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Forderungen zur Migrationspolitik

Brot für die Welt, medico international, Pro Asyl

  • Europas Migrationspolitik darf nicht länger in Kauf nehmen, dass jährlich Tausende Menschen an den Außengrenzen sterben. Der Schutz von Flüchtlingen und die Wahrung der Menschenwürde von Schutzsuchenden und Migrant_innen müssen an erster Stelle stehen. Anstatt die Abwehr von Flüchtlingen und Migrant_innen weiter auszudehnen, müssen die Räume des Schutzes und die Rechte von Migrant_innen erweitert werden. Europa darf die Verantwortung für Flüchtlinge und Migrant_innen nicht länger an andere Staaten abschieben.
  • Nur die Existenz legaler Fluchtwege kann das Massensterben beenden. Europa muss gefahrenfreie Wege für Migrant_innen und Flüchtlinge öffnen. Bei zunehmender Verringerung der Einreisemöglichkeiten fehlen Alternativen für Flüchtlinge und Schutzbedürftige. Der Schutz von Flüchtlingen darf nicht in Transiträume verschoben werden, sondern die Europäische Union und ihre Mitgliedsländer müssen verbindlich Verantwortung für Schutzsuchende übernehmen.
  • Europa braucht dringend ein funktionierendes. Seenotrettungssystem. Alle Möglichkeiten müssen genutzt werden, um Menschenleben zu retten. Gerettete Schutzsuchende müssen in einen europäischen Hafen gebracht werden, in dem ein faires Asylverfahren durchgeführt werden kann. Frontex und Eurosur haben das Mandat, so genannte „illegale Einreisen“ zu verhindern, nicht die Seenotrettung und nicht, den Asylsuchenden die Chance auf ein Verfahren zu ermöglichen. Die Seenotrettung durch Fischerboote und andere private Seefahrende darf nicht länger kriminalisiert werden.
  • Praktiken völkerrechtswidriger Zurückweisungen (Push Backs) und illegaler Abschiebungen von Flüchtlingen und Schutzsuchenden müssen sofort beendet werden. Sie verstoßen gegen fundamentaleFlüchtlings- und Menschenrechte.
  • Die Staaten Europas brauchen ein in die Zukunft gewandtes, menschenwürdiges Einwanderungsrecht. Dazu gehören auch die Möglichkeit der Verfestigung des Aufenthalts sowie die Ermöglichung des Nachzugs von Familienangehörigen.
  • Das Recht auf Bewegungsfreiheit muss gestärkt, nicht beschnitten werden. Migrationsabwehr fördert eine Atmosphäre des Bedrohungsgefühls und fördert Ausschluss und Rassismus in und außerhalb Europas. Migrant_innen unterstützen durch Rücküberweisungen die Bevölkerung und den Staatshaushalt in ihren Herkunftsländern und tragen in relevantem Umfang zu unseren Sozialversicherungssystemen und zur Mehrung unseres Wohlstandes bei. Dennoch sollten sie nicht vorrangig unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit betrachtet werden, sondern als Bürger_innen mit Rechten, Interessen, Wünschen und Bedürfnissen.
  • Mit der derzeitigen Ausgestaltung von Instrumenten wie Mobilitätspartnerschaften oder der Hochqualifizierten-Richtlinie orientiert sich die europäische Migrationspolitik nicht ausreichend am Wohl und den Bedürfnissen von Migrant_Innen. Die Programme müssten mit Inhalten und Angeboten gefüllt werden, die den Interessen von Migrant_innen Rechnung tragen. Eine grundlegende Überarbeitung dieser politischen Instrumente ist unerlässlich. Flüchtlinge und Migrant_innen sind an der Gestaltung von Migrationspolitiken zu beteiligen.
  • Die EU-Asylpolitik muss grundlegend geändert werden. Die bisherige Dublin-Regelung schiebt die Verantwortung für Flüchtlinge auf EU-Randstaaten ab, die dieser nicht gerecht werden. Verweigerte Seenotrettung, illegale Push-Back-Operationen, die Inhaftierung von Asylsuchenden, unfaire Asylverfahren und das bedrückende Flüchtlingselend in vielen EU-Staaten zeigen, dass das bisherige System versagt hat und Menschenrechte verletzt. Europa braucht eine solidarische Aufnahmeregelung, die die Bedürfnisse der Schutzsuchenden in den Mittelpunkt stellt und eine Migrationspolitik, die den Rechten von Migrant_innen und den Verantwortlichkeiten und Realitäten in den Herkunfts- und Transitländern sowie der EU gerecht wird.
  • Die Verlagerung europäischer Migrationsabwehr in Regionen mit zumeist schwachen Ökonomien und einer nicht selten völlig fehlenden demokratischen Kontrolle staatlicher Repressions- und Verfolgungsorgane erhöht zusätzlich die Gefahr der Misshandlung und willkürlichen Behandlung von Schutzsuchenden und Migrant_innen an den Grenzen und im jeweiligen Transitland. Europa darf den dort stattfindenden Menschenrechtsverletzungen durch seine eigene Grenzpolitik nicht weiteren Vorschub leistet. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich in Transit- und Herkunftsstaaten für Menschenrechte und Migrant_innen engagieren, gilt es zu unterstützen. Ihre Rolle des kritischen Monitorings der Auswirkungen europäischer Migrationspolitikgilt es zu stärken.
  • Entwicklungshilfe darf nicht als Zahlungsmittel für Hilfsdienste eines ausgelagerten Grenzschutzes missbraucht und nicht konditioniert werden, um Kooperationsbereitschaft bei der Migrationskontrolle zu erzwingen. Stattdessen gilt es einerseits, entwicklungsfördernde Aspekte der Migration zu unterstützen und den Ursachen von erzwungener Migration entgegenzutreten, sowie die Wirtschafts-, Finanz- und Handelspolitik so zu gestalten, dass sie den Schutz der ökologischen und ökonomischen Lebensgrundlagen respektiert und die Vernichtung der Lebensgrundlagen von Menschen nicht länger billigend in Kauf nimmt. Handelsverzerrende und umweltschädliche Agrar- und Fischereisubventionen der Europäischen Union müssen abgebaut werden. Zugleich müssen die europäischen Handelsbarrieren für die Länder des Südens fallen und ungerechte Schulden gestrichen werden.
  • Alle EU-Staaten, auch Deutschland, sollten die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, in der die Rechte aller Arbeitsmigrant_Innen, Saison- und Gelegenheitsarbeiter_innen und ihrer Familienangehörigen niedergelegt sind, ratifizieren und somit zum aktiven Schutz ihrer Rechte beitragen.
  • Ein Europa, das sich der Demokratie und Humanität verpflichtet fühlt, muss sich auch daran messen lassen, wie es mit Flüchtlingen und Migrant_innen umgeht. Alle Migrant_innen und Flüchtlinge sind Bürger_innen dieser Welt. Ihnen sind damit all jene unveräußerlichen Rechte zuzubilligen, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert sind: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ – überall, auch innerhalb der Europäischen Union und an den europäischen Außengrenzen.

 

Aus: Im Schatten der Zitadelle. Der Einfluss des europäischen Migrationsregimes auf „Drittstaaten“. Hg. Von Brot für die Welt, medico international und Pro Asyl.

Kontakt
Karsten Krüger
Schriftleiter des Bildungsmagaz!ns
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