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Arbeitsplatz Hochschule

GEW: „Frist ist Frust – Zukunftsvertrag für Dauerstellen nutzen!“

Bildungsgewerkschaft fordert die zukünftige Bremer Landesregierung zu wirksamen Maßnahmen auf

Bremen – Der Landesverband Bremen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat Bund und Länder zur Nachbesserung des im Mai ausgehandelten „Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ aufgefordert, der ab 2021 den Hochschulpakt ablösen soll. „Gut, dass der Zukunftsvertrag entfristet wird und auf unbestimmte Zeit laufen soll. Das gibt den Hochschulen Planungssicherheit. Absolut unverständlich ist, dass die aus dem Programm finanzierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weiterhin semesterweise geheuert und gefeuert werden können. Wir brauchen eine verbindliche Verpflichtung, dass mit den Bund-Länder-Mitteln in Zukunft ausschließlich unbefristete Beschäftigungsverhältnisse finanziert werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder sollten den Zukunftsvertrag daher überarbeiten“, sagte Bernd Winkelmann, Landesvorstandssprecher der GEW Bremen, mit Blick auf die heutige Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs des Bundes und der Länder.

„Neun von zehn wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden mit einem Zeitvertrag abgespeist, die Hälfte der Verträge hat eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Eine Fortsetzung des aus dem Ruder gelaufenen Befristungsunwesens ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht der hoch qualifizierten und motivierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, auch die Kontinuität und Qualität von Lehre und Studium werden unterminiert – Frist ist Frust. Bund und Länder müssen den Zukunftsvertrag nutzen, um die Beschäftigung an den Hochschulen zu stabilisieren“, betonte Bernd Winkelmann.

Immerhin sehe der vorliegende Entwurf der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz für den Zukunftsvertrag vor, dass die Länder bei der Verwendung der Mittel Schwerpunkte beim Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen setzen, erklärte Winkelmann: „Ein Erfolg der Kampagne ‚Frist ist Frust‘ von GEW, ver.di und dem Mittelbaunetzwerk NGAWiss.“ Sollten die Regierungschefinnen und -chefs den Zukunftsvertrag in der vorliegenden Fassung unterschreiben, sei das Land Bremen in der Pflicht, die abstrakten Vorgaben konkret umzusetzen. „Wir fordern die zukünftige Bremische Landesregierung auf, in den im Zukunftsvertrag vorgesehenen Verpflichtungserklärungen konkrete Zielzahlen für die Erhöhung des Anteils der Dauerstellen am Hochschulpersonal zu benennen und Maßnahmen zur Zielerreichung im Einzelnen zu beschreiben. Dafür haben wir viele gute Ideen! Die GEW ist gerne zu Gesprächen über die Ausgestaltung der Verpflichtungserklärungen bereit“, machte Winkelmann deutlich.

Im Wahlkampf zur Bremischen Bürgerschaft hat die GEW Bremen die wissenschaftspolitischen Sprecher*innen aller Fraktionen auf einer Podiumsdiskussion befragt, welche konkreten Schritte bei der Umsetzung des Zukunftsvertrags in Bremen folgen müssten. Unisono betonten diese, einen erheblichen Anteil der Gelder für die Entfristung von Stellen einzusetzen. Die GEW erwartet daher, dass sich dies auch im Koalitionsvertrag wiederfindet.

„Befristung in der Wissenschaft muss auf das Maß zurückgestutzt werden, wo es tatsächlich um klar definierte temporäre Qualifikationsstellen (z.B. Promotionsstellen) oder echte, kurzfristige Projekte geht“,

erklärt Ralf E. Streibl, Sprecher der Fachgruppe Hochschule und Forschung der GEW Bremen: „Für eine stabile Sicherung der Qualität von Studium und Lehre und zur Aufrechterhaltung von Erfolgen im Bereich von  Forschung und Wissenschaftstransfer sind mehr Dauerstellen erforderlich. Eine aktiv gestaltende Umsetzung des Zukunftsvertrags durch das Land bietet die Chance, konkreten Fehlentwicklungen an den Hochschulen nachhaltig entgegenzuwirken.“

Info: Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern hat sich am 3. Mai auf die künftige Ausgestaltung des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ (bisher Hochschulpakt) verständigt. Ziel des Zukunftsvertrags sind der Erhalt der mit Hilfe des Hochschulpakts ausgebauten Studienkapazitäten sowie die Sicherung guter Studienbedingungen und einer hohen Qualität der Lehre. Dafür stellt der Bund jährlich 1,88 Milliarden Euro, ab 2024 jährlich 2,05 Milliarden Euro bereit. Die Länder müssen Mittel in gleicher Höhe beisteuern.

Die abschließende Entscheidung über den Zukunftsvertrag trifft heute die Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs des Bundes und der Länder.

Im Zuge der Kampagne „Frist ist Frust“ hat sich die GEW gemeinsam mit ver.di und dem Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft für die Weiterentwicklung des Hochschulpakts zu einem „Entfristungspakt 2019“ eingesetzt (www.frististfrust.net). Eine entsprechende Online-Petition haben  in kurzer Zeit über 15.000 Menschen unterzeichnet.

Für Nachfragen steht zur Verfügung: 
Ralf E. Streibl | Sprecher FG Hochschule und Forschung
E-Mail: kontakt[at]gew-uni-bremen[dot]de

Kontakt
Ralf E. Streibl
Sprecher | FG Hochschule und Forschung