werden die Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst der Länder oft nur noch unvollständig oder gar nicht auf die Beamtinnen und Beamten übertragen – oft erfolgt eine Bezahlung nach Kassenlage. Dies hat dazu geführt, dass sich die Besoldung von Lehrkräften in den Bundesländern immer weiter auseinander entwickelt hat – eine lebenslange Abkopplung ist die Folge. Die Differenz zwischen den Bezügen liegt oft schon im dreistelligen Eurobereich monatlich. In den ärmeren Ländern – vor allem im Norden – verdienen die Lehrkräfte bis zu 18 Prozent weniger als im reicheren Süden.
Obwohl es im vergangenen Jahr einen ersten Erfolg gab, als nach Widerstand unter anderem von der GEW die Beamtenbesoldung vom Verfassungsgerichtshof NRW für verfassungswidrig erklärt wurde und es eine Nachzahlung beim Dezembergehalt gab, bleiben die Bremer Beamtinnen und Beamten im bundesweiten Vergleich an vorletzter Stelle. Deshalb bleibt die Forderung der GEW und der anderen DGB- Gewerkschaften in Bremen, dass das Ergebnis der Tarif- und Besoldungsrunde 2013/2014 – nämlich die 5,68 Prozent – Anfang diesen Jahres bei allen Kolleginnen und Kollegen angekommen sein muss. Die entsprechenden Musterklagen in Bremen werden weitergeführt. Die GEW-Besoldungsexperten ziehen für die aktuelle Tarif- und Besoldungsrunde, die bereits begonnen hat, die Schlussfolgerung, dass Beamte und Arbeitnehmer gemeinsam ihren Forderungen Nachdruck verleihen. Eine noch stärkere Abkopplung soll verhindert werden.
Studierende und LehramtsanwärterInnen fragen natürlich immer häufiger, in welchem Bundesland Lehrerinnen und Lehrer wie bezahlt werden. Und sie entscheiden sich dann häufig für das bessere finanzielle Angebot. Für Norddeutschland bedeutet dies: Viele Berufsanfänger aus Bremen und Bremerhaven oder dem Bremer Umland lassen sich von der lukrativeren Besoldung vor allem in Niedersachsen und Hamburg
locken. Dadurch verschärft sich ein schon bestehendes Problem: Bundesländer mit unterdurchschnittlichem Besoldungsniveau für Einstiegsgehälter (siehe Tabelle) haben immer größere Probleme, einen ausreichenden Lehrkräftenachwuchs zu organisieren.
Bei den vielen unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern ist es schwierig, eine Vergleichbarkeit herzustellen. Zum Beispiel gilt das Dienstaltersprinzip nicht mehr überall in Deutschland, einige Länder haben Erfahrungsstufen eingeführt, der Berufseinstieg erfolgt in verschiedenen Stufen. Ein Versuch, vergleichbare Daten abzubilden, ist die Tabelle zum Stichtag 1. April 2014.
Dabei ist u beachten:
Seit dem 10.04.2014 hat es einige Veränderungen gegeben, z.B. die verspätete Besoldungsanpassung in NRW und Bremen), die das Gesamtbild jedoch nicht verändern. Die Tabelle wird zurzeit vom GEWHauptvorstand aktualisiert.
Die Werte für Sachsen und Berlin laufen »außer Konkurrenz«. Hier wird zurzeit nur im Angestelltenverhältnis eingestellt. Die Brutto- und Nettowerte liegen hier wegen der Sozialversicherungsbeiträge relativ weit auseinander. Berlin arbeitet in der Konkurrenz um qualifizierte BewerberInnen mit Zulagen.