Stress am Tabellenende – die Reaktionen an der Behördenspitze
Als der UNO-Beauftragte Lemke noch Senator für Bildung war, richtete sich der Blick insbesondere auf die einzelnen Akteure, die für die Umsetzung von Bildung und Erziehung in Bremen und Bremerhaven zuständig sind. Anders als in seiner vorangegangenen Berufsphase forderte Lemke von den Beschäftigten mehr Leistung, ohne Gegenleistungen des Arbeitgebers überhaupt zu erwägen.
Je mehr Tabellen mit Bremen als „roter Laterne“ von der OECD veröffentlicht wurden, desto mehr Erlasse und Verordnungen sollten den Mängeln abhelfen. Sie brachten ein Mehr an Bürokratie (z.B. Leistungsbewertung in der Grundschule) und an Pflichten (Fortbildungs-, Kooperations-, Präsenzpflicht). Vor ihren Auswirkungen auf das Schulsystem und auf die Beteiligten (z.B. durch höhere Belastungen) verschloss man aber die Augen.
Der Blick aufs Ganze: Das neue Schulgesetz und die Einheit des Bundeslandes
Gemäß schulpolitisch richtiger Überzeugungen formuliert das novellierte Schulgesetz von 2009 den Auftrag bremischer Schulen, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln (§ 3 (4)). Der gleichzeitig zwischen SPD, CDU, Grünen und FDP in Bremen vereinbarte zehnjährige „Schulfrieden“ verdeutlicht die Halbherzigkeit, mit der der Inklusionsgedanke umgesetzt werden soll. Die Ausgestaltung der Sekundarstufe I in – mindestens – Oberschulen, Gymnasien und Werkschulen zeigt einen Widerspruch auf, der in das neue Schulgesetz eingewoben wurde: Inklusion in mehreren Säulen kann nicht gelingen!
In Bremerhaven wurde für geraume Zeit der Gedanke verbreitet, mit § 6 Schulverwaltungsgesetz dürfe die Kommune einen Ausgestaltungsspielraum nutzen, mit dem ein höheres Maß an Integration gewonnen werden könne. Unabhängig von einer juristisch endgültigen Bewertung hat sich die Große Koalition in Bremerhaven dem stadtbremischen System angeschlossen und mindestens bis zum Ende der Legislaturperiode die Parallelität von Oberschulen und Gymnasien abgesichert.