Hochschule
Fragen zur Wissenschaftspolitik
Acht Fragen der GEW zur bremischen Wissenschaftspolitik
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Ein großer Teil der Studierenden lebt in Armut oder sind armutsgefährdet, insbesondere wenn sie nicht bei den Eltern wohnen. Angesichts der Inflation ist diese Armut immer gravierender. Was wollen Sie im Land Bremen konkret tun, um Studierende kurzfristig zu entlasten und dauerhaft zu unterstützen?
Wir wollen, dass alle Studierenden ohne Existenzängste ihrem Studium nachgehen können. Gleichzeitig ist es wichtig, andere Angebote wie die psychologische Beratung in Krisenzeiten oder die Möglichkeit des Nachteilsausgleichs, wenn Pflegearbeit geleistet werden muss, im Blick zu haben.
Wir setzen uns auch in Zukunft für eine Instandhaltung und Schaffung weiterer Plätze in Studierendenwohnheimen ein, gerade auch in Bremerhaven. Es bedarf einer soliden Finanzierung des Studierendenwerks, um günstige Mieten und Preise in Wohnheimen und Mensen zu garantieren. Auch finanzierbarer Wohnraum in der Innenstadt muss sichergestellt werden. Die Bundesregierung hat bereits erste Reformen des BAföG auf den Weg gebracht, um es für mehr Menschen zugänglich zu machen. Wir werden uns auf Bundesebene weiterhin dafür einsetzen, dass die BAföG-Sätze so weit angehoben werden, dass sie auch steigende Mieten und Lebenshaltungskosten decken. Auch machen wir uns für ein elternunabhängiges BAföG stark.
Um die Folgen der hohen Inflation und der Energiekrise für besonders betroffene Bürgerinnen und Bürger, darunter auch für Studierende, kurzfristig abzumildern, hat die CDU-Bürgerschaftsfraktion Bremen gefordert, für mindestens zwölf Monate auf die Erhöhung beziehungsweise Neueinführung von Gebühren, Abgaben, Steuern, Eintrittsgeldern, Beförderungsentgelten und Preisen für die Verpflegung unter anderem in Mensen zu verzichten. Diese Forderung wurde von der Regierungskoalition abgelehnt. Um Studierende zu unterstützen, setzt sich die CDU Bremen für eine Aufwandsentschädigung von mindestens 400 Euro für diejenigen ein, die ein Praxissemester im bremischen öffentlichen Dienst oder in nachgeordneten bremischen Einrichtungen und Anstalten absolvieren. Wir wollen außerdem die Bearbeitung der Bafög-Anträge beschleunigen. Mittel- und langfristig wollen wir mehr bezahlbaren studentischen Wohnraum für Studierende schaffen, indem wir diesen fördern und private Träger unterstützen, in dem Bereich tätig zu werden.
Für Studienanfänger*innen aus Bedarfsgemeinschaften hat die Bremer Koalition in der aktuellen Legislaturperiode das Studienstartstipendium eingeführt. Dieses möchten wir verstetigen und für weitere einkommensschwache Studierende öffnen. Nachdem die Abschaffung der Langzeitgebühren in dieser Legislatur durchgesetzt wurde, kämpfen wir nun für die vollständige Abschaffung der Verwaltungsgebühren.
Im Studierendenwerk ist es gelungen, die Preise für Essen und Mieten in der aktuellen Krise nur sehr gering zu erhöhen und die gestiegenen Energiekosten nicht auf die Preise umzulegen. Das Studierendenwerk muss deutlich besser vom Land gefördert werden, um weiter steigende Essenspreise oder höhere Mieten zu verhindern und um ausreichend günstigen Wohnraum für Studierende zu bauen. Wir wollen 1.000 zusätzliche Wohnheimplätze schaffen.
Auf Bundesebene kämpfen wir für eine echte BAföG-Reform, in der es einen elternunabhängigen Vollzuschuss gibt, mit dem man die steigenden Mieten in einer Großstadt wie Bremen finanzieren kann.
Als Freie Demokraten sind wir der Auffassung, dass Studierende bessergefördert werden sollten. Seit Übernahme des Bildungsministeriums konnten wir maßgebliche Fortschritte erzielen, wie beispielsweise eine erhebliche Erhöhung des BAföG-Satzes und die Senkung von Zugangshürden, um mehr Studierenden den Zugang zu BAföG zu ermöglichen. Darüber hinaus haben wir die Auszahlung einer einmaligen Unterstützung in Höhe von 200 Euro ermöglicht. Wir bleiben auch in Zukunft engagiert in unserer Unterstützung für Studierende.
30 Prozent der Studierenden in Deutschland sind einer aktuellen Untersuchung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands zufolge von Armut betroffen. Vom Bund wurden finanzielle Entlastungen durch die Energiepreispauschale, den Heizkostenzuschuss und eine Einmalzahlung beschlossen, von denen alle Studierenden profitieren. Auch die BAföG-Reform von 2022 geht mit der Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten, mit der Erhöhung der Freibetragsgrenzen und Bedarfssätze in die richtige Richtung. Wir wollen darüberhinaus einen elternunabhängigen Anspruch, keine Altersgrenzen mehr und die schrittweise Rückkehr zum Vollzuschuss erreichen. In Bremen haben wir mit der Abschaffung der Langzeitstudiengebühren und der Senkung des Verwaltungskostenbeitrags die finanzielle Belastung von Studierenden verringert und ein neues Studienstart-Stipendium eingeführt, an dem wir festhalten und das wir weiter ausbauen wollen.
- Die Konkurrenz um Fachkräfte macht auch vor den Hochschulen nicht halt. Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Arbeit im öffentlichen Dienst attraktiv zu machen um Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung, Wissenschaftler*innen und Wissenschaftsmanager*innen für die Hochschulen Bremens zu gewinnen?
Neben guten Tarifverträgen müssen zur Attraktivierung des Berufsfeldes auch die Arbeitsbedingungen verbessern werden. Deswegen fordern wir z. B. mehr unbefristetes Personal für Studiengangsorganisation und Lehre. Zudem sollten wissenschaftliche Mitarbeiter*innen in der Regel im Umfang einer vollen Stelle beschäftigt werden. Bei Anstellungen für wissenschaftliche Qualifizierungen muss die gesetzliche Regelung, dass mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit für eben diese Qualifizierung zur Verfügung stehen, eingehalten werden. Außerdem muss die Arbeitsvertragsbefristung hier der durchschnittlichen Qualifizierungsdauer entsprechen (bzgl. WissZeit VG siehe auch Antwort auf Frage 3). Die beruflichen Perspektiven wollen wir z. B. durch neue u.a. familienfreundlichere Karrieremodelle auch für den Mittelbau stärken.
Wir setzen uns zudem für einen Tarifvertrag (TVStud) für studentische Beschäftigte ein. Auch wollen wir die Praktikumsvergütung in der öffentlichen Verwaltung deutlich ausweiten.
Grundsätzlich halten wir eine Verbesserung der Verhältnisse von Beschäftigten im Wissenschaftsbereich, insbesondere im Mittelbau, sowie mehr Transparenz sowie Verlässlichkeit durch mehr Dauerbeschäftigung für notwendig, damit die Hochschulen ein attraktiver Arbeitsort bleiben. Um mehr Fachkräfte nach Bremen zu holen, wollen wir eine Gesamtstrategie des Bremer Wissenschaftsmarketings verabschieden und diese zügig umsetzen. Um die Hochschulen bei der Gewinnung des professoralen Nachwuchses wettbewerbsfähiger zu machen, hat sich die CDU-Fraktion Bremen im Rahmen der Beratungen zum 6. Hochschulreformgesetz für die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die sogenannten „Tandem-Professuren“ und die Absenkung der Lehrverpflichtung für sie eingesetzt. Die rot-grün-rote Koalition hat diese Forderung jedoch abgelehnt. Des Weiteren unterstützt die CDU Bremen eine angemessene und attraktive Vergütung von Professor:innenstellen an HAWs als Teil diverser Maßnahmen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit untereinander und mit der Wirtschaft zu wahren.
DIE LINKE steht für gute Arbeitsbedingungen auch an den Hochschulen. Hierzu gehört natürlich, das Prinzip Dauerstellen für Daueraufgaben umzusetzen. Auch Personen, deren Arbeit immer wieder über Drittmittel finanziert wird, sollten unbefristet angestellt sein. D.h. Drittmittel müssen auch zur Finanzierung entfristeter Stellen eingesetzt werden können. Zu diesem Zweck bilden wir für die Bremer Hochschulen einen Überbrückungsfonds und setzen uns auf Bundesebene dafür ein, dass die Förderrichtlinien entsprechend geändert werden.
Wir wollen Förderrichtlinien und -zeiträume konsequent so umgestalten, dass Betreuungs- und Pflegezeiten großzügig angerechnet werden können, und fordern dies auch von den Drittmittelgebern. Wenn diese hierzu nicht bereit sind, schaffen wir einen Landesfonds, um Förderverlängerungen für Familienzeiten zu ermöglichen.
Die Lehrverpflichtungsverordnung muss fundamental überarbeitet werden, um Lehrende zu entlasten und zeitgemäße Lehrformate, wie beispielsweise Teamteaching, zu fördern.
Wir unterstützen die studentischen Hilfskräfte, die für einen eigenen Tarifvertrag kämpfen, und erwarten, dass die Tarifgemeinschaft der Länder endlich in entsprechende Verhandlungen eintritt.
Es ist an der Zeit, dass Bremen seine Universitäten angemessen finanziert, damit die Stadt nicht weiterhin weit hinter dem Bundesdurchschnitt zurückbleibt. Unser Ziel ist es, den Anschluss wiederherzustellen und sicherzustellen, dass die Universitäten nicht länger auf Drittmittel angewiesen sind, was sowohl Forschung als auch Lehre unabhängig und stabil macht. Durch eine solide und langfristige Finanzierung werden wir den Hochschulen in Bremen und Bremerhaven die Möglichkeit geben, attraktive und nachhaltige Verträge abzuschließen, um im Wettbewerb zu bestehen.
Gute Beschäftigungsbedingungen sind unverzichtbar, um exzellente Wissenschaftler*innen und hoch qualifiziertes Personal für die Hochschulen zu gewinnen und langfristig zu binden. Wir haben einen Rahmenkodex zur Beschäftigung an bremischen Hochschulen als Selbstverpflichtung der Rektorate und Mitbestimmungsgremien erfolgreich evaluiert und neue Personalmodelle im Mittelbau geschaffen. Diesen Weg werden wir fortentwickeln und zugleich weitere Schritte unternehmen, um die Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen familienfreundlich auszugestalten. Mit den Hochschulen werden wir geeignete Maßnahmen entwickeln, um sie im zunehmenden Wettbewerb bei der Gewinnung und Entwicklung von wissenschaftlichem, technischem und Verwaltungspersonal zu stärken. Bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses werden wir besonders auf Chancengerechtigkeit und Geschlechtergleichstellung achten. Neben der Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuches u. a. bei Stipendien und Drittmittelanträgen müssen gezielte Maßnahmen zur Entlastung von Professor*innen ergriffen werden.
- Wie muss das WissZeit VG novelliert werden, um insbesondere für Postdocs und langjährig Drittmittelbeschäftigten Dauerstellen und verlässliche Perspektiven zu fördern? Wie setzen Sie sich in Bremen für eine Arbeitnehmer*innenfreundliche Auslegung des Gesetzes an den Hochschulen und der Behörde ein?
Wir haben bereits ganz konkret feste Stellen für feste Aufgaben geschaffen und wollen das noch stärker ausbauen. Eine Befristung soll auch an wissenschaftlichen Instituten und Hochschulen nur dann möglich sein, wenn nicht überwiegend Daueraufgaben übernommen werden. Die Überführung in unbefristete Arbeitsverhältnisse muss der Regelfall sein – auch für Lektor*innen und Beschäftigte, die Drittmittel anwerben.
Eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ist im Koalitionsvertrag der Bundestagsparteien festgeschrieben. Wir wollen uns im Bundesrat für diese Reform einsetzen, mit dem Ziel, Befristungsmissbrauch zu verhindern (siehe auch Antwort auf Frage 2).
Aus Sicht der CDU Bremen sind bessere Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft und Hochschulen in Deutschland notwendig, damit diese attraktiv und wettbewerbsfähig bleiben. Das WisszeitVG soll aus Sicht der CDU Bremen so novelliert werden, dass Transparenz und Verlässlichkeit bei den Karrierewegen sowie Attraktivität der Stellen für Forschende in frühen Karrierephasen gewährleistet sind und die Anliegen aller Beteiligten ausreichend berücksichtigt werden. Das am 17.03.2023 vom BMBF vorgelegte Eckpunktepapier zur geplanten Reform des WissZeitVG ist aus unserer Sicht absolut unzureichend, um diese Ziele zu erreichen. Besonders kritisch ist aus unserer Sicht die geplante Regelung, dass Beschäftigte in der sogenannten Postdoc-Phase nur noch für maximal drei Jahre befristet angestellt werden dürfen. Aus unserer Sicht sind angemessene Vertragslaufzeiten erforderlich, mit denen die angestrebte Qualifizierung erreicht werden kann. Bei Projektstellen muss die Vertragslaufzeit der Dauer des Projektes entsprechen. Auf Landesebene werden wir uns weiterhin für eine bessere Grundfinanzierung der Hochschulen und darauf aufbauend mehr Dauerstellen einsetzen. Für die Auslegung des geplanten
Gesetzes im Land Bremen bleibt der Gesetzesentwurf des BMBF abzuwarten.
Nach der Promotion muss sich zeitnah eine langfristige Berufsperspektive in der Wissenschaft anschließen. Das Sonderbefristungsrecht der Hochschulen nach der Promotion lehnen wir ab und erstreben auf Bundesebene die Abschaffung des Wissenschaftszeitvertrages für die Postdocphase.
Im Anschluss an eine Evaluation der Arbeitsverhältnisse an den Bremer Hochschulen muss das Bremische Hochschulgesetz mit dem Ziel überarbeitet werden, dass eine unbefristete Anstellung nach der Promotion die Regel wird.
Hier muss zunächst erwähnt werden, dass das WissZeit VG nicht in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt, sondern der Bundeskompetenzebene zuzuordnen ist. Als Landespartei der FDP unterstützen wir hier die Positionen unserer Vertreter auf Bundesebene in dieser Angelegenheit.
Der wissenschaftliche Mittelbau ist für die Sicherung einer hohen Qualität von Lehre und Forschung und damit für die Qualität des Hochschulstandortes von hoher Bedeutung. Benötigt wird nicht nur eine aufgabengerechte Personalaustattung und eine Personalstruktur, die planbare und transparente Karrierewege ermöglicht. Im vergangenen Jahr wurden die Ergebnisse der Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Evaluationsbericht zeigt, dass das Gesetz erneut weiterentwickelt werden muss. Insbesondere brauchen Beschäftigte in der Wissenschaft längere Vertragslaufzeiten und klarere Karriereperspektiven. Zunächst muss die Vertragsdauer einer Promotion angemessen sein und Kettenbefristungen unterbunden werden. Wir benötigen für die Postdoc-Phase schneller Klarheit, ob eine Karriereperspektive in der Wissenschaft besteht. Für den oder die das zutrifft, brauchen wir ein strukturiertes Karriereleitsystem, mit dem Verbleibperspektiven für verschiedene Aufgaben in Forschung und Lehre, für Verwaltung und Wissenschaftsmanagement geschaffen werden.
- Wo sehen Sie konkreten Handlungsspielraum zur Verbesserung der Situation der Lehrbeauftragten an den bremischen Hochschulen (Bezahlung, soziale Absicherung...)?
Die Praxis, dauerhafte Lehr- und Prüfungsaufgaben mit schlechterer Bezahlung an Lehrbeauftragte auszulagern, wollen wir unterbinden. Diese dürfen nur zur Ergänzung des Lehrangebots und insbesondere für den Einbezug von Praxisaspekten in die Hochschullehre erteilt werden. Auch muss die Finanzierung von Lehraufträgen von Grund auf neugestaltet werden und eine realistische Einschätzung der tatsächlichen Arbeitsbelastung inklusive der Vor- und Nachbereitungszeit erfolgen.
Grundsätzlich vertritt die CDU Bremen die Position, dass sich der hohe Wert der Lehrbeauftragten in den Beschäftigungsverhältnissen widerspiegeln sollte und dass es unbefristete Stellen für unbefristete Aufgaben geben muss. Der überdurchschnittlich hohen Lehrauftragsquote an manchen Hochschuleinrichtungen in unserem Bundesland soll aus unserer Sicht der Besetzung von Professuren entgegengewirkt werden.
Lehraufträge haben das Ziel, das grundständige Lehrangebot, um Einblicke aus der Berufspraxis zu ergänzen. Vor der Vergabe aller Lehraufträge ist aus Sicht der LINKEN zu prüfen, ob sie diesem Ziel entsprechen. Wenn dies nicht der Fall ist, sollen sie nicht genehmigt werden und ist alternativ die Ausschreibung einer zur Vertretung befristeten sozialversicherungspflichtigen Stelle anzustreben. Wir lehnen Kettenlehraufträge über mehrere Semester ab. Die Vergütung muss regelmäßig an die Gehaltsentwicklung der tariflich Beschäftigten angepasst werden und zukünftig auch Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen beinhalten. Wir möchten eine Vertretung der Lehrbeauftragten durch die Personalräte und Wahlrecht für die Hochschulgremien an allen Hochschulen ermöglichen.
Als Freie Demokraten respektieren wir die akademische Selbstverwaltung und sind der Auffassung, dass die Hochschulen die betreffenden Angelegenheiten intern klären sollten. Wir möchten nicht unangemessen in deren Angelegenheiten eingreifen und bitten um Verständnis, dass wir keine konkreten Handlungsspielräume benennen können. Nichtsdestotrotz möchten wir als FDP betonen, dass wir die Hochschulen bei möglichen
Vorhaben unterstützen und ihnen nach besten Kräften zur Seite stehen werden.
Unser Ziel ist und bleibt eine angemessene und faire Vergütung der Lehrbeauftragten. Gleichwohl sind Lehrbeauftragte keine abhängig Beschäftigten, sodass eine unmittelbare
Anbindung an die tarifliche Entwicklung – wie auch das Sozialgericht Bremen unter Berufung auf eine gleichlautende Entscheidung des Bundessozialgerichts vor einiger Zeit entschieden hat – nicht in Betracht kommen kann. An der HfK, die v. a. zur Sicherstellung des Einzelunterrichts im Fachbereich Musik besonders viele Lehraufträge vergeben hat, ist es gelungen, auch mit finanzieller Unterstützung des Wissenschaftsressorts Lehraufträge in hauptamtliches Personal umzuwandeln.
- Welche Bedeutung messen Sie der akademischen Selbstverwaltung in einer modernen Hochschule im Hinblick auf Transparenz und Partizipation bei und mit welchen Mitteln gedenken Sie die akademische Selbstverwaltung zu stärken? Ist eine professorale Mehrheit in den Gremien überhaupt noch zeitgemäß?
Studierende, wissenschaftliche und sonstige Mitarbeitende sind ein wesentlicher Bestandteil der Hochschulen. Dennoch haben in Gremien der akademischen Selbstverwaltung derzeit Professor*innen ein größeres Mitspracherecht. Das wollen wir ändern und eine viertelparitätische Besetzung aller Gremien einführen. Wir sind uns der offenen rechtlichen Fragen hierzu bewusst. Damit das Engagement in den Gremien der Selbstverwaltung wirklich allen offen steht und nicht zur Zusatzbelastung wird, die nur einige sich leisten können, braucht es außerdem ein realistisches System zur Anerkennung und Entlastung - etwa durch eine Deputatsreduktion und Ermäßigung der Lehrverpflichtung.
Der akademischen Selbstverwaltung messen wir einen hohen Wert ein. Sie ist aus unserer Sicht die Grundlage für die akademische Freiheit und ermöglicht, Veränderungsprozesse durch Teilnahme diverser Hochschulakteure demokratisch anzustoßen. Die Stärkung der akademischen Selbstverwaltung soll im Dialog mit allen Beteiligten geschehen, indem organisatorische, inhaltliche und kommunikative Fragen diskutiert werden können.
Die Hochschulen als Ort der demokratischen Mitbestimmung werden von uns gestärkt. In den Gremien der akademischen Selbstverwaltung streben wir eine Viertelparität an und werden per juristischem Fachgutachten prüfen, wie sich diese demokratische Erneuerung konsequent durchsetzen lässt. Die Studierendenvertretungen sollen über ein allgemeinpolitisches Mandat verfügen.
Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die akademische Selbstverwaltung und sind der Auffassung, dass die derzeitigen Regelungen angemessen sind. Aus diesem Grund streben wir keine gesetzlichen Änderungen in dieser Hinsicht an. Es ist uns ein Anliegen, dass eine Mehrheit von Professoren erhalten bleibt, um die Qualität der Lehre auf einem hohen Niveau zu gewährleisten.
Die akademische Selbstverwaltung ist eine tragende Säule des Wissenschaftssystems, der hinsichtlich Transparenz und Beteiligung eine hohe Bedeutung zukommt. Die Verteilung der Stimmgewichte auf die Gruppenvertreter*innen in den Organen, die über wissenschaftsrelevante Angelegenheiten entscheiden, wurde im Rahmen der Novellierung des Bremischen Hochschulgesetzes eingehend geprüft. Demnach muss lt. Rechtsprechung des BVerfG im Bereich der Lehre der Hochschullehrer*innenschaft ein "maßgebender Einfluss" und in Bereichen, die die Forschung, Kunst/künstlerischen Entwicklung oder ein Berufungsverfahren betreffen, ein "ausschlaggebender Einfluss" vorbehalten sein. Im BremHG wird dem Dekanat im Bereich der Lehre zugunsten von Studierenden weitreichender Einfluss eingeräumt. Gegen die im Thüringer Hochschulgesetz vorgesehene Stimmengleichheit in Hochschulgremien ist seit 2019 eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wegen Verletzung des Grundrechts auf Wissenschafts- und Lehrfreiheit anhängig, dessen Entscheidung es abzuwarten gilt.
- Wie kann trotz Finanzknappheit und ohne die Hochschulautonomie zu verletzen sichergestellt werden, dass alle Bremer Hochschulen angemessene und nachhaltige Personalstrukturen für Geschlechtergleichstellungs- und Antidiskriminierungsarbeit installieren?
Die kürzlich beschlossene Hochschulreform hat bereits die Rechte der Frauenbeauftragten gestärkt. Auch müssen die Hochschulen künftig eine beauftragte Person für Diversität und Antidiskriminierung benennen. Wir fordern zudem, dass die Mitarbeit in Gremien mit entsprechender Entlastung durch Arbeitszeitanpassung oder Entlastung von anderweitigen Aufgaben, finanzieller Vergütung und ggf. auch Möglichkeiten einer Verlängerung befristeter Beschäftigungsverhältnisse einhergehen muss, sodass sie nicht hinderlich für die eigene Karriere ist. Diese Möglichkeiten wollen wir in Absprache mit den Expert*innen aus der Praxis prüfen.
Die Besetzung von offenen Stellen ist ein zentraler Faktor, um die Diversität in der Wissenschaftslandschaft zu erhöhen. Berufungskommissionen müssen divers und paritätisch besetzt sein, die Suche nach geeigneten Bewerber*innen dokumentiert werden. Darüber hinaus brauchen wir eine bessere Grundfinanzierung von Hochschulen. Hierfür sind Bundesmittel unverzichtbar.
Mit dem 6. Hochschulreformgesetz wurden gesetzliche Grundlagen für Personalstrukturen für Geschlechtergleichstellungs- und Antidiskriminierungsarbeit geschaffen. Die CDU Bremen kritisiert, dass die Regierungskoalition bislang keine Erhöhung der Eckwerte der Hochschulen vorgesehen hat, obwohl das 6. Hochschulreformgesetz erhebliche finanzielle und personalwirtschaftliche Auswirkungen für sie hat. Deshalb setzen wir uns für eine ausreichende Anhebung der Grundhaushalte der Hochschulen ein.
Mit der Novelle des Hochschulgesetzes haben wir als Koalitionsfraktionen zum Ende dieser Legislaturperiode den Rahmen geschaffen, dass die Hochschulen entsprechende Strukturen bei sich schaffen und diese auch angemessen ausstatten. Diese neuen Aufgaben müssen im kommenden Haushalt auch mit einer entsprechenden Erhöhung der Globalmittel unterlegt werden. Wir gehen aber davon aus, dass die Hochschulen auch ein hohes Eigeninteresse haben, sich aktiv um Geschlechtergleichstellung, Antidiskriminierung und Diversity Management zu bemühen, um ein attraktiver Studien- und Arbeitsort zu bleiben und sich dementsprechend zunehmend in diesen Bereichen engagieren.
Die Gleichstellung der Geschlechter sowie Antidiskriminierungsmaßnahmen sind von großer Bedeutung für unsere Gesellschaft und insbesondere auch für unsere Hochschulen. Als Freie Demokraten fordern wir eine ausreichende Grundfinanzierung der Hochschulen, um eine attraktive und langfristige Stellenvergabe zu ermöglichen.
Geschlechtergleichstellung voranzubringen, den Diskriminierungsschutz sicherzustellen und Diversität zu achten und zu bewahren, sind im Bremischen Hochschulgesetz verankert. Schon jetzt nehmen die Hochschulen sich diesen Aufgaben an. Hochschulen werden als Arbeitsort und Bildungsinstitution durch die jeweilige Organisations- und Führungskultur geprägt. Mehr Chancengerechtigkeit und Geschlechtergleichstellung, der Schutz vor Diskriminierung und die Achtung und Bewahrung von Diversität sind die Grundlage für ein gutes Arbeitsklima und ein funktionierendes Miteinander und damit auch für gute Beschäftigungsbedingungen. Im Wettbewerb um die „besten Köpfe“ ist eine angemessene und nachhaltige Personalstruktur
für eine erfolgreiche Geschlechtergleichstellungs- und Antidiskriminierungsarbeit im ureigenen Interesse der Hochschulen, stellt sie doch einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung, Leistungssteigerung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen dar.
- Der Einsatz von Studierenden im Unterricht wirkt sich negativ auf Besuch und Beteiligung bei Veranstaltungen des eigenen Lehramtstudiums aus – mit der Gefahr der nachhaltigen Schädigung der Ausbildungsqualität. Wie setzten Sie sich für eine Verbesserung der Situation in der Lehrer*innenbildung ein?
Derzeit wird beim Einsatz von Lehramtsstudierenden an Schulen zu wenig Rücksicht auf die zeitliche Vereinbarkeit mit den Veranstaltungsverpflichtungen an der Universität genommen. Wir brauchen daher eine bessere Verzahnung insbesondere zwischen Stadtteilschule und Universität, um den Studierenden die Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen des Lehramtsstudiums zu erleichtern.
Denn generell ist es von Vorteil, wenn Lehramtsstudierende begleitend zu ihrer Ausbildung an der Universität auch konkrete Praxiserfahrungen an den Schulen machen können. Dies darf aber ausdrücklich nicht auf Kosten der Ausbildungsqualität gehen. Vielmehr soll das Gegenteil erreicht werden. Die praktischen Erfahrungen sollen zur Qualität des Lehramtsstudiums beitragen, indem die in den Veranstaltungen gewonnenen Erkenntnisse in der Praxis angewandt und die hier gemachten Erfahrungen in den Seminaren wiederum reflektiert werden.
Unabhängig davon wollen wir die Möglichkeit prüfen, die Praxissemester zu vergüten.
Im Land Bremen besteht ein hoher Bedarf an Lehrerinnen und Lehrer, der mit diversen Maßnahmen und Instrumenten gelöst werden soll. Die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrer soll aus unserer Sicht so organisiert werden, dass es nicht zu solchen Konflikten wie in der Frage beschrieben kommt, dafür werden wir uns einsetzen.
Auch in der kommenden Legislaturperiode wird die Personalsituation an den Schulen so angespannt sein, dass auf den vertretungsweisen Einsatz von Studierenden im Unterricht realistischerweise nicht verzichtet werden kann. Dieser sollte aber so gering wie möglich ausfallen und muss gut begleitet sein. Auf jeden Fall muss ausgeschlossen werden, dass Studierende Klassenleitungen übernehmen, idealerweise wird die Stundenzahl in den Verträgen wieder zurückgefahren.
Wir bedauern, dass eine engere Verzahnung der schulischen Tätigkeit und des Studiums bisher nicht geglückt ist. Wir könnten uns vorstellen, dass Unterrichtsphasen auf das Praxissemester angerechnet werden oder mit dem Erstellen von Masterarbeiten verknüpft werden, wenn eine gute Betreuung durch die Universität und Einbindung in die entsprechenden Module gewährleistet ist.
Als Freie Demokraten befürworten wir eine kombinierte Ausbildung für angehende Lehrkräfte, die sowohl eine universitäre als auch eine praktische Komponente umfasst. Ziel ist es, den Studierenden frühzeitig Praxiserfahrungen zu ermöglichen, um ein umfassendes Verständnis für den Beruf zu entwickeln und ihre Eignung zu überprüfen, ohne dabei jedoch die Qualität der akademischen Lehre zu beeinträchtigen. Natürlich sind entsprechende Absprachen zwischen den Instituten von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Studierenden in der Lage sind, alle Veranstaltungen ihres Studiums zu besuchen.
Um die Schulen zu entlasten, werden Lehramtsstudierende in vielen Bundesländern als Vertretungskräfte eingesetzt. Dieser Einsatz von Studierenden kann sehr wohl eine Win-win-Situation darstellen, weil Studierende nicht nur die Arbeit in der Schule unterstützen, sondern hier auch weitere wichtige Erfahrungen an ihrem künftigen Einsatzort und in ihrem späteren Berufsfeld sammeln und dabei gleichzeitig einen Hinzuverdienst erhalten können. In Bremen ist gewährleistet, dass Lehramtsstudierende ordentlich angestellt und finanziert werden, durch die Stadtteilschule e. V. Sie müssen bereits ihren Bachelor erworben haben, verfügen also bereits über wichtige Qualifikationen, und werden auch nur in Teilzeit angestellt, um sich ausreichend ihrem weiteren Studium widmen zu können.
- Wie stehen Sie zur Schuldenbremse? Soll diese zurückgenommen werden um massive Infrastrukturschulden zu vermeiden? Ist ein bundes-/landesweiter Sonderfördertopf Bildung eine Möglichkeit, um die eklatanten Probleme der primären bis hin zur tertiären Bildung anzugehen? Werden Sie sich dafür einsetzen?
Wir machen uns für eine nachhaltige Finanzierung und für eine mehr auf Grundmittel setzende Unterstützung von Wissenschaft und Hochschulbildung stark. Hierfür sind Bundesmittel unverzichtbar. Aber auch im Bremer Haushalt setzen wir uns für zusätzliche Mittel für Bildung ein.
Darüber hinaus profitiert das Bildungssystem auch von der bremischen Klimaschutzstrategie 2038. Für energetische Sanierungsmaßnahmen der Schul- und Kita-Infrastruktur sind bis 2027 rund 500 Millionen Euro und für die Hochschulen in Bremen und Bremerhaven 170 Millionen Euro veranschlagt. Hierzu können auch Ersatzneubauten gehören, um entsprechend bessere energetische Werte zu erreichen. Auch weitere Sanierungsmaßnahmen können hiermit verbunden sein, wenn dies technisch sinnvoll ist.
Wir halten darüber hinaus an der Schuldenbremse fest, um eine zu große Schuldenlast zu vermeiden.
Die CDU Bremen bekennt sich klar zur Schuldenbremse. Investitionsrückstände sollen aus unserer Sicht mit einer Umsteuerung innerhalb eines ausgeglichenen Haushalts und einer verstärkten Nutzung von EU- und Bundesmitteln bekämpft werden. Eine finanzielle Beteiligung des Bundes zur Herstellung bundesweit gleichwertiger Verhältnisse in der Bildungspolitik begrüßen wir.
Die Linke:
DIE LINKE lehnt die Schuldenbremse ab, die sich wie erwartet als eine Investitionsbremse erwiesen hat und gleichzeitig als Motor für Privatisierung öffentlichen Eigentums dient. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass der Senat unserer Forderung nachgekommen ist und die Schuldenbremse für die Bewältigung der Folgen der Klimakrise und des Ukrainekrieges nun erneut aufgehoben wurde. Hierdurch werden auch rund 170 Millionen Euro für die energetische Sanierung der Hochschulen bis zum Jahr 2027 bewilligt.
Grundsätzlich fordern wir für Bremen eine Änderung der Landesverfassung, da die Schuldenbremse hier noch schärfer formuliert und umgesetzt wird, als es vom Grundgesetz gefordert ist. Das Bremen spezifische Verschuldungsverbot für die beiden Kommunen oder öffentliche Gesellschaften muss aufgehoben werden, um beispielsweise Investitionen in den Schulbau zu ermöglichen.
Auch auf Bundesebene setzen wir uns für eine Rücknahme der Schuldenbremse ein. Gelingt dies nicht, wäre ein Sondervermögen für Bildung eine sinnvolle alternative Lösung. Im März 2023 dieses Jahres hat unsere Bundestagsfraktion bereits einen entsprechenden Antrag eingebracht, der aber leider von den anderen Parteien im Bundestag abgelehnt wurde.
Wir Freie Demokraten bekennen uns klar zur Schuldenbremse. Die verfehlte Finanzpolitik der vergangenen Jahrzehnte hat dazu geführt, dass das Land Bremen bereits heute jährlich mehr als 500 Millionen Euro an Zinskosten für seine Schulden tragen muss. Hierdurch werden die Handlungsspielräume zukünftiger Generationen bereits jetzt massiv
eingeschränkt. Wir halten es für unverantwortlich, noch weitere Schulden anzuhäufen und damit die kommenden Generationen weiter zu belasten. Unser Ziel ist, die öffentlichen Finanzen langfristig zu stabilisieren und für eine nachhaltige Zukunft zu sorgen. Damit der Bund die Länder in Zukunft besser unterstützen kann, wollen wir den Föderalismus im Bildungsbereich reformieren. Mit dem Startchancen-Programm des Bundesbildungsministeriums haben wir auf Bundesebene bereits den ersten Schritt in diese Richtung getan.
Solange im Bund nicht die Weichen für eine stärkere Besteuerung hoher Einkommen, Vermögen und Erbschaften gestellt werden, gilt es kontinuierlich zu prüfen, welche bislang nicht genutzten Spielräume bei der von uns kritisierten Schuldenbremse für die Finanzierung wichtiger und unabdingbarer Vorhaben erschlossen werden können. Eine Möglichkeit könnte darin bestehen, die Städte Bremen und Bremerhaven – wie in allen anderen Bundesländern mit kommunaler Ebene üblich – aus der bremischen Schuldenbremse herauszunehmen. Dies würde vor allem im Bereich der Schulen, Kitas und weiteren öffentlichen Gebäuden zusätzliche Investitionsmöglichkeiten schaffen. Darüber hinaus werden wir noch mehr als bisher öffentliche Unternehmen in die Bearbeitung von Aufgaben einbinden, die aus den ordentlichen Haushalten unseres Stadtstaates allein nicht finanziert werden können. Solche Lösungen sehen wir vor allem beim Neubau als auch bei der energetischen Modernisierung von Schulen und Kitas.