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Für den Erhalt und den Ausbau der Rahmenbedingungen für Inklusion

Gemäß § 3(4) des Schulgesetzes haben die bremischen Schulen den Auftrag, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln. Nachdem sich die Bremer Grundschulen schon vor vielen Jahren auf diesen Weg begeben haben, nehmen auch die Oberschulen seit einiger Zeit Kinder mit anerkanntem sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und Verhalten auf.

Damit die Integration dieser Kinder gelingen kann, wurde von der Bildungsbehörde für die zu bildenden sogenannten Inklusionsklassen (I-Klassen) folgender Ressourcenrahmen zur Verfügung gestellt:

  • In den I-Klassen sollen bis zu 22 Kinder unterrichtet werden, davon maximal 5 Kinder mit anerkanntem sonderpädagogischen Förderbedarf LSV (17 + max.5 = max.22).
  • Für jede I-Klassen ist ein Klassenlehrerteam, bestehend aus Regel- und Sonderschullehrkraft zuständig.
  • Im Umfang von 15 Unterrichtsstunden fördert und unterrichtet die Sonderschullehrkraft in Doppelbesetzung mit im Unterricht der I-Klasse.
  • Mit den möglichen weiteren Stunden erteilt die Sonderschullehrkraft Fachunterricht im Jahrgang.
  • Außerdem erhält jede Oberschule als weitere Funktionsstelle innerhalb der Schulleitung eine ZuP-Leitung, die möglichst mit einer Sonderschullehrkraft besetzt werden soll.
  • Viele Oberschulen erhalten einen Sozialarbeiter, der speziell für die Probleme der Kinder mit besonderen Bedarfen zuständig ist.
  • Da das Tätigkeitsfeld der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen die Bereiche Unterricht, Beratung und Diagnostik umfasst, wurden jeweils 2 Stunden für Beratung und Diagnostik zugesagt.

Mit diesen Rahmenbedingungen stiegen die Lehrkräfte an den Oberschulen optimistisch in den Inklusionsprozess ein. Ähnlich wie in den Grundschulen, die seit Jahren unter den mangelhaften Rahmenbedingungen, insbesondere der fehlenden sonderpädagogischen Unterstützung, leiden, gibt es auch an zahlreichen Oberschulen konkrete Hinweise, dass die oben genannten Mindestbedingungen nicht mehr gelten:

  • Seit dem Schuljahr 12/13 gibt es nicht mehr eine Sonderschullehrkraft pro I-Klasse, sondern die Sonderpädagogikstunden werden zusammen gezählt und auf alle IKlassen an der Schule verteilt.
  • Es gibt nicht mehr in allen I-Klassen Klassenlehrerteams aus Regel- und Sonderschullehrkraft.
  • Die Sonderschullehrkräfte können kaum noch eigenständigen Unterricht im Jahrgang erteilen, Fachunterricht in anderen Jahrgangsstufen ist inzwischen auch üblich.
  • In nicht mehr allen I-Klassen finden 15 Unterrichtsstunden in Doppelbesetzung durch den Sonderschulklassenlehrer statt.
  • Als Doppelbesetzung in den I-Klassen zählt oft inzwischen die Anwesenheit einer weiteren Regelschullehrkraft, eines Sozialpädagogen oder einer pädagogischen Mitarbeiterin.
  • Außerdem gibt es an vielen Oberschulen I-Klassen mit mehr als 22 Kinder, in den meisten Fällen ohne weitere Stundenzuweisungen. Es gibt sowohl Klassen mit 6 oder 7 Kindern mit anerkanntem sonderpädagogischen Förderbedarf, Klassen mit 18 oder 19 Regelschülern und auch Kombinationen aus beidem.
  • An allen Grund- und Oberschulen sind die Sonderschullehrkräfte mit ihrer gesamten Unterrichtsverpflichtung im Unterricht eingebunden. Zeit für Beratung und Diagnostik ist nicht vorgesehen.
  • Die für die Förderung der Kinder mit erhöhten Bedarfen erforderliche Doppelbesetzung wird an vielen Schulen - auch langfristig – für Vertretungsunterricht aufgehoben.

Der Grundgedanke der Schulen und der dort stattfindenden inklusiven Beschulung: “Jedes Kind soll seinen Fähigkeiten entsprechend gefördert und gefordert werden“ wird mit den Verschlechterungen der Rahmenbedingungen ad absurdum geführt. Es droht nicht nur die inklusive Beschulung in den Oberschulen, sondern das Modell „Oberschule“ insgesamt zu scheitern: Die Lehrkräfte können weder den Kindern gerecht werden, die sie auf die gymnasiale Oberstufe vorbereiten wollen, noch können sie die Kinder mit besonderen Bedarfen angemessen fördern. Dass die Akzeptanz der inklusiven Beschulung in den Schulen und auch in der Öffentlichkeit durch diese Verschlechterungen weiter sinkt, sei nur am Rande erwähnt.
Die GEW-Landesfachgruppe "Inklusive Schule und Sonderpädagogik" erwartet eine sofortige Rückkehr zu den oben beschriebenen Mindestbedingungen der inklusiven Beschulung.

Zu den besonderen Bedingungen der Inklusion in Grundschulen:

In den Grundschulen Bremens werden Schülerinnen und Schüler im Bereich LSV seit Jahren inklusiv beschult. Bis heute gibt es für diese Arbeit keine verbindlichen Rahmenbedingungen und keine festgelegten Standards.
Wir fordern deshalb, dass auch für die inklusive Beschulung im Primarbereich in Anlehnung an die o.g. Vorgaben für die Oberschulen verlässliche Ressourcenrahmen zur Verfügung gestellt werden.
Nur so kann der Auftrag des Schulgesetzes in allen Schulen umgesetzt werden mit einem Unterricht, der allen Schülerinnen und Schülern von Klasse 1 bis 10 gerecht werden kann.

Für die Landesfachgruppe: Siebo Donker, Gunhild Rustrat, Rudolf Siemer

Kontakt
Karsten Krüger
Schriftleiter des Bildungsmagaz!ns
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