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Schwerpunkt

Exzellente Existenzangst

Von Exzellenzstrategie, Wissenschaftszeitvertragsgesetz und mangelnder Lehrkompetenz

Foto: Inge Kleemann

Nach anderthalb Jahren Pandemie mit einer improvisierten Umstellung auf digitale Lehre von Seiten der Universität, kann nun bei manchen sehr langsam dank Impfstoff und Hygienekonzepten tatsächlich wieder eine Art absehbarer Alltag einkehren. Die Planbarkeit von kommenden Semestern an der Universität Bremen ist jedoch in Bezug auf mögliche Virusvarianten und Inzidenzzahlen in kalten Bremer Wintern nach wie vor herausfordernd. Fest steht allerdings, dass sowohl Studierende als auch Lehrende nun zumeist in der Lage sind, auch über Distanz Online-Lehre zu ermöglichen bzw. in Anspruch zu nehmen, vorausgesetzt, der Vertragsabschluss mit dem Internetanbieter verlief ohne große Komplikationen und die Glasfaserleitung ist ausreichend verlegt. Doch auch wenn die beschleunigte Digitalisierung im Hochschulkontext manch eine*n generell optimistisch stimmen mag, stellt sich nach wie vor kontrovers die Frage, wie gute Lehre und Forschung an der Universität Bremen langfristig ermöglicht werden könnte und was sie ausmacht. Grundfinanzierung, entfristete Arbeitsverträge des wissenschaftlichen Mittelbaus und eine Bandbreite an Forschungsfeldern oder ausschließlich exzellente Förderung von einzelner Spitzenforschung für die globale Konkurrenzfähigkeit?

Vorteile durch Entfristung

Für die ansteigende Zahl an Studierenden, die mit einem universitären Abschluss mehrheitlich zunächst einmal eine Qualifikation erlangen wollen, welche zu beruflicher Orientierung verhilft und sie idealerweise auch für einen flexibilisierten Arbeitsmarkt wappnet, sollte die Antwort eigentlich schnell gefunden sein: Eine Entfristung der Verträge von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen an der Universität würde auch für Studierende immense Vorteile mit sich bringen.

Nachteile durch digitale Lehre

Einerseits kann argumentiert werden, dass es sich im Sinne einer höheren Absolvent*innenquote langfristig wirtschaftlich auszahlen würde bzw. verschiedene Berufsfelder in der Region stärkt. Andererseits wäre dadurch ermöglichte bessere Lehre im Interesse von Studierenden, die besonders bei zunehmend digitaler Lehre gesteigerten isolierenden Dynamiken ausgesetzt sind. So geben beispielsweise in einer bundesweiten Studie der Universität Hildesheim von Juli 2020 zur Auswirkung von digitaler Lehre 36,3% der befragten Studierenden an, über Alternativen zu einem Studium nachgedacht zu haben (Traus et al. 2020: 23). Die improvisierte Umstellung auf digitale Lehre und Kontaktbegrenzungen haben diese Effekte sicherlich verstärkt, trotzdem wird digitale Lehre zukünftig eine größere Rolle spielen. Bei besserer Lehre sollte es zudem nicht nur um den Betreuungsschlüssel gehen, sondern darüber hinaus auch um Lehrkompetenz und Fortbildungen, beispielsweise zu Software und Methoden in digitaler Lehre.

Prekarisierter Wissenschaftsbetrieb

Andererseits würde es sich auch für Studierende, die tatsächlich noch einen wissenschaftlichen Werdegang in der Forschung in Erwägung ziehen, als sehr viel emanzipatorischer erweisen, wenn angesichts der nahenden Schuldenbremse an den Hochschulen in Bremen wenigstens der Status Quo aufrecht erhalten bliebe bzw. darüber hinaus bundesweit endlich eine umfassende Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes angegangen würde. So könnte die von Minister*innen und Kanzlerkandidat*innen hochgelobte Forschung für die Personen wenigstens eine ernsthafte Berufsperspektive ohne langjährige Existenzängste bieten und Planbarkeit erlauben. Wenn ein Armin Laschet feierlich auf den wissenschaftlichen Nachwuchs schwört, aber kein Wort verliert über prekarisierten Wissenschaftsbetrieb und gleichzeitig einen Spitzensteuersatz als wirtschaftlich „abwürgend“ inszeniert, argumentiert er zu Lasten von tausenden wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, die keine andere Wahl haben, als sich Jahr für Jahr um ihre Existenz zu sorgen und regelmäßig äußerst „abwürgende“ Überstunden zu leisten.

300-Personen-Vorlesung

Darüber hinaus geht diese Argumentation zu Lasten von Studierenden, deren Betreuung auf den besagten Überstunden basiert oder die in der 300-Personen-Vorlesung ihren Versagensängsten erliegen, weil die lehrende Person möglicherweise exzellente Forschung betreibt und regelmäßig publiziert, aber jegliche Lehrkompetenz nie ein Kriterium gewesen ist. 

Lit.: Traus, Anna / Höffken, Katharina / Severin, Thomas / Mangold, Katharina / Schröer, Wolfgang (2020): Stu.diCo. - Studieren digital in Zeiten von Corona. Erste Ergebnisse der bundesweiteren Studie Stu.diCo. Hildesheim: Universitätsverlag Hildesheim, hildok.bsz-bw.de/frontdoor/index/index/docId/1157 [abgerufen am 17.09.2021].