Bremen – "GEW und ver.di sehen es als ein zukunftsweisendes Signal, dass sich Behörde und Hochschulleitungen mit den Interessensvertretungen der Beschäftigten auf Grundsätze für bessere Arbeitsbedingungen geeinigt haben. Nun müssen die Grundsätze an den Hochschulen tatsächlich umgesetzt werden. Wir erwarten außerdem, dass die Prinzipien des Kodex in der anstehenden Novelle des Bremischen Hochschulgesetzes berücksichtigt werden“, betonen Inge Kleemann, Hochschulreferentin der GEW Bremen und Ulrike Schilling, Gewerkschaftssekretärin ver.di, unisono.
Für die Gewerkschaften war die Schieflage im Verhältnis von unbefristeten und befristeten Stellen sowie bei Lehraufträgen Anlass, die Verhandlungen anzustoßen. Dauerstellen für Daueraufgaben, klingt selbstverständlich, ist bei einem Verhältnis von neun befristeten zu einer unbefristeten Stelle im wissenschaftlichen Mittelbau allerdings mit gutem Grund eine zentrale Forderung der Gewerkschaften. Im Kodex bekennen sich nun auch Senatorin und Hochschulleitungen dazu. Damit haben die Hochschulen jetzt die Aufgabe vor sich, Personalkonzepte vorzulegen, die ein sachgerechtes Verhältnis von unbefristeten zu befristeten Stellen festlegen und bestimmen, für welche Aufgaben Dauerstellen vorzuhalten sind. „Erfahrungsgemäß haben Hochschulleitungen und Personalvertretungen in diesen Fragen unterschiedliche Ansichten. Die Personalräte müssen in die Diskussion einbezogen werden, damit die Interessen der Beschäftigten vertreten werden“, fordert Inge Kleemann, Hochschulreferentin der GEW und kritisiert: „Konkretere Entfristungsmaßnahmen werden im Kodex allerdings nicht benannt. Die Gewerkschaften hätten hier gerne eine Verpflichtung gesehen, zu der sich die Senatorin und die Hochschulleitungen jedoch noch nicht bekennen wollten.“ Gewerkschaften und Interessenvertretungen hatten vorgeschlagen, Beschäftigte im Drittmittelbereich spätestens nach achtjähriger Beschäftigung regelhaft zu entfristen.