Frühkindliche Bildung
GEW-Gutachten zu KiTa-Öffnungen
Besonders dringliche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Prozess der Öffnung der Kindertagesstätten und an Einrichtungen der Jugendhilfe
Kleine Kinder und ihre Familien haben in der Zeit des weitgehenden Shutdowns besondere Lasten getragen. Die Kinder brauchen ihre Freundinnen und Freunde, sie kompensieren nicht wie ältere Kinder vieles über soziale Medien. Die Eltern jüngerer Kinder haben es besonders schwer, bei geschlossenen
Kitas ihren Beruf auszuüben. Schwierige Familienverhältnisse zeigen sich wie unter dem Brennglas, wenn man gemeinsam „eingesperrt“ ist. Von daher verwundert es nicht, dass der gesellschaftliche Druck, die Kitas zu öffnen, von Woche zu Woche zunimmt.
Vor dem Hintergrund geplanter, angekündigter KiTa-Öffnungen in Bremen ist das von der GEW in Auftrag gegebene Gutachten des Arbeitsrechtlers Wolfhard Kohte von besonderer Wichtigkeit.
Diese Botschaften gibt uns Prof. Kohte mit auf den Weg:
- Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht!
Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Risikogruppen zu schützen und sie über ihre Rechte zu informieren. Dazu gehört auch, Risikogruppen gemeinsam mit den Interessenvertretungen zu definieren. - Nicht ohne die Interessen- und Beschäftigtenvertretungen!
Bei der Bestimmung von Risikogruppen und bei der Festlegung eines innerbetrieblichen Verfahrens zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen sind die unterschiedlichen Interessen- und Beschäftigtenvertretungen mindestens zu beteiligen. - Risikogruppe schließt auch Kontaktpersonen mit ein!
Wer mit einer Person zusammenlebt, die einer Risikogruppe zugehörig ist, hat unter Umständen Anspruch auf eine Freistellung oder Umsetzung. Dies ist von der Intensität der Gefährdung abhängig und deshalb als Einzelfall zu untersuchen.
GEW-Gutachten – Was die Kitaöffnungen für Risikogruppen bedeuten
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In Bremen sind zur weiteren Ausgestaltung eben auch die Interessenvertretungen zuständig (siehe Punkt 2 des Gutachtens). Es stellt sich natürlich die Frage, mit welchem Personal innerhalb der Fürsorgepflicht den Kolleg*innen gegenüber die SKB diese Öffnungen ausgestalten will.
Das was wir brauchen, ist ein kurzfristig eingesetzter "runder Tisch" mit Trägern, Eltern, Gewerkschaften, Personalvertretungen und Politik, der genau und trägerübergreifend transparent die Rahmenbedingungen klärt, unter denen die weitere Öffnung von Kitas wieder passieren kann.
Dem nachvollziehbaren Druck von Eltern darf nicht durch Aushebeln des Gesundheitsschutzes der Fachkräfte begegnet werden. Hygienekonzepte (die auch den Kindern nutzen!) müssen überprüfbar und einhaltbar sein. Kitas sind in erster Linie Bildungseinrichtungen und eben nicht lediglich ein Ort, in dem Kinder betreut werden.
Die Gutachten der GEW im Überblick:
- GEW-Gutachten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz I
- GEW-Gutachten zu Riskogruppen II
- Gutachten Schulöffnungen Schutzabstände III
- Gutachten KiTa-Öffnungen/Einrichtungen der Jugendhilfe IV
- Gutachten Öffnung und Digitalisierung der Hochschulen V
Allgemeine Infos – ständig aktualisiert